14-Jährige nicht vergewaltigtGericht stellt Verfahren gegen 19-Jährigen ein
Bonn/ Bornheim – Zwei Stunden lang ist eine 15-Jährige vom Landgericht als Zeugin gehört worden, unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Anschließend wurde das Verfahren gegen den 19 Jahre alten Angeklagten, dem Vergewaltigung und auch Körperverletzung vorgeworfen worden war, überraschend eingestellt.
Am 5. Dezember 2021 soll der Angeklagte die damals 14-Jährige, die er bei einer Dating-Plattform kennengelernt hatte, bei einem zweiten Treffen vergewaltigt haben. In ihrem Mädchenzimmer in Bornheim, nachdem beide zunächst einen Vampirfilm im Fernsehen geschaut hatten.
Aber von einem gewaltsamen, erzwungenen Sex konnte im Anschluss an die Aussage der Zeugin offenbar nicht mehr die Rede sein. Die Frage, ob der Angeklagte habe erkennen können, dass sie keinen Geschlechtsverkehr mit ihm wollte, habe sie nicht eindeutig beantworten können, hieß es. Vom Sex jedenfalls konnte die 14-Jährige nicht richtig überrascht worden sein, denn immerhin hatte sie für das Rendezvous Kondome besorgt.
Schließlich soll die Zeugin auch bestätigt haben, dass der Angeklagte – wie er es selbst dem Gericht geschildert hatte – nach einer Minute bereits keine Lust mehr hatte, aufgestanden sei, sich angezogen habe und gegangen sei. Darüber soll sie überrascht gewesen sein.
Ein missglücktes Rendezvous
Die 14-Jährige hatte das missglückte Rendezvous wohl auch nicht wegen des sexuellen Geschehens angezeigt, sondern weil der 19-Jährige ihr bei dem Treffen in Hals und Nase gebissen, sie ins Gesicht geschlagen und auch gewürgt habe. Was der Grund für dieses seltsame Verhalten war – ob er das für ein sexuelles Vorspiel hielt – konnte nicht aufgeklärt werden. Der Angeklagte hatte die gewalttätigen Angriffe bestritten, die Richter jedoch glaubten in diesem Punkt der jungen Zeugin, der das Verhalten des jungen Mannes Angst gemacht hatte.
Die schräge Begegnung von zwei jungen, sex-unerfahrenen Menschen, die zu einem Gerichtsprozess führte, machte auch auf die Prozessteilnehmer eher einen verstörenden Eindruck. Schließlich entschied das Gericht – mit Einverständnis von Staatsanwältin und Verteidigung –, das Verfahren gegen Auflage einzustellen.
Antigewalttraining für den Angeklagten
Da eine Vergewaltigung „nicht mit der nötigen Sicherheit zu beweisen gewesen wäre“, so der Kammervorsitzende Wolfgang Schmitz-Justen, hätte der 19-Jährige von diesem Vorwurf freigesprochen werden müssen. Am Ende wäre es zu einer Verurteilung wegen der körperlichen Attacken gekommen, aber die wäre für einen nicht vorbestraften Jugendlichen eher minimal ausgefallen, ließ der Richter durchblicken. Als Auflage soll der junge Mann nun ein ein Antigewalttraining absolvieren.