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Amtsgericht Bonn35-Jähriger muss wegen Geldwäsche ins Gefängnis

Lesezeit 3 Minuten
Gesetzesbücher auf einem Tisch

Vor Gericht musste sich ein 35-Jähriger in Bonn verantworten.

Angeklagter sollte laut Anklage Post aus Briefkasten in Bad Honnef gestohlen und Geld ergaunert haben. Doch laut Gericht spielte er nur eine Nebenrolle.

Von dem großen Briefkasten-Betrüger blieb am Ende des Bonner Prozesses wenig übrig: Denn der 35-Jährige auf der Anklagebank, der im August 2023 wiederholt Briefe mit kapitalen Rechnungen aus einem öffentlichen Postkasten in Bad Honnef gefischt, die Kontonummer zu seinen Gunsten verändert und wieder in den Kasten geworfen haben soll, ist nur ein kleines Licht.

„Für so eine raffinierte Betrugsnummer“, so sein Verteidiger Thomas Ohm, seien „Geist und Gemüt“ seines Mandanten „viel zu schlicht“. Die mafiösen Strukturen der Bande kenne der 35-Jährige selbst nicht, so Ohm in seinem Plädoyer. Das Bonner Amtsgericht glaubte am Ende dem Angeklagten seine Nebenrolle in dem fetten Coup und verurteilte ihn ausschließlich wegen Geldwäsche in drei Fällen sowie Urkundenfälschung zu zweieinhalb Jahren Haft.

Angeklagt ursprünglich als Alleintäter wegen bandenmäßigen Betrugs

Darüber hinaus wurde der sogenannte Adhäsionsanspruch des Hauptgeschädigten über 90 000 Euro anerkannt, die der mittellose Betrüger voraussichtlich lebenslang nicht zahlen kann.

Ursprünglich angeklagt war der Mann als Alleintäter wegen bandenmäßigen Betrugs in elf Fällen. Laut Anklage sollte der 35-Jährige gezielt Rechnungen von Bauträgern aus dem Briefkasten gefischt, die Briefe geöffnet, die Kontoverbindungen verändert – also seine eigene IBAN eingefügt –, sie wieder verschlossen und an die adressierten Kunden eingeworfen haben.

In seinem Geständnis hatte der 35-Jährige eingeräumt, dass er lediglich im Auftrag eines Landsmannes, der ihn in einem Trierer Fitnessstudio angesprochen haben soll, dreimal mit gefälschten Identitäten Konten eröffnet hatte. Dafür habe er pro Konto 1500 Euro, also 4500 Euro, versprochen bekommen.

AlIein in den Fällen, in denen er durch die falschen Konten mitgeholfen hatte, das betrügerische Geld zu deponieren, war immerhin ein Schaden von 115 364 Euro entstanden. Den betrogenen Kunden war bei Bauträger-Rechnungen nicht aufgefallen, dass die Kontonummern, auf die überwiesen werden sollte, gefälscht waren. Erst als bald darauf die Mahnungen kamen, flog die Betrugsmasche auf. Im Grunde eine „analoge Art des digitalen Konto-Phishings“, hieß es im Urteil.

Den Hintermännern sind die Ermittler nicht auf die Spur gekommen

Den Hintermännern sind die Ermittler bis heute nicht auf die Spur gekommen. Die einzige Fährte hatte der Angeklagte unfreiwillig gelegt, weil er bei dem ID-Verfahren für die Eröffnung eines Online-Kontos ein Foto hinterlegt hat. Mit diesem Porträt wurde erfolgreich gefahndet, eine Polizeistelle in Rheinland-Pfalz erkannte den 35-Jährigen mit Wohnsitz in Trier.

Sein Mandant sei so „dämlich“, sagte Verteidiger Thomas Ohm kopfschüttelnd, dass er auf dem Selfie einen Pullover trage, den man bei der Hausdurchsuchung habe sichern können; im Hintergrund des Fotos war sogar die Küche des Verdächtigen abgelichtet. Gefunden wurden auch zahlreiche Pässe mit verschiedenen Identitäten, mal war er in Koblenz, mal in Kinshasa geboren.

Wie die Bande an die Rechnungsbriefe in Bad Honnef gekommen ist, konnte das Gericht nicht aufklären. Auch nicht, welcher Briefkasten der Tatort war. Denn der Angeklagte hatte keine Ahnung. Er wusste nicht einmal, wo Bad Honnef liegt.