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Kuriose Abstimmung in SwisttalSPD setzt Zahlung von Sitzungsgeldern durch

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Gut 19.000 Euro jährlich würde die Aufwandsentschädigung aller Ausschussvorsitzenden die Gemeinde Swisttal kosten. (Symbolbild)

Swisttal – Eigentlich wollte der Gemeinderat von Swisttal eine Änderung in der Hauptsatzung beschließen: Die sieben Vorsitzenden der Ausschüsse sollten weiterhin keine Aufwandsentschädigung erhalten. Ohne eine Änderung müsste die Kommune laut eines neuen Passus in der Gemeindeordnung – wie seit Jahresbeginn – eine Aufwandsentschädigung von monatlich 228,50 Euro auszahlen. Die Kosten würden sich bei sieben Vorsitzenden jährlich auf 19 194 Euro belaufen. Aus der beabsichtigten Änderung wurde jedoch nichts – zumindest vorläufig.

Kuriose Situation

Der Rat sprach sich zwar mehrheitlich für diese Änderung aus, allerdings nicht die Fraktion der SPD. Daraufhin entstand eine kuriose Situation: Eine Zweidrittelmehrheit unter den 39 Ratsmitgliedern ist nötig, damit der Rat die Hauptsatzung ändern kann. Da die sieben Ausschussvorsitzenden aufgrund von Betroffenheit allerdings nicht abstimmen durften, und die sieben noch stimmberechtigten Sozialdemokraten gegen eine Änderung stimmten, fehlte der Mehrheit am Ende bei 25 Zustimmungen ein einziges Ja.

Weil demzufolge die Hauptsatzung nicht geändert wurde, greift die Regelung der Gemeindeordnung, die die monatliche Aufwandsentschädigung für die Ausschussvorsitzenden festschreibt, auch künftig. Das will die Ratsmehrheit jedoch nicht auf sich sitzen lassen und beschloss darum, das ganze Prozedere überprüfen zu lassen. „Dieses absurde Ergebnis resultiert daraus, dass durch die wegen Befangenheit ausgeschlossenen Ausschussvorsitzenden die bestehenden Mehrheitsverhältnisse im Rat aufgehoben wurden“, sagte Bernd Großmann, Sprecher der CDU-Fraktion, empört.

Bei nur zwei Gegenstimmen aus Reihen der SPD wurde die Verwaltung nun damit beauftragt, bei der Kommunalaufsicht prüfen zu lassen, ob unter diesen Umständen nicht eine relative Zweidrittelmehrheit anzuwenden sei. Bei nur 32 stimmberechtigten Ratsmitgliedern – ohne die betroffenen sieben Ausschussvorsitzenden – würden dann 22 Stimmen für die gewünschte Änderung ausreichen. Dies soll bis zur nächsten Gemeinderatssitzung, die am 8. März stattfindet, geklärt werden.

Änderungen der Landesregierung in der Gemeindeordnung als Auslöser

Der ganze Konflikt trat nur auf, weil die Landesregierung die Änderung in der Gemeindeordnung vorgenommen hatte. Bislang waren sich die Swisttaler Kommunalpolitiker stets einig, dass es für die Ausschussvorsitzenden keine zusätzliche finanzielle Entschädigung gibt. Das hatten sie auch in der Hauptsatzung so festgelegt. Allerdings übertrumpft die Gemeindeordnung des Landes die Hauptsatzung der Kommune. Der Rat ist jedoch laut Gemeindeordnung ausdrücklich berechtigt, über eine Änderung in der Hauptsatzung sämtliche Ausschüsse von dieser neuen Regelung auszunehmen. Diese Verzichtsregelung muss explizit in die Satzung aufgenommen werden. Dagegen stemmt sich die SPD-Fraktion, die auf die gesetzlich vorgegebene Aufwandsentschädigung von 228,50 Euro pro Monat besteht. „Auch um das Ehrenamt zu stärken“, sagte SPD-Fraktionschef Joachim Euler.

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Ursula Muckenheim-McGunigel (BfS) findet diese Summe jedoch viel zu hoch. Auch CDU-Fraktionssprecher Großmann sieht die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gewahrt und entgegnete: „Auch die Ausschussmitglieder und die Sprecher in den Ausschüssen müssen sich vollinhaltlich auf die Sitzungen vorbereiten. Sie haben im gleichen Umfang die Ausschussunterlagen zu studieren und die politische Willensbildung in den Fraktionen herbeizuführen.“

Die materielle Bevorzugung der Ausschussvorsitzenden in einem Umfang von 2742 Euro pro Jahr sei schlichtweg nicht zu rechtfertigen, fand der Christdemokrat. „Wir können es gegenüber der Öffentlichkeit nicht vertreten, eine solche Entscheidung in der jetzigen Zeit zu treffen“, ergänzte Jürgen Pump (CDU). Johanna Bienentreu (Grüne) schlug augenzwinkernd vor, stattdessen das Weihnachtspräsent für die Vorsitzenden etwas größer ausfallen zu lassen.