Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen einen Mann, der im Sommer 2022 einen menschlichen Kopf vor das Landgericht Bonn gelegt hatte, bestätigt.
Störung der TotenruheKopf vor Gericht abgelegt – BGH bestätigt Urteil aus Bonn
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen einen Mann, der im Sommer 2022 einen menschlichen Kopf vor das Landgericht Bonn gelegt hatte, bestätigt. „Der Fall ist damit abgeschlossen und der Tote kann seine Ruhe finden“, sagte der Vorsitzende Richter des zweiten Strafsenats, Ekkehard Appl, am Mittwoch in Karlsruhe. Das Landgericht Bonn hatte den damals 39 Jahre alten Mann im Januar wegen Störung der Totenruhe zu eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. (Az. 2 StR 270/23)
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Mann den Kopf seines zuvor an Tuberkulose gestorbenen Freundes im Juni 2022 vor das Gericht gelegt. Beide waren obdachlos. Ob der Mann den Kopf zuvor auch abgetrennt hatte, konnte das Gericht nicht mit Sicherheit feststellen. Dies war laut BGH genau wie die Annahme der Schuldfähigkeit des Mannes nicht zu beanstanden. Weil die Überprüfung des Urteils auch sonst keine Rechtsfehler ergab, verwarfen die Richter die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist damit rechtskräftig. (dpa)