Prozess in BonnPolizeihund biss bei Spaziergänger zu – Land NRW zahlt

Das Landgericht
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Bonn/Alfter – Der Taxifahrer hatte gehofft, er könnte mit seiner Klage gegen das Land NRW noch etwas mehr Schmerzensgeld bekommen. 6300 Euro hatte der 65-Jährige gefordert, nachdem er im April 2019 beim Spaziergang im Kottenforst bei Alfter von einem Polizeihund angegriffen worden war, der nicht angeleint gewesen war. Aber das Bonner Landgericht hat jetzt in einem Urteil entschieden, dass die 3500 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld, die das Land nach dem dramatischen Vorfall freiwillig an den verletzten Spaziergänger gezahlt hatte, als Entschädigung ausreichen müssten.
Allerdings ist das beklagte Land zudem verpflichtet, wie eine Gerichtssprecherin gestern bestätigte, dem Kläger auch für sämtliche materiellen und immateriellen Schäden aus dem Vorfall im Kottenforst zu zahlen, die noch eintreten könnten.
Dabei ist der unerwartete Angriff des kräftigen Schäferhundes für den Taxifahrer bis heute traumatisch, wie er in einem Gütetermin im Februar anschaulich erzählt hatte: „Plötzlich war dieses aggressive, monströse Tier über mir, das wütend am Arm zerrte. Ich hatte Todesangst.“ Der Diensthundeführer der Bonner Polizei hatte das Tier wohl auch nicht im Griff: „Er hat noch ,Stopp!’ und ,Komm!’ geschrien, aber der Hund hörte nicht, verbiss sich in meinem Arm und zerrte mich zu Boden.“ Auch habe der Hundeführer, in Zivil unterwegs, Schwierigkeiten gehabt, das Tier vom Mann zu trennen.
Kammer zeigte Verständnis für den Kläger
Der Taxifahrer musste operiert werden, war mehrere Tage stationär in der Klinik, vier Monate lang war er anschließend arbeitsunfähig. Die Hand sei fast zwei Jahre nach dem Vorfall immer noch nur eingeschränkt nutzbar, so der 65-Jährige, beispielsweise könne er nicht lange eine Tüte tragen, ihm fehle die Kraft in den Fingern. Autofahren könne er wieder, so der Kläger, aber seinen Job hat er aufgegeben.
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Die Kammer hat im Urteil durchaus Verständnis für den Kläger gezeigt: „Wir verkennen nicht, dass Sie eine tiefe Bissverletzung erlitten haben“, auch dass es „kein Biss im Vorbeigehen“ gewesen sei, sondern regelrecht eine Kampfansage des Hundes. Aber neben der fraglos schweren Verletzung, die medizinisch ausgeheilt ist, konnte die Kammer keine gravierenden Folgen bei dem Taxifahrer erkennen. Auch die psychische Beeinträchtigung habe keinen dokumentierten Krankheitswert; beim Therapeuten sei er seit dem Vorfall dreimal gewesen. Die Beeinträchtigungen seien mit der Zahlung des Landes hinreichend kompensiert, heißt es im Urteil. (AZ: Landgericht Bonn 1 O 260 /20)