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Prozess neu aufgerolltStiefvater steht nach Schüssen auf Kind in Königswinter erneut vor Gericht

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Vor einem Spielplatz ist ein Absperrband gespannt.

Die Schüsse auf ein Kind in Königswinter sorgten weit über das Siebengebirge hinaus für Aufsehen. (Archivbild)

Auf einem Spielplatz soll der Mann dreimal mit einem Luftgewehr auf seinen autistischen Stiefsohn geschossen und ihn schwer verletzt haben.

Es dürfte spannend werden, am Mittwoch, 8. November, im Bonner Landgericht: Das Verfahren um die Luftgewehrschüsse auf einen elfjährigen Jungen im Königswinterer Ortsteil Bockeroth muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte das erstinstanzliche Urteil in diesem Februar aufgehoben.

Für die Richter der 8. Großen Strafkammer als Jugendschwurgericht hatte es trotz vieler Volten in dem ungewöhnlichen Verfahren am Ende keinerlei Zweifel mehr gegeben: Es müsse der Stiefvater des Kindes gewesen sein, der am 8. April 2021 in dem Königswinterer Höhenort dreimal mit einem Luftgewehr auf seinen autistischen Stiefsohn geschossen und ihn schwer verletzt hatte. Der Mann hatte die Tat aber bis zuletzt abgestritten.

Schüsse auf Kind in Königswinter: Frau hielt im Verfahren unverbrüchlich zu ihrem Mann

Die zu erwartende Spannung ist allerdings nicht der Frage geschuldet, ob der Mann die Schüsse auf seinen Sohn tatsächlich abgegeben hat: An der Feststellung des eigentlichen Tatbestands hatten die Karlsruher nämlich gar nichts zu bemängeln. Die von dem Verurteilten angestrengte Revision hatte nur in der sogenannten „Sachrüge“ Erfolg, was konkret bedeutet, dass das oberste deutsche Gericht sich an der Eigenschaft des Opfers als „Schutzbefohlener“ des mutmaßlichen Täters störte.

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Die Karlsruher Richter waren sich nicht sicher, ob das Verhältnis zwischen Stiefvater und Stiefsohn für eine solche Einstufung eng genug war. Spannend hingegen dürfte das Auftreten des Angeklagten und seiner Frau werden, die in dem vorausgegangenen Verfahren unverbrüchlich zu ihrem Mann hielt. Das Paar hat neben dem Elfjährigen, den die Frau mit in die Ehe brachte, noch drei gemeinsame Kinder.

Im ersten Verfahren hatten die Eheleute den Anwalt des Mannes mit ihrem Verhalten sichtlich Nerven gekostet. Immer wieder musste Verteidiger Uwe Krechel seine Strategie nach Volten des Angeklagten ändern. Kurz vor Ende des erstinstanzlichen Verfahrens hatte das Ehepaar für einen Verhandlungstag sogar einen zweiten Verteidiger aus dem Hut gezaubert.

Schüsse sorgten im Frühjahr 2021 weit über das Siebengebirge hinaus für Aufmerksamkeit

Ab kommendem Mittwoch soll nun der Bonner Strafverteidiger Michael Kurth den Bockerother vertreten. Mit dem Karlsruher Urteil hat er dabei durchaus schwere juristische Kost vor sich: Obwohl ja die erstinstanzlich festgestellte Täterschaft des Angeklagten nicht infrage gestellt wurde, sollen sich die neuen Bonner Richter laut BGH dennoch mit der Frage befassen, inwieweit es realistisch ist, mit dem verwendeten Luftgewehr über 170 Meter Verletzungen zu verursachen, wie sie bei dem Kind aufgetreten waren.

Ein Mann sitzt auf der Anklagebank.

An der Feststellung des eigentlichen Tatbestands hatten die Karlsruher Richter nichts zu bemängeln.

Die mysteriösen Schüsse hatten im Frühjahr 2021 weit über das Siebengebirge hinaus für Aufmerksamkeit gesorgt: Nach der Rückkehr von einem benachbarten Spielplatz bemerke die Familie drei merkwürdige, blutende Wunden bei ihrem Sohn.

Als die Beschwerden des autistischen Kindes, das sich nicht über Schmerzen äußern kann, beim Abendessen massiver wurden, fuhr die Mutter mit dem Kind ins Krankenhaus. Dort stellen die Ärzte fest, dass es sich um Schussverletzungen handelt. Noch in der Nacht beschlagnahmt die Polizei daraufhin das Luftgewehr des Stiefvaters.