Dieses Drogenverfahren vor dem Bonner Landgericht zog sich, und je länger es dauerte, um so weniger Angeklagte saßen in Untersuchungshaft.
Bonner LandgerichtV-Mann deckte geplanten Drogenhandel in Meckenheim auf
Ursprünglich waren drei Männer wegen bandenmäßigen Rauschgifthandels im Raum Meckenheim angeklagt worden. Der erste, ein geschäftlich gescheiterter Wirt, kam nach einem umfangreichen Geständnis im April mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten davon; er sollte das Rauschgift besorgen, konnte es aber nicht. Der zweite Angeklagte, 36 Jahre alt und angeblicher Boss der Gang, wurde Anfang Juni aus der U-Haft entlassen. Der dritte Mann auf der Anklagebank, 25 Jahre alt, erhielt gestern am 19. Verhandlungstag eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Auch sein 36-jähriger Verwandter sollte gestern verurteilt werden, das Verfahren gegen ihn wurde allerdings nach neuen Beweisanträgen seiner Verteidigung abgetrennt. Er muss also noch ein paar Tage warten, um zu erfahren, was die Strafkammer über ihn befinden wird.
Der Fall begann Ende 2021, als die Staatsanwaltschaft von einer Vertrauensperson den Hinweis erhielt, die beiden Cousins mit libanesisch-palästinensischen Wurzeln wollten im Vorgebirge ganz groß in den Kokainhandel einsteigen. Daraufhin schleuste die Polizei eine Vertrauensperson (V-Mann) mit dem Decknamen „Alid“ ins Umfeld der jungen Männer ein; er gab sich als Autohändler aus, der mit ihnen Geschäfte machen wollte. Irgendwann soll das Gespräch auf Drogen gekommen sein, und „Alid“ soll Interesse an bekundet haben.
Verdeckte Fahnder observierten Aktion
Am 10. Juni 2022 steckte man dem V-Mann in einer Zigarettenschachtel ein Pröbchen Kokain zu, die für gut befunden wurde, worauf er eine größere Menge geordert haben soll. Wenige Tage später wurden „Alid“ in einem Parkhaus in Meckenheim 500 Gramm „Koks“ im Wert von 19.000 Euro übergeben. Es war wohl ein Super-Stoff, 75 Mal besser als das normale Zeug, das im Straßenverkauf angeboten wird, ergab eine Laboruntersuchung beim Landeskriminalamt. Weitere Verkäufe über einen und dann fünf Kilo Rauschgift scheiterten, weil das Material nicht geliefert werden konnte beziehungsweise die Polizei einen der Angeklagten vorher festnahm.
Die ganze Aktion wurde von verdeckten Fahndern observiert, Telefone wurden abgehört, so dass laut Gericht „die Beweislage sehr, sehr gut war“. Die zwei Angeklagten gestanden deshalb den Drogenhandel.
Der Prozess fand anfangs unter großen Sicherheitsvorkehrungen statt, weil es Hinweise gab, dass die beiden 36 und 25 Jahre alten Männer einem libanesischen Clan angehören sollen, der in Berlin in Tötungsdelikte verwickelt ist. Polizisten und Justizwachtmeister bewachten den Sitzungssaal, der Ermittlungsführer der Polizei wurde von schwer bewaffneten Kollegen bei seiner Zeugenaussage begleitet. Am Ende wurde die Bewachung gelockert und von dem Vorwurf der Bandenbildung blieb nur Luft übrig. „Nichts spricht dafür“, hieß es gestern in der Urteilsbegründung. Der 25-Jährige kam letztlich wegen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mit einer Bewährungsstrafe davon.