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Mieter vor GerichtEinfamilienhaus im Rhein-Sieg-Kreis zu Cannabisplantage umgebaut

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Illegaler Cannabisanbau kommt oft aufgrund des intensiven Geruchs ans Licht. (Symbolbild) 

Rhein-Sieg-Kreis/Bonn – Der Prozess um ein Einfamilienhaus, das im Frühjahr 2021 zu einer Cannabisplantage umgebaut worden war, ging bereits seinem Ende zu. Die Beweisaufnahme war abgeschlossen, die Plädoyers waren gehalten, der Staatsanwalt hatte für den Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels vier Jahr Haft gefordert. Der 23-Jährige hatte zu all dem geschwiegen.

Als die erste große Strafkammer eine Woche später das Urteil verkünden wollte, hielt Mutlu Günal, der Verteidiger des Angeklagten, sie davon ab. Sein Mandant wolle ein Geständnis ablegen, kündigte er an.

Landgericht Bonn: 23-Jähriger legte ein spätes Geständnis ab

Der junge Angeklagte berichtete, er sei im Dezember 2020 von Dealern angesprochen worden, ob er einen Mietvertrag für eine Immobile im Rhein-Sieg-Kreis mit seinem Namen unterschreiben würde. Dafür hätten sie ihm ein Honorar von 500 Euro angeboten.

Er habe zugesagt, obwohl er gewusst habe, dass es sich um ein kriminelles Projekt handelte, aber er habe das Geld für seinen Drogenkonsum gut gebrauchen können. Er habe auch nicht den Mut gehabt, Nein zu sagen, weil er vor diesen Leuten Angst gehabt habe.

Schließlich habe er im März 2021 den Mietvertrag für das Einfamilienhaus in einem Dorf an der Oberen Sieg unterschrieben, in Anwesenheit des Vermieters. Die erste Miete über 1350 Euro plus Kaution habe er diesem in bar übergeben. Es seien zwei der unbekannt gebliebenen Komplizen dabei gewesen.

Cannabisplantage im Mietshaus habe er nicht angebaut

Mit der Cannabisplantage, so beteuerte der Angeklagte, habe er aber nichts zu tun gehabt, auch nicht mit dem umfassenden Umbau des dreigeschossigen Hauses für den Anbau der Pflanzen.

Als drei Monate nach der Anmietung die Cannabis-Plantage nach einem anonymen Hinweis im Juni 2021 aufflog und bei einer Razzia 28 Kilo bereits geerntetes und zum Trocknen aufgehängtes Marihuana sichergestellt wurden, hatte der Vermieter nichts weiter als den Mietvertrag und eine Personalausweis-Kopie des Unterzeichners zur Hand. Sein Haus war durch die gewaltigen Umbauten schwer beschädigt.

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Der Mieter kam als einziger in Untersuchungshaft und wurde wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels angeklagt. Von dem versprochenen Honorar will er nur 250 Euro bekommen haben.

Nach dieser Einlassung, die nicht zu widerlegen war, verurteilte die Kammer den Angeklagten – wie es auch die Staatsanwalt nach dem Geständnis beantragt hatte – nur noch wegen Beihilfe zum Drogenhandel zu zwei Jahren Haft mit Bewährung. Er kam anschließend auf freien Fuß.

Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte 150 Sozialstunden leisten. Die Identität derjenigen, die ihn beauftragt hatten, blieb im Dunkeln.