Der Sturm scheint abgewendet: Nach Rundschau-Informationen haben sich die Stadt Bornheim und die Kölner Bezirksregierung auf einen Kompromiss geeinigt.
Windkraft BornheimBezirksregierung stellt Genehmigung in Aussicht
„Nach konstruktiven Gesprächen zwischen der Stadt Bornheim und der Bezirksregierung wird die Genehmigung des Teilflächennutzungsplans Wind in Aussicht gestellt“, schreibt Pressesprecher Dennis Heidel auf Anfrage. „Die Bezirksregierung sowie der Bürgermeister der Stadt Bornheim haben sich über eine Genehmigung des Teilflächennutzungsplans Wind geeinigt. Die Stadt wird die Begründung des Windplanes hinsichtlich der zu berücksichtigenden Belange des Weltkulturerbes Schlösser Brühl ergänzen. Für die in der Rheinebene dargestellte Zone wird eine Kulturverträglichkeitsprüfung dann im Genehmigungsverfahren beim Kreis erfolgen.“
Höhe beim Bauantrag klären
Das heißt, über die Höhe der Windräder wird erst im Genehmigungsverfahren für die Anlagen entschieden, das entstandene Problem wird also ausgelagert und die Frage erst dann akut, wenn ein Bauantrag gestellt wird. Die Kölner Behörde hatte den Teilflächennutzungsplan mit Hinweis auf den Denkmalschutz der Schlösser Brühl abgelehnt und geltend gemacht, „dass Windenergieanlagen in den Sichtachsen aus den Brühler Schlössern heraus in die freie Landschaft, insbesondere Richtung Siebengebirge, geschützter Bestandteil der Denkmäler sind“.
Die Stadt wiederum ist der Ansicht, dass in einer Entfernung von fünf Kilometern zu den Baudenkmälern nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung auszugehen sei. Eine Einigung würde bedeuten, dass das Zeitlimit bis Ende Januar eingehalten werden kann, damit der Teilflächennutzungsplan genehmigt und öffentlich bekanntgemacht werden kann. Damit behielte die Stadt die Planungshoheit über beide Konzentrationszonen für die Windkraft und auch die Abstandsregel von 1000 Meter zur Bebauung bliebe bestehen.
Es ist davon auszugehen, dass der Bornheimer Stadtrat darüber in seiner nächsten Sitzung am 30. November entscheidet.