Mieterstattung wegen CoronaStreit um Pacht für den Prinzenhof in Bornheim
Bornheim – Die Pension Prinzenhof in Hersel: Fremdenzimmer mit Waschgelegenheit, aber Dusche und WC auf der Etage, Kegelbahn, Schank- und Speiseraum. So weit, so normal. Doch das Gasthaus in der Gartenstraße könnte deutsche Rechtsgeschichte schreiben, denn Pächter Philipp Chaoui (24), seit viereinhalb Jahren Wirt des Prinzenhofs, hat den Verpächter vor dem Landgericht Bonn verklagt. Der gelernte Hotelkaufmann will die bereits gezahlte Pacht plus Nebenkosten für die Monate März bis Mai erstattet haben, weil er in diesen drei Monaten die Pension wegen des Corona-Lockdowns nicht betreiben konnte. In Rede steht ein Betrag von rund 8700 Euro. Der Verpächter jedoch konterte im Gütetermin, die behördlich verordnete Schließung sei erst Mitte März in Kraft getreten, daher könne, wenn überhaupt, dem Wirt für diesen Monat nur der halbe Pachtzins zustehen, zudem habe der im Lockdown Speisen zum Mitnehmen angeboten und 9000 Euro Soforthilfe vom Land bekommen. Rechtsanwalt Christoph Bobbert: „Der Kläger will das gesamte Risiko auf den Vermieter abwälzen.“
Chaouis Rechtsanwältin Christine Melle erklärte dagegen, die 9000 Euro seien für laufende Betriebsausgaben benötigt worden, ihr Mandant sei aber bereit, sich mit dem Beklagten zu einigen und bat um einen Vorschlag des Gerichts.
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Der kam vom Kammervorsitzenden Dr. Manfred Kaufmann: Wenn man von einer „Störung der Geschäftsgrundlage“ ausgehe, könnten sich beide Parteien auf die Hälfte des Netto-Pachtzins – das seien jeweils 3000 Euro vergleichen, regte er an. Denn „geteiltes Leid, ist halbes Leid.“ Doch Anwalt Bobbert erklärte nach Beratung mit seinem Mandanten: „Der Verpächter lehnt eine Einigung ab.“
Rechtslage ist hochumstritten
Es wird nun im März einen weiteren Termin vor der 18. Zivilkammer geben. Aber egal wie sie entscheidet, Chaouis Fall wird in die nächste Instanz vors Oberlandesgericht gehen. Denn die Rechtslage ist laut Richter Kaufmann unter Juristen derzeit noch „hochumstritten“. Steht einem Pächter eine Minderung der Pacht zu, wenn er wegen der Pandemie Einbußen hinnehmen muss oder ist eine Seuche als Geschäftsrisiko anzusehen? Andererseits kann der Pächter einer Pension keinen Nutzen aus dem Objekt ziehen, wenn kein Gast kommen darf. Der Gesetzgeber hatte noch im März einen Gesetzentwurf zur Abmilderung der Corona-Folgen vorgelegt, nach dem die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete/Pacht bestehen bleiben soll. Der Entwurf wurde inzwischen im Rechtsausschuss einstimmig angenommen. Aber dass ein Pächter bei einer Pandemie das alleinige Risiko tragen soll, dagegen wehrt sich der Gastwirt.
Egal, wie der Streit ausgeht: Chaoui hat seinen Vertrag zum 30. April 2021 gekündigt.