Teilflächennutzungsplan WindenergieIn einem Jahr soll in Bornheim Klarheit herrschen
Bornheim – Möchten Politik und Verwaltung eine „Verspargelung“ der Landschaft durch Windräder verhindern, müssen sie handeln. Passiert nichts, könnten Investoren Grundstücke kaufen, Baugenehmigungen durchsetzen und verteilt über das Bornheimer Stadtgebiet ihre Windräder aufbauen. So lässt sich das Gutachten der Kölner Anwaltskanzlei CBH zusammenfassen, das Rechtsanwalt Dr. Tassilo Schiffer, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, am Mittwochabend den Politikern in gemeinsamer Sitzung von Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss vorlegte. Die Lösung ist die Aufstellung eines sogenannten sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windkraft, der den 2010/2011 beschlossenen Flächennutzungsplan ergänzt. Dafür stimmten die Mitglieder beider Ausschüsse einstimmig. Nur so halte die Stadt weiterhin das Steuer in der Hand.
Diese Auffassung unterstützte auch Bürgermeister Wolfgang Henseler (SPD): „Weil wir ein großes Stadtgebiet und bereits Interessenten haben, möchten wir das steuern und werden uns nicht nur planungsrechtlich, sondern auch juristisch beraten lassen. Wir hoffen, dass wir in einem Jahr auf Basis von harten und weichen Faktoren wissen, wo Windenergie möglich ist und wo nicht.“ Henseler sicherte zu, nach den einstimmigen Beschlüssen ein Planungsbüro damit zu beauftragen. Er sprach zugleich von einer „ehrgeizigen Zielsetzung“, das Verfahren innerhalb eines Jahres umzusetzen. Bornheims Erster Beigeordneter Manfred Schier unterstützte das Verfahren ebenfalls. Abwarten berge das Risiko, dass ein Investor einen „netten Standort“ finden und diesen dann durchkämpfen könne.
Anwalt Schiffer sprach von einem „ergebnisoffenen Verfahren“ und erklärte, dass die 2011 ausgewiesene Vorrangzone bei Sechtem mit Blick auf die Höhenbegrenzung und die damit verbundene Unwirtschaftlichkeit mittlerweile unwirksam geworden sei. Auch, weil sich nach 2012 die Förderrichtlinien für Investoren geändert hätten. Dadurch sei die ausgewiesene Vorrangzone unter den bisherigen Vorgaben juristisch anfechtbar.
Mit einer „Potenzialflächenanalyse“ wird für das gesamte Stadtgebiet geprüft, wo geeignete Standorte für die Windenergienutzung möglich wären. Dabei werden Flächen ausgeschlossen, die aus grundsätzlichen Erwägungen nicht in Betracht kommen. Diese „harten Tabuzonen“ betreffen beispielsweise den Landschaftsschutz. In einem zweiten Schritt will die Stadt solche Flächen ausschließen, die nicht zur Verfügung stehen sollten („weiche Tabuzonen“): „Sie dürfen allerdings auch nicht den Bogen überspannen und zu viele weiche Tabuzonen aufstellen, hier müssen Sie genau überlegen, an welcher Stelle es Ihnen am wenigsten wehtut“, empfahl Tassilo Schiffer. Übrig bleiben dann die möglicherweise geeigneten Flächen, deren Freigabe nochmals abgewogen werden kann.
Paul Breuer (ABB) warf der Verwaltung eine „Verhinderungsplanung“ vor. Die Windräder könnten in der ausgewiesenen Konzentrationszone längst stehen und hätten der Stadt jede Menge Gewerbesteuereinnahmen gebracht. Diese Kritik ließ Bürgermeister Henseler nicht gelten. Die fünf oder sechs Anlagen sowie ein ursprünglich geplantes Bürgerwindrad hätten nur dann schon stehen können, wenn sich die Verfahren nicht so lange hingezogen hätten, der Investor sich nicht zurückgezogen und die Flugsicherheit des Flughafens Köln/Bonn nicht „dazwischengefunkt“ hätte.