Eine Frau aus dem rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis wurde zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt.
RaubüberfälleRichter glaubten den Anschuldigungen des Ex-Freundes nicht
Vor der 11. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht ist eine 32-jährige Frau aus dem rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe wegen Beihilfe zu Raubüberfällen und Wohnungseinbrüchen verurteilt worden.
Die Vorwürfe, die ihr früherer Lebenspartner gegen seine Ex erhoben hatte, hätten allerdings eine weit höhere Strafe nach sich ziehen können, wenn das Gericht den Schilderungen vertraut hätte. Letzten Endes waren die Richter aber überzeugt, dass der Mann sich mit den Beschuldigungen gegen seine Ex nur selber entlasten wollte.
Der Mann hatte angegeben, von seiner damaligen Partnerin angestiftet worden zu sein
„Du hast mich kaputt gemacht, jetzt mach’ ich dich kaputt“ hatte der Mann sich in einem langen Chatprotokoll des früheren Paares geäußert, das im Verlauf der Verhandlung verlesen worden war. Ganz offensichtlich hatten die 32-Jährige und ihr 36-jähriger Ex-Partner eine Beziehung geführt, die man landläufig als toxisch bezeichnen würde. Die Frau hatte den Mann schließlich angezeigt, sich dann aber in zahlreiche Widersprüche verwickelt und schließlich die Aussage verweigert.
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Der Mann, der wegen einer Vielzahl von Raubüberfällen, räuberischen Erpressungen, Diebstählen und sogar einer Brandstiftung derzeit eine neunjährige Gefängnisstrafe absitzt, hatte in seinem Verfahren im August 2022 angegeben, dass er zu den meisten Verbrechen von seiner damaligen Partnerin angestiftet worden sei.
Vom Vorwurf der Brandstiftung sprachen die Richter die Angeklagte frei
Eine Behauptung, der die Richter der 11. Großen Strafkammer unter dem Vorsitz von Isabel Köhne nicht folgen mochten. Vielmehr habe die gelernte Fußpflegerin ihren Partner bei zwei Raubzügen in Supermärkten in Troisdorf und Bad Honnef-Aegidienberg sowie bei zwei Wohnungseinbrüchen in Hennef nur unterstützt. Der Mann habe keinen Führerschein gehabt und so habe sich die Frau unter anderem breitschlagen lassen, die jeweiligen Fluchtfahrzeuge anzumieten.
Von weiteren Tatvorwürfen, wie zum Beispiel einer Brandstiftung in Hennef oder einer Beteiligung an einem weiteren Raubüberfall im niedersächsischen Auetal-Rehren sprachen die Richter die Frau hingegen frei oder stellten das Verfahren ein. Diese Taten müsse sich der Mann alleine zurechnen lassen.