Der Freispruch für einen alkoholisierten Autofahrer in Den Haag ist nur auf den ersten Blick kurios.
In den NiederlandenMann erhält trotz 1,93 Promille am Steuer Führerschein zurück
Ein niederländisches Gericht hat ein auf den ersten Blick kurioses Urteil gefällt. Es sprach einen betrunkenen Autofahrer frei, der mit 1,93 Promille im Blut hinterm Steuer gesessen hatte. Das Gericht urteilte ferner, dass dem Mann der Führerschein nicht hätte entzogen werden dürfen. Auch die Gerichtskosten, rund 3000 Euro, muss demnach der Staat und nicht der Autofahrer übernehmen.
Der Mann war mit seinem Neffen mit dem Auto in der Haager Innenstadt unterwegs. Unklar ist, wer den Wagen zunächst gefahren hatte. Die beiden parkten aber nahe einer Kreuzung so verkehrshinderlich, dass sie eine Polizeistreife, die zufällig vorbeikam, über Lautsprecher aufforderte, das Auto wegzufahren. Der betrunkene Mann weigerte sich zunächst.
Doch die Polizei ließ nicht locker. Nach der zweiten Aufforderung stieg der Mann schließlich ein und fuhr weg – allerdings nicht vorwärts, sondern rückwärts. Das kam den Polizisten dann doch etwas komisch vor. Sie stiegen aus, liefen zu dem Auto und sprachen mit dem Fahrer, der noch hinter dem Steuer saß. Sie stellten fest: Er lallte und hatte eine starke Alkoholfahne.
Mann sollte Auto auf Anordnung der Polizei wegfahren
Der Mann musste pusten. Der Alkoholtest ergab: Er hatte 1,93 Promille Alkohol im Blut. Die Polizisten schrieben ihr Protokoll und übermittelten es, wie üblich, an das CBR (Zentralbüro für Fahrerlaubnisse). Die Behörde entschied per Funk: Der Mann verliert seinen Führerschein, da „der Verdacht besteht, dass er nicht mehr über die erforderliche Fahrfähigkeit oder Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen verfügt“.
Folge: Die Beamten nahmen ihm noch vor Ort den Führerschein ab. Der alkoholisierte Autofahrer war damit nicht einverstanden. Er protestierte, aber erst Tage später. Schließlich nahm er sich einen Anwalt und prozessierte gegen den Führerscheinentzug. Vor Gericht argumentierte er, dass er selbst ja gar nicht habe fahren wollen: Die Polizei habe ihm befohlen, ins Auto zu steigen und es wegzufahren.
Das Gericht in Den Haag gab der Klage des alkoholisierten Autofahrers nun recht. Es entschied, dass der Mann nicht strafrechtlich verfolgt wird. „Angesichts der Aufforderung der Polizei hatte der Angeklagte keine andere Wahl, er musste handeln und das Auto wegfahren“, heißt es in der Urteilsbegründung. „Er wird freigesprochen.“ Denn einer polizeilichen Aufforderung müsse man Folge leisten.
Zudem habe das CBR „zu Unrecht eine Untersuchung zu seinem Alkoholkonsum angeordnet. Der Entzug seines Führerscheins und das Fahrverbot werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben“, so das Gericht. Unklar ist, ob das CBR Berufung einlegen wird oder nicht. „Das Urteil ist gerade erst ergangen. Wir prüfen es noch sorgfältig und wägen unsere nächsten Schritte ab“, erklärte ein Sprecher der Behörde.