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Nach EinwohnerversammlungTon wird rauer beim Thema Windkraft in Bornheim

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Symbolbild 

Bornheim – „Ist es vertretbar, dass man 245 Meter hohe Türme mit entsprechend langen Flügeln in der Rheinebene plant und gegebenenfalls umsetzt, dadurch die Gesundheit mehrerer Tausend Menschen aufs Spiel setzt, nur um die eintönigen, unbewohnten Felder auf dem Höhenrücken der Ville frei zu halten?“ Der Ton wird rauer, wenn’s um den Standort von Windkraftanlagen in Bornheim geht.

200 Eingaben zum Thema Konzentrationszone

„Windkraftanlagen verursachen hörbaren Lärm, Infraschall sowie Schattenschlag ... ich befürchte negative Auswirkungen auf meine Gesundheit.“ Dies sind Auszüge aus zwei von rund 200 Eingaben, die die Stadtverwaltung Bornheim im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Projekt Konzentrationszone für Windenergie im Stadtgebiet bekommen hat. „Eine erste Durchsicht hat ergeben, dass es Einwände gegen Standorte gibt“, formuliert die Verwaltung auf Anfrage vorsichtig. Klar wird jetzt aber schon: Gegen beide Standorte, ob Ville-Rücken oder Rheintal, gibt es Bedenken.

Zahlen

Sieben Anlagen können nach Angaben der Stadt möglicherweise in der Rheinebene entstehen mit jeweils einer Gesamthöhe von 246 Metern und einem Rotordurchmesser von 160 Metern.

Auf dem Villerücken wären acht Windräder mit einer Gesamthöhe von 150 Metern und einem Rotordurchmesser von 136 Metern möglich. Die unterschiedlichen Höhen der Windenergieanlagen (WEA) ergeben sich aus der Topographie. Das Rheintal liegt auf einer Höhe von etwa 50 Metern über Normalhöhennull (NHN), der Villerücken zirka 150 Meter. Wegen des sogenannten Anlagenschutzbereichs sind keine Anlagen über einer Gesamthöhe von 300 Metern über NHN möglich. Zudem dürfen WEA keine „erdrückende Wirkung gegenüber von Menschen genutzten Gebäuden entfalten.“ (EB)

21 sogenannte Potenzialflächen haben die Gutachter von ISU Immissionsschutz, Städtebau, Umweltplanung aus Bitburg im Stadtgebiet ausgemacht und vier davon mit gut bis sehr gut benotet (wir berichteten). Ein Dutzend Flächen liegen in der Rheinebene zwischen Sechtem und Bornheim, neun auf dem Ville-Rücken.

Anfang Oktober hatte die FDP Bürgermeister Christoph Becker 500 Unterschriften übergeben – gegen Windräder auf der Ville. „Viele Bürgerinnen und Bürger im Vorgebirge sorgen sich um die schöne Landschaft und haben darum bei uns unterschrieben. Dieses Landschaftsschutzgebiet wollen wir für unsere Bevölkerung schützen“, hatte FDP-Vertreter Christian Koch aus Hemmerich dabei erklärt. Seine Partei halte „bestimmte Flächen für besonders schützenswert“.

Von Funkfeuer bis Schattenschlag

Rüdiger Prinz, CDU-Ratsherr aus Hersel, dagegen sieht einen Fehler im Verfahren. Seiner Ansicht nach sei nicht berücksichtigt worden, dass für die Windkraft geeignete Flächen im Rheintal im Drehfunkfeuerbereich des Flughafens Köln-Bonn liegen. Aus seiner Sicht sei der Flughafen überhaupt nicht ins Verfahren eingebunden worden, sondern habe von der Möglichkeit, eine Stellungnahme zum Verfahren abzugeben, erst durch seine Mails erfahren. Prinz: „Der Flughafen wurde überhaupt nicht gefragt.“ Wichtig ist dessen Beteiligung insofern, als dass der Radius des Funkfeuers bereits den Bau von drei Windrädern in der bestehenden Konzentrationszone bei Sechtem verhindert hat.

Über Potenzialflächen für die Windkraft hatte die Stadt Bornheim bei einer Einwohnerversammlung informiert.

Die Stadt widerspricht der Darstellung, der Flughafen sei nicht eingebunden gewesen: „Der Flughafen hat eine Stellungnahme abgegeben“, schreibt Pressesprecher Christoph Lüttgen auf Anfrage. „Von Anfang an beteiligt wurden die zuständigen Behörden – neben der Bezirksregierung Düsseldorf auch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherheit und die Deutsche Flugsicherung GmbH.“ Was den Sicherheitsradius bezüglich des Drehfunkfeuers, also den Navigationsanlagen für den Luftverkehr, abgeht, sei der ursprünglich auf 15 Kilometer festgesetzt worden. „Damit hätte er bis knapp über die DB-Strecke nach Westen ins Stadtgebiet Bornheim gereicht“, so Christoph Lüttgen. Allerdings werde das Drehfunkfeuer des Flughafens Anfang 2022 modernisiert und es gebe neue Fehlerberechnungsverfahren, nach denen künftig außerhalb eines Zehn-Kilometer-Radius keine Einschränkungen von Bundesaufsichtsamt und Flugsicherung mehr gesehen werden. Lüttgen: „Damit bleiben mögliche Windkraftanlagen in Bornheim von diesem Thema unberührt.“

Bewertung der Potenzialflächen noch nicht möglich

Der Landschafts-Schutzverein Vorgebirge (LSV), der ebenfalls eine umfangreiche Stellungnahme zum „Teilflächennutzungsplan Windenergie“ abgegeben hat, betrachtet beide möglichen Standorte: „Ausgehend vom gesetzlichen Gebot, vermeidbare Beeinträchtigungen für Natur und Landschaft zu unterlassen, sollte so früh wie möglich eine Bündelung der in der Rheinebene vorhandenen vielfältigen, infrastrukturellen landschaftsrelevanten Vorbelastungen mit den dort durch Winderenergieanlagen zu erwartenden zusätzlichen Belastungen näher betrachtet werden“, schreiben Vorsitzender D. Michael Pacyna und Stellvertreter Norbert Brauner.

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Es sei noch nicht möglich, die Potenzialflächen auf dem Ville-Plateau und in der Rheinebene zu bewerten, weil die Artenschutzprüfung, die Umweltprüfung und der Umweltbericht fehlten. Pacyna und Brauner sprechen noch einen wunden Punkt an: „Bei den Immobilien- und Baugrundstücken auf der Ville-Höhe sind voraussichtlich höhere Wertverluste zu erwarten als bei den Immobilien in der Rheinebene. Der Wertverlust an Immobilien sollte näher betrachtet werden.“ Unterm Strich ist der LSV klar für Windkraft: „Wir drängen wie die Stadt auf die Nutzung der Windenergie auch in Bornheim. Ziel ist eine Auswahl von Konzentrationsflächen, auf denen Strom aus Windkraft wirtschaftlich gewonnen werden kann und negative Auswirkungen von Windrädern auf Mensch und Natur möglichst gering sind. Wildwuchs an Windrädern wollen wir vermeiden.“

„Wir suchen die beste Lösung für ganz Bornheim und wollen keine Spaltung zwischen dem Ville-Rücken und der Rheinebene“, hatte Bürgermeister Christoph Becker während einer Einwohnerversammlung zum Thema unterstrichen. Zurzeit wertet die Verwaltung die Eingaben aus. Die Ergebnisse sollen veröffentlicht werden.