Anleger sollten Verluste verkaufen und den Renditekiller vermeiden, statt verlustbringende Positionen aus Hoffnung zu halten. Das Zauberwort heißt „Rebalancing“.
Depotcheck lohntTipps, wie man seine Geldanlage im Gleichgewicht hält
Eine schlechte Angewohnheit vieler Anleger ist es, einzelne Positionen, mit denen sie Verluste erleiden, nicht abzustoßen – in der Hoffnung, dass sie damit irgendwann wieder in die Gewinnzone kommen. Eine einfache Prozentrechnung macht klar, dass diese Haltung schnell zum Renditekiller werden kann. Wenn der Aktienkurs beispielsweise um 50 Prozent einbricht, muss die Aktie anschließend um 100 Prozent zulegen, damit sie wieder so viel wert ist wie zuvor. Das gleiche Prinzip gilt auch für Anlageklassen wie Fonds, ETFs (Indexfonds), Anleihen oder Rohstoffe.
Zauberwort beim Depotcheck: Rebalancing
Eine alte Börsenweisheit besagt: Lege nicht alle Eier in einen Korb. Denn fällt der Korb auf den Boden (brechen die Kurse ein), könnten alle Eier (alle Vermögenswerte) zu Schaden kommen. Ein Zauberwort beim Depotcheck heißt daher „Rebalancing“. Das Portfolio soll also möglichst „ausbalanciert“ sein.
Dabei werden Positionen, die besonders stark an Wert gewonnen haben, anteilig verkauft und Positionen, die an Wert verloren haben, zugekauft. So vermeiden Anleger einseitige Risiken und stellen die ursprüngliche Verteilung ihres Portfolios und damit das gewünschte Rendite-Risiko-Verhältnis wieder her. Beim Depot-Check geht es aber nicht darum, immer stur nach der gleichen Strategie zu verfahren.
Ist der Aktienanteil im Portfolio durch eine gute Performance dieser Anlageklasse deutlich angewachsen und Anleger erwarten für das kommende Jahr weiterhin eine starke Wertentwicklung? Dann könnte das Rebalancing dieses Mal ausbleiben. Oder haben sich die Sparziele geändert? Müssen Anleger bald eine größere Summe flüssig haben, können sie entsprechend viele Wertpapiere verkaufen und das Geld sicher auf einem Tagesgeldkonto parken. Sie sollten für den Verkauf aber einen Zeitpunkt wählen, zu dem sie die Wertpapiere mit Gewinn loswerden.
Investments: Oftmals hohe Nebenkosten
Ein unterschätzter Faktor sind die Nebenkosten, die bei Investments entstehen. Dazu gehören Transaktions- und Depotgebühren, die Banken oder Online-Broker ihren Kunden in Rechnung stellen. „Wir sehen immer wieder eklatante Fehler in Depots, die Anlegerinnen und Anleger viel Geld kosten. Und gerade hohe Gebühren wirken sich langfristig negativ auf die Rendite des Portfolios aus“, stellt etwa die Quirin Privatbank fest. Deshalb sollten Anleger prüfen, ob sich ein anderer (kostengünstigerer) Broker findet. Die Frage „Welcher Broker ist der beste?“ muss am Ende jeder für sich beantworten.
Die Verbraucherzentrale verweist darauf, dass es „den Preis für das Wertpapierdepot“ nicht gibt. „Stattdessen fallen je nach Anbieter unterschiedliche Kosten an, insbesondere eine jährliche Grundgebühr oder Kosten für Käufe und Verkäufe (Orderkosten).“
Für Anleger, die selten handeln, ist die jährliche Grundgebühr entscheidend. Bei häufigen Transaktionen sind eher die Orderkosten relevant.
Verluste bei Geldanlage abmildern
Verluste bei der Geldanlage sind schmerzlich, sie haben aber nicht nur schlechte Seiten. Denn sie können die Steuerschuld mindern. Anleger haben die Möglichkeit, die Verluste aus Kapitalanlagen mit Gewinnen zu verrechnen. Das Prinzip: Wenn Anleger Wertpapiere mit Verlust verkaufen, können sie diesen beim Finanzamt steuerlich geltend machen. Sie können die Verluste dann mit künftigen Gewinnen verrechnen. Dazu muss der Verlust jedoch tatsächlich realisiert werden. Buchverluste zählen nicht für die Verlustbescheinigung.
Börsengewinne müssen Anleger versteuern. Dabei fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer an. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Erzielen Anleger Kapitalgewinne, behält deren Bank oder Broker die Abgeltungsteuer automatisch ein.
Allerdings gibt es einen Freibetrag in Höhe von 1000 Euro, für zusammenveranlagte Ehepaare sind dies 2000 Euro. Daher zahlt man erst Steuern, wenn die Kapitaleinkünfte den Freibetrag überschreiten. Dazu muss man der depotführenden Bank einen Freistellungsauftrag erteilen.