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„Bei Cum-Ex bescheißt jeder jeden“Angeklagter in Bonn zu Bewährungsstrafe verurteilt

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Bonner Landgericht

Der Eingang des Bonner Landgerichts

Die 9. Große Strafkammer des Bonner Landgerichts hat am Dienstag einen 47 Jahre alten Angeklagten wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilt.

In den sogenannten Cum-Ex-Strafverfahren geht die Justiz nicht nur gegen die Drahtzieher der betrügerischen Steuergeschäfte vor, sondern auch gegen Handlanger, die geholfen haben, Aktienverkäufe am Fiskus vorbei einzufädeln. Die 9. Große Strafkammer des Bonner Landgerichts hat am Dienstag einen 47 Jahre alten Angeklagten wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Angeklagter legt volles Gesändnis ab

Der Brite war Mitarbeiter einer 2002 gegründeten Asset-Management-Gesellschaft in London, die mithalf, die Cum-Ex-Geschäfte über bestimmte Fonds zu strukturieren. Dabei werden Aktien rund um den Dividendenstichtag über Leerverkäufe so hin- und hergeschoben, dass dafür keine Kapitalertragssteuer gezahlt werden muss. Der voll geständige Angeklagte hat nach Feststellungen des Gerichts mitgewirkt, einen Steuerschaden von 92 Millionen Euro zu verursachen. Einer der Hintermänner war nach Überzeugung der Kammer der inzwischen zu acht Jahren Haft verurteilte Frankfurter Rechtsanwalt Hanno Berger, der nicht nur als Erfinder der Cum-Ex-Deals gilt, sondern 2009/10 von der Londoner Firma mit 39 Prozent an den Gewinnen aus den illegalen Deals beteiligt wurde. Aber auch er soll von seinen Partnern hintergangen worden sein. Kammervorsitzender Frederik Glasner: „Vielleicht stimmt ja doch die Behauptung: Bei Cum-Ex bescheißt jeder jeden“.

Mitangeklagt worden waren drei frühere Partner der Londoner Beratungsfirma; die Verfahren gegen sie wurden abgetrennt, sie haben sich als Kronzeugen der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt. Nicht zuletzt ihren Aussagen hat es der 47-Jährige zu verdanken, dass er nur wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung bestraft wurde: Er habe zwar über die Hintergründe der Geschäfte Bescheid gewusst, hieß es in der Urteilsbegründung, sei aber nur „eine Randfigur“ gewesen, die mit administrativen Aufgaben betraut worden war.