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OVG: Bewusst illegal betriebene Beachbar muss schließen

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Greven/Münster – Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen darauf gepocht, dass Naturschutzbelange eingehalten und über Kultur und Freizeit stehen müssen. Am Montag informierte das OVG darüber, dass die Nutzung einer Beachbar in den Auen der Ems in Greven im Kreis Steinfurt untersagt werden muss. Die Beachbar liegt in einem Naturschutzgebiet. Bereits das Verwaltungsgericht Münster hatte einem Antrag des NABU (Naturschutzbund) stattgegeben und einen Verstoß gegen Verbote im geltenden Landschaftsplan festgestellt. Dem schloss sich das OVG an. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (Az.: 21 B 863/22, Beschluss vom 5.8.2022).

Zur Begründung führt das OVG aus, dass die Stadt Greven keine Gründe vorgetragen habe, die Entscheidung aus der Vorinstanz aufzuheben. Das Verwaltungsgericht hatte festgestellt, dass die Beachbar illegal betrieben werde und dass dies der Stadt auch zweifelsfrei bewusst sei.

Anfang Juni hatte das OVG bestätigt, dass Konzerte auf der Rhein-Insel Grafenwerth verboten bleiben. Die Insel in Bad Honnef im Rhein-Sieg-Kreis liegt in einem Naturschutzgebiet. Der Bund (Bund für Umwelt und Naturschutz) hatte sich gegen drei Konzerte über Pfingsten gewandt und in einem Eilverfahren Recht bekommen. Sowohl Verwaltungsgericht als auch OVG sahen bei der Erlaubnis der Konzerte Verstöße gegen umweltbezogene Rechtsvorschriften.

© dpa-infocom, dpa:220808-99-313658/2 (dpa/lnw)