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Bonner AmtsgerichtStreit zwischen 17- und 50-Jährigem eskaliert

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Gericht

Symbolbild

Bonn/ Rheinbach – Es war im November 2019: Einem älteren Fahrgast, gemeinsam mit seiner Freundin in Linie 817 nach Rheinbach unterwegs, war warm. Im hinteren Teil des Busses öffnete der 50-Jährige ein Fenster. Einem Jugendlichen wiederum, dem es kalt war, passte der ganze Luftzug nicht, er stand auf und schloss das Fenster. Der intensive Streit erreichte bald den Busfahrer. Der stoppte den Bus der RVK (Regionalverkehr Köln) am Wegesrand und ordnete an, dass das Fenster von nun an geschlossen bleibt. Punkt.

50-Jähriger war vorbestraft

Dem 50-Jährigen jedoch gefiel das nicht: Kaum fuhr der Bus wieder an, öffnete er das Fenster erneut. Als der Schüler es nun wieder schließen wollte, sprang der Ältere auf, blockierte den Jüngeren mit seinem ganzen Körper in der Sitzbank. Es kam zum Gerangel, bis der 17-Jährige rücklings auf dem Boden landete.

Dann eskalierte die Auseinandersetzung erst so richtig, und der unglaubliche Fall landete vor dem Amtsgericht Rheinbach: Der 50-Jährige wurde im August 2020 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu fünf Monaten Haft verurteilt. Da der einschlägig vorbestrafte Angeklagte kurz vorher aus dem Gefängnis entlassen worden war, gab es auch keine Bewährung mehr.

Laut Urteil hatte der Angeklagte wiederholt auf den Schüler, der im Mittelgang wehrlos auf dem Boden lag, eingetreten; anschließend war er noch mit Wucht auf den Brustkorb des Jugendlichen gesprungen. Im Bus kam es zu Chaos und Tumult, mehrere Passagiere intervenierten: Ein 18-Jähriger versuchte den Unterlegenen zu schützen, die Freundin des Angeklagten versuchte den Busfahrer auf Distanz zu halten. Am Ende landete der 17-Jährige in der Klinik, wegen Arm- und Thorax-Prellungen wurde er vier Tage krank geschrieben.

Bonner Richterin wies die Berufung ab

Dem Angeklagten jedoch passte das Urteil nicht und er zog vor das Bonner Landgericht: Er sei vom jungen Mann angegriffen worden, beteuerte er; er habe ausschließlich in Notwehr gehandelt. Aber die 11. Kleine Strafkammer, die sich alle Zeugen des Vorfalls angehört hat, glaubte ihm nicht.

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Berufungsrichterin Stefanie Johann to Settel: „Wenn einer im Bus hilflos auf dem Rücken liegt, dann geht keine Gefahr von ihm aus. Eine Notwehrlage hat es nicht gegeben“, so die Richterin, die dem 50-Jährigen dringend riet, die Berufung zurückzunehmen. Derart chancenlos fügte sich der wenig einsichtige Mann im tiefen Groll. Neben dem fünfmonatigen Haftaufenthalt muss der 50-Jährige zudem noch 1000 Euro Schmerzensgeld an den Jüngeren zahlen.