Bestattungskosten in RheinbachÜberdurchschnittlich hohe Friedhofsgebühren
Rheinbach – Wer einen Todesfall in seiner Familie hat, der muss nicht nur mit der Trauer um einen geliebten Menschen zurechtkommen, sondern auch noch mit der finanziellen Belastung der Beerdigung. In der Stadt Rheinbach werden die Bestattungskosten künftig günstiger. Das erfuhr der Haupt- und Finanzausschuss in seiner jüngsten Sitzung, in der er auch die zugrundeliegende Gebührenkalkulation absegnete.
Demnach ist 2021 in den drei Haupt-Bestattungsarten im Vergleich zum Vorjahr jeweils eine geringere Gebührenbelastung zu verzeichnen. So sinkt die Gebühr für ein Wahlsarggrab von 3798 auf 3787 Euro (minus 0,3 Prozent). Für ein Wahlurnengrab sinken die Gebühren sogar um 5,3 Prozent von 2596 auf 2459 Euro. Ein Wahlurnengrab im Grabbeet schließlich kostet künftig 1892 Euro statt bisher 1940 Euro und wird so um 2,5 Prozent preiswerter.
„Die drei wichtigsten Bestattungsart machen mehr als 77 Prozent der Nachfrage aus“, berichtete Kämmerer Walter Kohlosser. Die angegebenen Gebühren gelten für einen typischen „Bestattungsvorgang“, der sich aus den Komponenten Grabbereitung, Anmietung der Trauerhalle für eine Trauerfeier sowie Ankauf von 30 Nutzungsjahren zusammensetzt.
„Aschestreufeld“ wird immer gefragter
Allerdings sei bei zwei weniger gefragten Bestattungsarten eine deutliche Steigerung der Gebühren zu verzeichnen, nämlich beim „Aschestreufeld“ und bei der „Baumbestattung“. Erstere würden seit 2017 verstärkt nachgefragt und deshalb, anders als zuvor, gesondert berechnet, was zu einer Verteuerung um 15 Prozent führte. Baumbestattungen wurden ebenfalls neu berechnet, weil so dem Wunsch nach längerer Nutzung entsprochen werden könne. Bislang war dies für höchstens 30 Jahre möglich. Damit zählen sie künftig nicht mehr als „Reihengrab“, sondern als „Wahlgrab“, was zu einer Gebührenerhöhung um 13 Prozent im Vergleich zum Vorjahr führte.
Gebühren steigen tendenziell weiter
Die insgesamt eher positiv ausfallende Einschätzung der aktuellen Gebührensatzentwicklung dürfe aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Preisentwicklung im Bestattungswesen mit ungünstigen Veränderungen der Rahmenbedingungen zu kämpfen habe. In der Folge steigen die Gebühren tendenziell weiter. Dazu gehöre nicht nur eine geringere „Nachfrage“ nach Bestattungen infolge des demografischen Wandels, sondern auch die überaus hohen und kaum zu beeinflussenden Fixkosten, erläuterte Kohlosser. Die recht günstige Entwicklung der Gebühren für 2021 sei wesentlich durch eine erhöhte Nachfrage nach Friedhofsleistungen der Jahre 2018 und 2019 verursacht. Es sei allerdings nicht davon auszugehen, dass diese – für die Gebührenkalkulation vorteilhafte – Nachfrage auch längerfristig Bestand haben werde.
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Nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass die Stadt Rheinbach über verhältnismäßig viele „Dorffriedhöfe“ verfüge, seien die Bestattungsgebühren im interkommunalen Vergleich immens. So werde in Rheinbach für ein Wahlurnengrab in Mauernische die zweithöchsten Gebühren im ganzen Rhein-Sieg-Kreis verlangt, auch beim Wahlsarggrab rangiere man auf Platz drei. Selbst das Wahlurnengrab im Grabbeet liege noch oberhalb des Kreisdurchschnittes.