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Hauptamtliche Kräfte nötig?Der Meckenheimer Wehr fehlt Personal

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Feuerwehreinsatz in Meckenheim.

Feuerwehreinsatz in Meckenheim.

Die Freiwillige Feuerwehr in Meckenheim ist nur bis Jahresende geduldet. Für eine mehrjährige Genehmigung müsste die Stadt einige Auflagen erfüllen.

Die Stadt Meckenheim darf ihre Feuerwehr bis zur Erfüllung von Auflagen nur noch vorübergehend mit freiwilligen Kräften weiterbetrieben. Die Bezirksregierung hat für Bürgermeister Holger Jung (CDU) „überraschend“ und „erstmals nur vorläufig“ lediglich eine zeitlich eng begrenzte Verlängerung der Ausnahmegenehmigung erteilt. So schilderte der Bürgermeister das dem Haupt- und Finanzausschuss. Wie Brigitte Kuchta (SPD) anmerkte, hätten die Punkte aus dem Auflagenkatalog eigentlich alle bereits erfüllt werden können.

Fünf Auflagen gibt es laut Verwaltungsvorlage. Unter anderem betrifft das ein Einsatzstellenhygienekonzept, ein Konzept zur zielgerichteten Personalgewinnung, die Stärkung der Tagesalarmgruppe und die Einstellung eines Brandschutztechnikers. Zeit ist bis zum Jahresende, so lange gilt die verlängerte Ausnahmegenehmigung, die im Jahr 2017 erteilt worden war.

Der Antrag auf eine Befreiung von der Verpflichtung, eine hauptamtliche Feuerwache vorzuhalten, ist laut Verwaltung schon vor einem Jahr gestellt worden. Dazu sei auch der Brandschutzbedarfsplan eingereicht worden. Mitte dieses Jahres ist eine Stellungnahme des Kreisbrandmeisters hinterhergeschoben worden.

Urlaub und Krankheitsfälle verschärfen die Lage

Schwerwiegender als die sich hinziehende Anträge, ist das Personalproblem: Es fehlen freiwillige Feuerwehrleute für den Bereitschaftsdienst, um die gesetzlich vorgegebenen Ausrückezeiten erfüllen zu können. Zwar hat die Stadtverwaltung Meckenheim etliche Mitarbeiter in ihren Reihen, die einer Feuerwehr an ihrem Wohnort außerhalb von Meckenheim angehören, jedoch nicht so viele, wie geplant. So kann das extra am Rathaus platzierte Einsatzfahrzeug nicht stark genug besetzt werden.

Die Außendienstmitarbeiter im Ordnungsdienst, die Feuerwehrleute sind, müssten bei einer Alarmierung nicht zum Rathaus zurückkehren, sondern eilen zur Wache, erklärte Feuerwehr-Fachbereichsleiterin Bettina Wilms im Ausschuss. Allerdings bestehe am Rathaus ein Problem. Die dortige Fahrzeugbesatzung sei notwendig, weil sonst die Anfahrtszeit drei Minuten länger sei, als dies per Gesetz verlangt ist.

Auf Nachfrage der Politik versicherte Jung, dass es Ziel der Verwaltung sei, wieder eine Ausnahmegenehmigung mit einer Laufzeit von fünf Jahren zu bekommen. Wilms bekräftigte, die Bemühungen um weiteres Personal fortzusetzen. Urlaub und Krankheitsfälle hätten die Lage allerdings in diesem Jahr verschärft. Neun Verwaltungsmitarbeiter gehörten einer Feuerwehr an, jedoch habe es auch Abgänge gegeben.

Die befristete Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist ein Novum
Holger Jung, Bürgermeister der Stadt Meckenheim

Bürger zum Feuerwehrdienst zu verpflichten, wie es das im Bergischen Land gegeben habe, sei der falsche Weg, erklärte Jung ausdrücklich auf eine entsprechende Nachfrage in dem Gremium hin. Stattdessen wären hauptamtliche Kräfte für die Feuerwache einzustellen, findet der Verwaltungschef. Einen hauptamtlichen Gerätewart gebe es bereits für die Meckenheimer Feuerwehr. Jung verwies außerdem auf die Verabredung mit der Gemeinde Wachtberg, gegenseitig Feuerwehreinheiten mitzualarmieren, um die Ziele des Brandschutzes zu erfüllen.

Jung und betonte wiederholt: „Die befristete Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist ein Novum.“ Laut Stadtverwaltung ist eine Planungsgruppe eingerichtet worden, die vom Kreisbrandmeister begleitet wird. In der Dezembersitzung, die am 11. des Monats stattfinden soll, sei spätestens eine Vorlage für einen neuen Antrag an die Bezirksregierung zu erwarten. Dann wird es allerdings auch zeitlich sehr knapp, weil im selben Monat noch die Ausnahmegenehmigung ausläuft.


Das Gesetz

Paragraf 10, Satz 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz in NRW, schreibt mittleren und großen kreisangehörigen Kommunen vor, eine ständig besetzte Feuerwache zu unterhalten, die mit hauptamtlichen Kräften zu besetzen ist. Die Bezirksregierung kann Ausnahmen zulassen, wenn Brandschutz und Hilfeleistung gewährleistet sind.