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Banken verteidigt PersonalieRheinbacher Bürgermeister weist Kritik an neuem Kämmerer zurück

Lesezeit 3 Minuten
Eine Person hält Banknoten von 10, 20 und 50 Euro gefächert in der Hand (Symbolbild).

Rheinbachs Bürgermeister erntet Kritik für die Wahl des neuen Kämmerers für Rheinbach.

Eine Stellungnahme der Rheinbacher CDU zur Personalie des neuen Stadtkämmerers hat Bürgermeister Ludger Banken (parteilos) irritiert. Dieser wies die Kritik der CDU zurück.

In der Stellungnahme hatte CDU-Pressesprecher Dr. Timo Wilhelm-Buchstab die Qualifikation des designierten Kämmerers Christian Lanzrath für das Amt angezweifelt. Das will Banken so nicht stehen lassen: „Der Bewerber bringt die Qualifikation sehr wohl mit, sonst würde ich ihn nicht einstellen!“ Zumal die Stelle des Kämmerers in einer Stadt der Größenordnung von Rheinbach überhaupt keine besondere Qualifikation erfordere, so der Bürgermeister. Gefordert sei lediglich die Eignung für den gehobenen oder höheren nichttechnischen Dienst sowie eine Neigung für das Thema Finanzen.

Wie berichtet, hat Banken den Alfterer SPD-Vorsitzenden Christian Lanzrath (35) als neuen Leiter des Fachbereichs III (Finanzmanagement und Wasserwerk) eingestellt. Lanzrath ist derzeit als Beamter im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst beim Bonner Eisenbahn-Bundesamt beschäftigt und soll aller Voraussicht nach zum 1. April die Stelle in Rheinbach antreten. Über die genauen Modalitäten sei die Stadtverwaltung noch mit dem Eisenbahn-Bundesamt in Verhandlungen.

Nach einer gewissen Einarbeitungszeit, deren Dauer noch nicht feststeht, will Banken Lanzrath zum neuen Kämmerer der Stadt Rheinbach bestellen. Diese Personalunion habe zuvor bereits bei Amtsinhaber Walter Kohlosser bestanden. Kohlosser ging zum Jahresende nach 50 Jahren in der Stadtverwaltung in den Ruhestand. In einer Pressekonferenz im Rheinbacher Rathaus betonte Banken noch einmal: „Grundsätzlich ist in der Angelegenheit zunächst zwischen der Besetzung einer Fachbereichsleitungsstelle im Wege der Anstellung eines neuen Bediensteten und der Bestellung eines Kämmerers zu unterscheiden. Dies sind zwei voneinander unabhängige Vorgänge.“

Bestellung des Kämmerers obliegt Bürgermeister

Für die Besetzung der Fachbereichsleitung habe sich der Rat vorbehalten, dass diese Personalentscheidungen durch den Rat im Einvernehmen mit dem Bürgermeister zu treffen sei. Könne ein Einvernehmen nicht hergestellt werden, dürfe der Rat mit einer Zweidrittelmehrheit die Entscheidung selbst in die Hand nehmen. Falls diese Zweidrittelmehrheit jedoch nicht erreicht werde, wie es hier der Fall gewesen sei, falle die Entscheidungskompetenz laut Gemeindeordnung NRW an den Bürgermeister zurück. „Dies ist so für die Besetzung der Fachbereichsleitungsstelle für den Fachbereich III in Rheinbach erfolgt“, erläuterte Banken.

Davon völlig unabhängig sei die Bestellung eines Kämmerers, die ohnehin allein dem Bürgermeister obliege. Hier habe der Rat überhaupt kein Mitspracherecht. „Ich könnte übrigens auch jemand völlig anderen zum Kämmerer bestellen, aber das ist überhaupt nicht geplant“, machte Banken klar, dass Lanzrath in jedem Fall das Amt übernehmen soll. Die Behauptung der CDU, Lanzrath erfülle die Erfordernisse für das Amt des Kämmerers nicht, kann Banken indes überhaupt nicht nachvollziehen. „Die Gemeindeordnung definiert für eine Kommune der Größe der Stadt Rheinbach keine eindeutigen Qualifikationserfordernisse an die Bestellung zum Kämmerer“, machte er deutlich. Es seien lediglich die in der Ausschreibung angegebenen Kriterien zu erfüllen, die auch mit den Fraktionen abgestimmt worden seien.

Lanzrath erfülle laut Bürgermeister die Kriterien

Gefordert seien außerdem eine mehrjährige Führungs- und Leitungserfahrung, eine umfassende Fachkompetenz auf dem Gebiet der öffentlichen Finanzwirtschaft mit umfassenden Kenntnissen in der kommunalen Haushaltsführung, eine strukturierte, ergebnisorientierte und wirtschaftliche Arbeitsweise, eine ausgeprägte Kompetenz zur zielorientierten Führung und Leitung eines Teams, eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick sowie Sozialkompetenz sowie nicht zuletzt eine hohe Flexibilität, Belastbarkeit und Motivation sowie Verantwortungsbewusstsein.

Lanzrath erfüllt nach Bankens Ansicht all diese Kriterien und soll auch die Möglichkeit zur modularen Qualifizierung für den höheren Dienst erhalten. „Dies ist jedoch nicht für die Bestellung zum Kämmerer erforderlich, sondern dient lediglich dem Ziel der Befähigung für den höheren Dienst“, betonte Banken. Das hätte dann auch Einfluss auf die Besoldung. Derweil begrüßt die Rheinbacher UWG die Einstellung Lanzraths: „Die von CDU und Grünen monatelang gezielt betriebene Verzögerungstaktik hat damit nun ein Ende gefunden“, freut sich Fraktionsvorsitzender Dieter Huth. Christian Lanzrath erfülle alle Voraussetzungen, außerdem seien alle Ratsfraktionen von Anfang an und zu jeder Zeit an dem Einstellungsverfahren beteiligt gewesen.