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Auf Party unerwünschtMann wirft Brandsatz auf Partyzelt in Alfter – Urteil gefallen

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Eine Blaulicht leuchtet auf dem Dach eines Polizeiwagens. Mit dem Gesetz geriet ein 36-Jähriger in Konflikt, der von einer Feier verwiesen worden war.

Mit dem Gesetz geriet ein 36-Jähriger in Konflikt, der in Alfter bei Bonn von einer Feier verwiesen worden war.

Der Wurf mit einem Molotow-Cocktail auf ein Partyzelt in Alfter wird vor Gericht mit einer Bewährungsstrafe geahndet

„Lustig ist nicht, wenn man selber lacht – lustig ist, wenn man andere zum Lachen bringt“, stellte der Vorsitzende Richter Klaus Reinhof trocken fest. Vor dem Bonner Schwurgericht musste sich ein 36-jähriger Mann aus Bonn verantworten, weil er einen Molotow-Cocktail auf ein Partyzelt geworfen hatte, und der eigenwillige Humor des Angeklagten war über Umwege letztlich der Auslöser des Verbrechens.

Am Mittwochmittag wurde der Mann nun wegen Herstellung eines Brandsatzes, vorsätzlicher Körperverletzung sowie wegen Sachbeschädigung zu einer anderthalbjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Dass der Bonner den Tod von Menschen auch nur billigend in Kauf genommen hätte, nahm letztlich weder die Anklage noch das Gericht an und so war der ursprünglich von der Staatsanwaltschaft erhobene Tatvorwurf des versuchten Mordes schließlich vom Tisch.

Am Anfang stand ein 30. Geburtstag: Zu der Feier, die der Jubilar im Haus seiner Schwester und deren Mann in Alfter feierte, waren neben den Familien auch einige Freunde eingeladen. Einer dieser Freunde brachte schließlich den Angeklagten und dessen Lebensgefährtin zu der Party mit. So unbekannt der Gast den Gastgebern war, so unangenehm fanden sie den Humor des Bonners: Als er sich aus Spaß auf eine bereits besetzte Bank setzte, baten sie ihn, doch bitte zu gehen.

Das verstand der Angeklagte nun überhaupt nicht und noch auf der Rückfahrt sann er auf Rache: Nachdem seine Partnerin eingeschlafen war, rief er einen Freund an und bat den Mann, ihn mit dem Auto abzuholen. Was er im Schilde führte, offenbarte er dem Kumpel aber nicht. Gemeinsam fuhr man dann zu einer Tankstelle, wo der 32-Jährige knapp anderthalb Liter Benzin in eine mitgebrachte PET-Flasche zapfte und an der Kasse noch eine Dose Bier und ein Feuerzeug erstand. Derart ausgerüstet fuhr man dann weiter nach Alfter.

Die Feierenden waren inzwischen aus dem feuchten Zelt unter ein Vordach und ins Haus gezogen – über den Zaun warf der Rausgeflogene nun die mit Benzin gefüllte Plastikflasche, die er zuvor mit einem Papiertuch als Lunte angezündet hatte, in Richtung des Zeltes. Der Gartenpavillon stand binnen Sekunden lichterloh in Flammen, bei den Löscharbeiten verbrannte sich ein Gast. „Das war eine saudumme Idee von Ihnen“, wandte Reinhoff sich noch einmal direkt an den Verurteilten.

Er möge sich nur einmal vorstellen, dass sich doch noch jemand in dem Pavillon aufgehalten habe. Letztlich habe man ihm aber abgenommen, dass er niemandem nach dem Leben getrachtet habe. Eine Einschätzung, die nicht zuletzt auch von den Zeugen aus dem Umfeld des Mannes gestützt wurde: Alle beschrieben den alleinverdienenden Familienvater als eine Seele von Mensch, der keiner Fliege etwas zuleide tun könne.