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Urteil des OVG MünsterDürfen Syrer abgeschoben werden?

Lesezeit 2 Minuten
Syrien, Idlib: Das Flüchtlingslager im Norden Syriens nahe der syrisch-türkischen Grenze. Geflüchtete Menschen leben im Land Syrien in Zelten statt in ihrem Zuhause.

Ein Flüchtlingslager im Norden Syriens nahe der syrisch-türkischen Grenze.

Das OVG Münster urteilt, dass in Syrien keine pauschale Gefahr durch einen Bürgerkrieg für Asylbewerber mehr besteht, was in NRW eine Debatte über Abschiebungen auslöst.

Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster zur Sicherheitslage von Geflüchteten aus Syrien in ihrem Heimatland befeuert in NRW eine Diskussion über Abschiebungen.

Der Chef der NRW-FDP, Henning Höne, sagte nach dem Urteil, ein subsidiärer Schutz für Migrantinnen und Migranten aus Syrien und Afghanistan sei nicht mehr angemessen. Nun sollten mehr Abschiebungen in diese Länder möglich sein. Menschen, die gegen Gesetze verstoßen oder sich illegal in Deutschland aufhalten, dürften nicht vom Asylrecht profitieren.

NRW-Regierung warnt vor voreiligen Schlüssen

„Das OVG-Urteil festigt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unser Rechtssystem und sendet ein starkes Signal: Wer unser Gastrecht missbraucht, hat es verwirkt! Das Urteil bestätigt, dass unser Rechtsstaat funktioniert und sich an neue Realitäten, wie die aktuelle Situation in Syrien, anpasst“, so Höne.

Für Asylbewerber aus Syrien sieht das OVG Münster keine pauschale Gefahr durch einen Bürgerkrieg mehr. Die erste obergerichtliche Entscheidung dieser Art stehe damit gegen die bisherige Praxis beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), syrischen Asylbewerbern subsidiären Schutz als Bürgerkriegsflüchtlinge zuzusprechen, sagte ein Sprecher des Gerichts.

Bundesweiter Abschiebestopp gilt weiterhin

Die NRW-Landesregierung warnt davor, eilige Schlüsse aus dem Urteil zu ziehen. Eine Auswirkung auf die Asylverfahren sei noch nicht absehbar. Es sei auch unklar, ob sich andere Gerichte dem Urteil anschließen.

Unmittelbare Auswirkungen für Syrer, denen schon ein Schutzstatus zuerkannt wurde, habe das Urteil zumindest zunächst nicht, erklärte eine Sprecherin des NRW-Flüchtlingsministeriums. Über eine Abschiebung werde im Einzelfall und nach Prüfung der Rechtslage entschieden. Rückführungen nach Syrien seien derzeit gar nicht möglich, betonte das Ministerium. Es gelte weiter ein bundesweiter Abschiebestopp.

Birgit Naujoks vom Flüchtlingsrat NRW nennt das OVG-Urteil „fatal“. Es beschreibe eine Lage in Syrien, die so nicht zutreffe. „Dort herrscht nach wie vor Bürgerkrieg, und die Menschen müssen Angst um ihr Leben haben“, sagte Naujoks dieser Redaktion.

„Ich hoffe, dass andere Gerichte diesem Urteil nicht folgen werden und dass das Bamf nicht unter dem Eindruck dieses Urteils ihre Asyl-Entscheidungspraxis neu ausrichtet“, sagte sie weiter. Naujoks erklärte, viele Syrer würden individuell als Geflüchtete anerkannt, weil ihnen in ihrer Heimat politische Verfolgung drohe. In vielen Verfahren gehe es also nicht um den Schutz vor Bürgerkrieg.

Ähnlich äußerte sich SPD-Landtagsfraktionsvize Elisabeth Müller-Witt: „Für uns bedeutet das Urteil nicht, nun pauschal Abschiebungen nach Syrien oder auch nach Afghanistan einzuleiten. Nach wie vor gilt, dass jeder Fall einzeln beurteilt werden muss. Selbstverständlich gilt: Schwerstkriminelle und terroristische Gefährder haben ihr Bleiberecht verwirkt.“