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35-Jähriger verurteiltPolizei fand Elektroschocker und Drogen in Wohnung in Königswinter

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Der Eingang des Bonner Landgerichts.

Der Eingang des Bonner Landgerichts.

Das Bonner Landgericht verurteilte den 35-Jährigen zu sechseinhalb Jahren Haft und ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.

Als der drogensüchtige Mann an einer Überdosis Kokain in den Armen seines Sohnes starb, war der Junge gerade mal elf Jahre alt. „Das Trauma seines Lebens“, so formulierte es der Kammervorsitzende Marc Eumann im Urteil gegen den heute 35-jährigen Angeklagten. Denn nach dem Tod des Vaters nahm das Kind regelmäßig Rauschgift – und kam bis heute nie mehr richtig davon los.

Zunächst kiffte er, probierte auch vieles andere. „Nur von den harten Drogen, davon ließ er die Finger“, zu sehr verfolgten ihn immer die Bilder des toten Vaters, so Eumann weiter. Die 10. Große Strafkammer des Bonner Landgerichts hat den 35-Jährigen jetzt wegen bewaffneten Drogenhandels zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt – und die erneute Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. In der Hoffnung, dass der Angeklagte diesmal die Kurve kriegt aus dem „Teufelskreis von Sucht, illegalem Drogenverkauf und Knast“.

Bereits 2027 verurteilte das Bonner Landgericht den Mann zu einer Haftstrafe

Denn bereits 2017 hat diese Kammer ihn einschlägig zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt, auch damals kam er in eine Entzugsklinik, in der er jedoch scheiterte. Eine Therapie nach dem Gefängnisaufenthalt war schließlich erfolgreich, er fand einen Job, bei dem er 2000 Euro netto verdiente. Dann kam wieder eine ebenfalls drogensüchtig Freundin, mit der er viel Stress hatte. „Immer wenn es Probleme im persönlichen Gefüge gab, stieg der Konsum. Und die Abstürze häuften sich“, so der Vorsitzende Richter.

Im Jahr 2023 wurde der Junkie erneut erwischt: Beim ersten Mal im Juni erschienen die Drogenfahnder in seiner Wohnung in Königswinter, in der er mit seiner damaligen Freundin lebte. Die Ermittler hatten einen Tipp aus dem Kindergarten bekommen, wo der gemeinsame Sohn untergebracht war. Im Keller fanden die Ermittler 18 Gramm Amphetamin, 92 Gramm Ecstasysalzzubereitung, Streckmittel für Drogen, eine Feinwaage, 1600 Euro in bar sowie drei Messer und einen Elektroschocker. Diesen Fall hat das Gericht letztlich eingestellt, weil laut Urteil nicht sicher feststellbar war, welchen Anteil die Ex-Freundin an den Drogenfunden hatte.

In der Wohnung fand die Polizei ein ganzes Waffenarsenal

Die zweite Durchsuchung kam ein halbes Jahr später in Bonn, nicht wegen Rauschgift-Verdachts, sondern wegen häuslicher Gewalt: Damals lebte der Angeklagte mit einer neuen Lebensgefährtin zusammen, mit der es viel Randale gab. Am 29. Dezember 2023 riefen Nachbarn die Polizei, weil sie genug von dem Krach hatten. Bei dem nächtlichen Einsatz stieß die Streife auf ein ganzes Waffenarsenal: eine Softair-Pistole, ein Schwert, ein Beil, ein Springmesser, zwei Kubotan genannte Nahkampfwaffen, einen Schlagring, ein Einhandmesser und einen Schlaghandschuh. Ganz in der Nähe die Drogen: vor allem Amphetamin und die Partydroge MDMA, eine Form von Ecstasy.

Die Waffen versuchte der Verteidiger mit einem „Sammler-Spleen“ zu erklären, sie seien keineswegs zur Sicherung seiner Drogenschätze angeschafft worden. Das aber hielt der Kammervorsitzende für „sehr weltfremd“: „Denn wenn jemand an die Drogen gewollt hätte, hätte er sie mit dem Messer verteidigt“, hieß es im Urteil.

Nicht auszuschließen ist es, dass der 35-Jährige als Bewährungsversager noch die Reststrafe von 22 Monate aus dem vorherigen Urteil absitzen muss. Falls er jedoch diesmal die Therapie schaffen würde, so das Versprechen des Vorsitzenden, könnte dem Angeklagten alles erlassen werden. Aber nur dann.