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Radpendlerroute Bornheim - BonnStadt Bornheim braucht Grundstücke für Bau

Lesezeit 4 Minuten

Um die Radpendlerroute durch Bornheim führen zu können, braucht die Verwaltung Grundstücke an der Aeltersgasse.

Bornheim – Eigentlich sollte die neun Kilometer lange Route mal ein Radschnellweg werden. Aber beim Landeswettbewerb 2013 konnte die Verbindung von Bornheim über Alfter nach Bonn nicht die notwendigen Kriterien erfüllen, vor allem was die durchgehende Breite des Weges betraf.

Also beschlossen die drei beteiligten Kommunen ein Jahr darauf, die Zeichen sich wandelnder Mobilität zu erkennen und den Wettbewerb zum Anlass zu nehmen, eine qualitativ hochwertige „RadPendlerRoute“ entlang dieser „Wettbewerbsroute“ zwischen Bornheim und Bonn zu schaffen. Die Route soll möglichst vorhandene Wege verknüpfen, allerdings klappt das in Bornheim nicht ganz.

Dort fehlen 230 Meter, die neu gebaut werden müssen, als Lückenschluss zwischen Aeltersgasse und Siefenfeldchen. Dafür braucht die Stadt allerdings die Grundstücke, und nicht jeder Eigentümer möchte verkaufen.

Vom Bornheimer Bahnhof bis zum Bonner Hauptbahnhof reicht die Radpendlerroute.

Ziel ist, die Radpendlerroute weitgehend kreuzungsfrei und mindestens drei Meter breit, mit komfortablem Oberflächenbelag ausgestattet und durchgehend beleuchtet anzubieten. Laut ADFC gibt es die meisten Streckenabschnitte heute bereits, sie sind aber teilweise in keinem guten Zustand. Der Routenteil auf Bonner Stadtgebiet ist Teil der Pendlerroute von Rheinbach über Swisttal und Alfter nach Bonn, die im Mai dieses Jahres eröffnet wurde.

Stadt beharrt auf Lückenschluss an der Aeltersgasse

Laut einer Expertise des Ingenieurbüros Leiendecker würde die bevorzugte Variante des Radweges, dessen Trasse gut fünf Meter von der Gleisstraße der Stadtbahnlinie 18 entfernt geplant würde, rund 450.000 Euro teuer und hätte eine Bauzeit von rund neun Monaten. Die Stadt macht in ihrer Vorlage für die Sitzung von Stadtentwicklungsausschuss und Rat am Dienstag und Donnerstag kommender Woche ganz deutlich. „Der Streckenabschnitt des Plangebietes als Lückenschluss ist unverzichtbar, eine Alternativroute nicht möglich.“

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So soll der Rat in der kommenden Woche beschließen, den Bebauungsplanes Bo 44 „RadPendlerRoute Aeltersgasse“ aufzustellen. Das Plangebiet umfasst einen Teilabschnitt der Route im Bereich der unbebauten Hangkante zwischen Aeltersgasse und Siefenfeldchen.

Dort soll parallel zur Bahntrasse der Stadtbahnlinie 18 das neue Teilstück gebaut werden. Es sei eine „wichtige Verbindung und Lückenschluss für eine durchgängige Befahrbarkeit der Gesamtroute“, heißt es in der Vorlage. Der Abschnitt von der Aeltersgasse bis zum Siefenfeldchen liegt im Außenbereich.

Die weitere Beratung über die Radpendlerroute

Die Beratungen über die Radpendlerroute von Bornheim nach Bonn werden in den zuständigen Gremien fortgesetzt. Am Dienstag, 15. Dezember, 18 Uhr, steht das Thema auf der Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses Bornheim im Rathaus. Am Donnerstag, 17. Dezember, 18 Uhr, befasst sich der Bornheimer Stadtrat in der Rheinhalle Hersel mit der Route.

Die Trasse verläuft am Fuße des Villehangs teilweise durch einen flächenhaften Landschaftsbestandteil und ein Landschaftsschutzgebiet. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. „Da die für den Bau des Radweges benötigten Flächen sich nicht im Eigentum der Stadt Bornheim befinden, ist Grunderwerb erforderlich“, heißt es weiter.

Und: „Die Verhandlungen hierüber mit den Eigentümern gestalten sich schwierig und sind mitverantwortlich für eine zeitliche Verzögerung des ursprünglich geplanten Baubeginns. Zwar hat die Stadt inzwischen einige Flächen erwerben können, mit einzelnen Grundstückseigentümern konnte jedoch keine Einigung erreicht werden.“ Daher soll nun ein Bebauungsplan aufgestellt werden, um als rechtliche Grundlage einen Zugriff auf die Grundstücke zu ermöglichen.

„Rechtliches Verfahren immer letztmöglicher Schritt“

Der Bornheimer Stadtrat möge für die „RadPendlerRoute Aeltersgasse“ den Bebauungsplan Bo 44 aufstellen. Das hatte der Stadtentwicklungsausschuss empfohlen. Warum? Fragen dazu beantwortet Stadtpressesprecher Rainer Schumann.

Mit dem Bebauungsplan Bo 44 soll die Stadt die Möglichkeit bekommen, an die Grundstücke heranzukommen, die für den Radweg bis nach Bonn noch gebraucht werden. Richtig?

Rainer Schumann: Die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens für den Bo 44 wird eingeleitet, weil bislang über die normalen Grundstücksverhandlungen nicht alle Grundstücke erworben werden konnten, die für die Radpendlerroute notwendig sind, da nicht alle Eigentümer verkaufsbereit sind. Mit einem rechtskräftigen Bebauungsplan hat die Stadt Bornheim die Grundlage für ein rechtliches Verfahren zum Grunderwerb.

Ist das eine Enteignung?

Nein, aber der Bebauungsplan bietet die rechtliche Grundlage für ein rechtliches Verfahren zum Grunderwerb.

Um wie viele Grundstücke handelt es sich?

Im Bebauungsplangebiet Bo 44 handelt es sich um zwei von elf Grundstücken.

Woran sind die Verhandlungen gescheitert?

Die Verhandlungen sind aus Sicht der Stadt noch nicht gescheitert. Zunächst ist die Stadt bestrebt nachzuverhandeln, da einige Eigentümer Bedingungen vorgetragen hatten, die zum Teil erfüllt werden können – zum Beispiel die Erarbeitung eines landschaftspflegerischen Begleitplans. Ein rechtliches Verfahren zum Grunderwerb ist immer der letztmögliche Schritt und wird einstweilig von der Stadt nicht angestrebt, aber auch nicht ausgeschlossen.

Ist dies das einzige Teilstück der „RadPendlerRoute Bornheim-Bonn“ auf Bornheimer Stadtgebiet?

Es gibt noch einen weiteren Streckenabschnitt zwischen Siefenfeldchen und der Stadtgrenze zu Alfter am Roisdorfer Brunnen, in dem noch Grundstücksverhandlungen mit der katholischen Kirche, dem Roisdorfer Brunnen und einem privaten Eigentümer laufen. Die geplante Radpendlerroute ist rund 2,4 Kilometer lang und verläuft überwiegend parallel zur Stadtbahnlinie 18 oder zum Bornheimer Bach, beginnend vom Stadtbahn-Haltepunkt Bornheim bis zur Stadtgrenze Alfter.