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Gesundheitsprobleme des AngeklagtenVerfahren gegen Ex-Banker Olearius in Bonn eingestellt

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Bonn: Christian Olearius steht im Gerichtssaal neben seinem Anwalt Klaus Landry (r). Das Bonner Landgericht hat im Cum-Ex-Steuerskandal den Strafprozess gegen den Hamburger Bankier Olearius eingestellt.

Bonn: Christian Olearius steht im Gerichtssaal neben seinem Anwalt Klaus Landry (r). Das Bonner Landgericht hat im Cum-Ex-Steuerskandal den Strafprozess gegen den Hamburger Bankier Olearius eingestellt.

Aufgrund von Gesundheitsproblemen wurde das Verfahren gegen den ehemaligen Chef der Warburg-Bank, Christian Olearius, eingestellt. Die Staatsanwaltschaft plant eine Revision.

Wegen Verhandlungsunfähigkeit hat das Bonner Landgericht am Montag einen Strafprozess gegen den früheren Chef der Hamburger Privatbank M. M. Warburg, Christian Olearius, eingestellt. Die Kosten des Verfahrens und „die notwendigen Auslagen“ des Angeklagten trägt die Staatskasse.

Olearius musste sich seit dem 13. September 2023 vor der 13. Großen Strafkammer wegen schwerer Steuerhinterziehung in 14 Fällen verantworten. Die Anklage ging davon aus, dass dem Staat dadurch zwischen 2006 und 2019 ein Schaden von 280 Millionen Euro entstanden ist.

Mit der Verfahrenseinstellung folgte das Gericht Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Der 82-jährige frühere Banker leidet unter anderem an Bluthochdruck und konnte zuletzt dem Prozess nur 45 Minuten pro Tag folgen. Zeitweise saß ein Notarzt im Saal. Wegen seines Gesundheitszustandes war das Verfahren bereits von März bis Mitte Juni unterbrochen worden.

Die Kammer begründete den Einstellungsbeschluss unter anderem damit, dass ein Angeklagter einem Verfahren ohne Einschränkungen folgen und auch die Möglichkeit haben müsse, selbstständig Anträge zu stellen und Zeugen zu befragen. Das aber sei in der jüngsten Vergangenheit nach Beobachtungen der Richter nicht zu erkennen gewesen. Der Angeklagte habe zeitweise in sich zusammengesunken auf seinem Stuhl gesessen und „wie abwesend“ gewirkt. Die Vorsitzende Richterin Marion Slota-Haaf wollte deshalb nicht ausschließen, dass die gesamte bisherige Beweisführung bei Fortsetzung des Prozesses wiederholt werden müsste; der könne dann insgesamt bis zu drei Jahre dauern.

Zu Beginn des gestrigen Verhandlungstages hatte Olearius in einer persönlichen Erklärung seine Unschuld beteuert. Er habe sich „weder wissentlich und unwissentlich an strafbaren Geschäften“ beteiligt. Er sei vielmehr acht Jahre „Tag und Nacht“ verfolgt worden; gegen den Hamburger Banker war im Zusammenhang mit dem Steuersparkarussell Cum-Ex seit 2016 ermittelt worden.

Den von der Verteidigung beantragte Freispruch mochte die Kammer ihm jedoch nicht zubilligen. Grund: Die Beweisaufnahme sei nicht abgeschlossen worden, in der seine Unschuld hätte bewiesen werden können.

Überraschend hat die Staatsanwaltschaft direkt nach der Entscheidung Revision gegen die Verfahrenseinstellung eingelegt, die sie selbst beantragt hatte. Mit diesem Schritt will die Anklage erreichen, dass die Staatskasse von Olearius 43 Millionen Euro an Taterträgen hereinholt, die er durch Cum-Ex-Geschäfte verdient haben soll. Einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft hatte die Bonner Kammer am vorletzten Verhandlungstag jedoch abgelehnt. Dagegen läuft eine Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Köln.