Köln – Der FC Zürich macht ernst: Der schweizer Traditionsverein hat in dieser Woche gegen Sandro Wieser vom FC Aarau Anzeige wegen schwerer Körperverletzung erstattet. Im November hatte Wieser seinen Züricher Gegenspieler Gilles Yapi (32) rüde gefoult und ihn dabei schwer verletzt, unter anderem am Kreuzband, dem Menikus und dem Innenband. Der 21-jährige Wieser, eine Leihgabe der TSG Hoffenheim, wurde für sechs Spiele gesperrt.
Direkt nach der Partie hatte der Züricher Manager Ancillo Canepa mit rechtlichen Schritten gedroht. Nun hat der Verein die Anzeige in Absprache mit Yappi eingereicht, um „primär eine präventive Wirkung zum Schutze der Gesundheit von Berufsfußballspielern“ bezwecken.
Christian Solmecke ist Anwalt einer Kölner Kanzlei, die sich auch mit Sportrecht befasst. Im Interview nimmt er Stellung zu dem Unterschied zwischen Sport- und Strafrecht und warum Hobbykicker es besser als Profifußballer haben.
Herr Solmecke, wie beurteilen Sie das Foul aus sportrechtlicher Sicht?
Christian Solmecke: Das ist aus meiner Sicht eine klare Körperverletzung. Der Regelverstoß ist in diesem Fall so grob, dass er strafrechtlich relevant ist. Wenn die Staatsanwaltschaft zu dem selben Ergebnis kommt, dann wird der Spieler auch dafür belangt werden.
Wo ist der Unterschied zwischen einem Foul und einer Körperverletzung?
Ein Foul ist zunächst einmal ein Verstoß gegen die Spielregeln. Das führt nicht zwangsläufig zu einer Körperverletzung. Kommt es aber dazu und man hat sich vorher an die Spielregeln gehalten und oder sie nur leicht verletzt, dann drohen keine juristischen Konsequenzen. Wenn man gegen Spielregeln verstößt, stellt sich immer die Frage: Wie grob ist der Regelverstoß? Davon ausgehend können dann zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen eingeleitet werden. Es handelt sich aber ganz sicher um eine Körperverletzung, wenn die Regeln vorsätzlich missachtet werden.
Wann greift das Straf- und wann das Sportrecht?
Ein Sportplatz ist keineswegs ein rechtsfreier Raum. Wer hier grob die Regeln des Sports missachtet und andere Spieler schwer verletzt, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Fahrlässige Körperverletzungen werden jedoch nur auf Antrag verfolgt. Es ist nicht selten, dass die Ahndung dieser Körperverletzung eher den Sportgerichten überlassen wird.
Andere rüde Fouls werden durch den Schiedsrichter sanktioniert und geraten dann meistens in Vergessenheit. Was müsste passieren, dass es abseits davon zu einer juristischen Auseinandersetzung kommt?
Der Verletzte müsste eine Strafanzeige erstatten. Möglich ist auch, dass die Staatsanwaltschaft selbst tätig wird. Das ist bei Antragsdelikten (zum Beispiel bei fahrlässigen Körperverletzung) jedoch nur der Fall, wenn ein erhöhtes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.
Sandro Wieser ist derzeit von Hoffenheim ausgeliehen. Können auch aus Deutschland arbeitsrechtliche Konsequenzen auf ihn zukommen?
Um diese Frage zu beantworten müsste ich die genauen arbeitsrechtlichen Verträge kennen.
Angenommen, ein solches Foul passiert bei einem Hobbykick: Gibt es dann einen Unterschied in der Beurteilung zwischen Profis und Hobbyfußballern?
Grundsätzlich können auch Hobbyfußballer bei Fouls zivil- und strafrechtlich belangt werden. Hier wird es jedoch schwieriger sein zu beweisen, ob das Verhalten des Spielers tatsächlich so rücksichtslos war, dass die Verletzung nicht mehr zu dem allgemein hinzunehmenden Risiko bei der Ausübung dieser Sportart gehört.
Könnte es durch die Anzeige des FC Zürich eine Art „Klagewelle“ geben?
Das halte ich für unwahrscheinlich. Nur in wirklich schweren Fällen kommt es zu einer Strafanzeige nach Verletzungen bei Kampfsportarten. Schließlich gehören Verletzungen zum Berufsrisiko der Profispieler dazu.
In welchen Sportarten kann man nach Fouls Klagen einreichen?
In jeder Sportart gibt es Regeln, die die Spieler einhalten müssen. Wer die Regeln des jeweiligen Sports nicht einhält und seine Mitspieler durch rücksichtsloses Verhalten verletzt, muss mit Konsequenzen rechnen.
Wie kann man wo klagen?
Sportler können sich entweder an das Sportgericht oder an die Polizei und das zuständige zivilrechtliche Gericht wenden. Welches Gericht zuständig ist, kommt auf den Einzelfall an.