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Nach tödlichem UnfallNeue Schilder auf der K57 in Wachtberg

Lesezeit 3 Minuten
Autos fahren drei Monate nach dem tödlichen Unfall auf der K57 an Kerzen, Blumen und einem Stein vorbei

Autos fahren drei Monate nach dem tödlichen Unfall auf der K57 an Kerzen, Blumen und einem Stein vorbei.

Durchgehend Tempo 70 auf der K 57 in Wachtberg - das soll nach dem noch nicht aufgeklärten tödlichen Unfall vom Juli nun im Herbst ausgeschildert werden. Für Verwirrung sorgten verschiedene Tempo-50-Schilder.

An der Kreisstraße 57 zwischen den Wachtberger Ortschaften Gimmersdorf und Villip hat es in den vergangenen Monaten mehrfach Veränderungen an den Geschwindigkeitsbeschränkungen gegeben. Eigentlich hat die gut ausgebaute Landstraße einen natürlichen Verlauf mit langen, sanften Kurven. Aber vor allem der immer noch nicht aufgeklärte Unfall, bei dem eine Autofahrerin auf der Gegenfahrbahn eine 17 Jahre alte Radfahrerin tötete und deren Schwester schwer verletzte, hat den Kreis in Zugzwang gebracht. Autofahrer aus Wachtberg zeigten sich der Rundschau gegenüber irritiert.

So war an zwei Stellen Tempo 50 angeordnet worden, an einer allerdings nur temporär: Das war die Unfallstelle selbst, um trauernde Angehörige zu schützen. Schon am 5. Juli, also am zweiten Tag nach dem Unfall, waren an dem Ort, an dem das Auto auf die beiden Radfahrerinnen prallte und wo nur eines der Geschwister überlebte, 50er-Schilder aufgestellt worden. Knapp einen Monat später, Anfang August, wurden sie abgeräumt.

Die Kreisverwaltung, die mit ihrer Straßenverkehrsbehörde die Geschwindigkeitsbeschränkungen anordnet und einrichtet, erklärt das so: „Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der rund zwei Kilometer langen Kreisstraße 57 war bereits in weiten Teilen aufgrund des kurvigen Straßenverlaufs auf 70 km/h beziehungsweise an einer Stelle aufgrund eingeschränkter Griffigkeit bei Nässe sogar auf 50 km/h reduziert.“

Beschilderung in den Kurven angepasst

Diese Stelle befindet sich in Fahrtrichtung Gimmersdorf zirka 130 Meter hinter der Einfahrt zum Wanderparkplatz. „Die nötige Beschränkung erfolgt für 400 Meter, wird nicht gesondert aufgehoben, sondern geht dann in die generelle 70er-Beschränkung über“, erklärte Bettina Heinrichs-Müller von der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Kreises.

Auf zwei Teilstücken, nämlich an den beiden Enden der Straße in Gimmersdorf beziehungsweise am Kreisverkehrsplatz in Villip, habe noch keine Geschwindigkeitsbeschränkung bestanden, teilte der Kreis mit. Dort habe demnach die übliche Höchstgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometern auf Landstraßen gegolten. Die Unfallkommission des Rhein-Sieg-Kreises habe sich aber „mit dem tragischen Verkehrsunfall befasst und beschlossen, die Beschilderung auf der K 57 zu modifizieren“.

Von umfangreichen Abstimmungen unter den beteiligten Fachbehörden ist die Rede. Straßenverkehrsamt, Ordnungsamt der Gemeinde, Polizei, und Straßenbaulastträger seien beteiligt gewesen. Die „finale verkehrsrechtliche Anordnung“ datiert auf den 28. September.

An Unfallstelle wird weiter getrauert

Darauf hin sei die Beschilderung in den Kurven angepasst worden und erstmals eine Einschränkung in den zuvor nicht erfassten Teilbereichen erfolgt. Heinrichs-Müller: So wurde „eine Harmonisierung der zulässigen Geschwindigkeit auf durchgehend 70 km/h vorgenommen“, die Anordnung von „50 bei Nässe“ blieb bestehen. Ganz so final war die Entscheidung aber nicht, denn die Schilder stehen noch nicht. Darum hieß es diese Woche aus dem Kreishaus: „Die finale Umsetzung der Beschilderung vor Ort erfolgt in Kürze.“

Während an der Unfallstelle weiter getrauert wird - dort stehen ein kleiner Gedenkstein, eine Rose, Blumen, Kerzen, Unfalltrümmer von Auto und Fahrrad sowie persönliche Erinnerungsstücke -, ist das dortige Tempolimit jedoch Geschichte. Es wurde laut Kreisverwaltung am 5. Juli, also am zweiten Tag nach dem Unfall, aufgestellt und im Laufe der 31. Kalenderwoche, also knapp einen Monat später, abgebaut. Es galt in einem Abschnitt von je 200 Metern vor und hinter der Unfallstelle.

Dieser Verkehrsunfall hat zu einer sehr großen Betroffenheit geführt. Viele Angehörige und Freunde haben sich an der Unglücksstelle getroffen und Kerzen und Blumen niedergelegt. Zur Absicherung der Unfallstelle für trauernde Jugendliche und Angehörige wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit temporär auf 50 km/h reduziert.
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Wörtlich heißt es dazu aus dem Kreishaus: „Dieser Verkehrsunfall hat zu einer sehr großen Betroffenheit geführt. Viele Angehörige und Freunde haben sich an der Unglücksstelle getroffen und Kerzen und Blumen niedergelegt. Zur Absicherung der Unfallstelle für trauernde Jugendliche und Angehörige wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit temporär auf 50 km/h reduziert und Gefahrzeichen aufgestellt.“ Diese Regelung sei nun aber „nicht mehr erforderlich“.

Juristisch steckt die Aufarbeitung des Unfalls noch in einer Sackgasse. Die Autofahrerin hat nach jüngster Auskunft der Ermittler keine Angaben gemacht, eine Ursache für den Zusammenprall ist nicht gefunden.