Die Erhöhungen der Zusatzbeiträge der Krankenkassen belasten die Versicherten zunehmend. Angestellte mit einem monatlichen Bruttolohn von 3.000€ zahlen je nach Kasse drei bis 19,50€ mehr.
VerbraucherKrankenkassen erhöhen Zusatzbeiträge – was man nun wissen muss
Die Zusatzbeiträge bei den gesetzlichen Krankenkassen klettern rapide in die Höhe. Zahlreiche Krankenkassen haben bereits Beitragserhöhungen für Versicherte ab dem kommenden Jahr angekündigt. Einen kräftigen Zuschlag verlangt 2025 unter anderem die Techniker Krankenkasse. Monat für Monat kamen in diesem Jahr weitere Krankenkassen hinzu, die bei den Zusatzbeiträgen an der Preisschraube drehen. Nach Berechnungen von Stiftung Warentest bedeuten die Erhöhungen bei Angestellten mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3000 Euro je nach Kasse ein Plus von drei bis 19,50 Euro.
Im November hatte laut Angaben von Stiftung Warentest unter anderem die bundesweit geöffnete BKK Gildemeister Seidensticker den Zusatzbeitrag fürs kommende Jahr auf 3,4 Prozent festgelegt. Die BKK Pfalz ging sogar noch darüber hinaus und kündigte eine Erhöhung auf 3,9 Prozent an. Mit einem Beitragssatz von 18,5 Prozent habe die BKK Pfalz die bis dato teuerste Krankenkasse, die KKH Kaufmännische Krankenkasse, überholt, heißt es bei Stiftung Warentest.
Zuvor hatten im Oktober drei regionale und drei bundesweite Krankenkassen, die bei der Stiftung Warentest im Krankenkassenvergleich auftauchen, ihre Zusatzbeiträge angehoben.
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Aktuell liegt die BKK Pfalz bei der Höhe des Beitragssatzes mit 18,5 Prozent an der Spitze. Zuvor war die KKH Kaufmännische Krankenkasse mit insgesamt 17,88 Prozent am teuersten. An diesen Betrag hatte sich die BKK24 durch eine Anhebung des Beitrags um 0,70 Prozentpunkte auf 17,85 Prozent angenähert. Am höchsten liegt der Zusatzbeitrag 2025 bei der Knappschaft mit 4,4 Prozent, der Beitragssatz beträgt dann 17,3 Prozent.
Bundesweit am günstigsten ist für Versicherte 2024 die BKK Firmus mit einem Gesamtbeitrag von 15,50 Prozent, der Zusatzbeitrag liegt bei der Krankenkasse im Jahr 2024 bei 0,9 Prozent.
Erhöhung im laufenden Jahr ist unüblich
Die gesetzlichen Krankenkassen setzen Erhöhungen der Zusatzbeiträge in der Regel zum Jahreswechsel um. Anfang 2024 hatten dies bereits 37 der 73 frei zugänglichen Kassen getan. Unüblich ist eine Erhöhung im laufenden Jahr. Doch seit Mai haben nochmal 22 Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöht. Das geht aus einer Auswertung des Verbraucherportals Finanztip hervor. Darunter waren laut Finanztip auch 17 Kassen, die bereits zum Jahreswechsel den Zusatzbeitrag erhöht hatten. Insgesamt vier Krankenkassen hatten die Zusatzbeiträge im Vergleich zum Vorjahr gesenkt.
Die Spanne der Zusatzbeiträge liegt zwischen 0,9 und 3,28 Prozent des jeweiligen beitragspflichtigen Einkommens. Im Schnitt liegt der Beitrag bei 1,78 Prozent. Das Bundesgesundheitsministerium hat für 2024 durchschnittlich 1,7 Prozent für die Zusatzbeiträge angesetzt. Das ist etwa für Empfänger von Bürgergeld und Auszubildende, die monatlich nicht mehr als 325 Euro verdienen, relevant. Die Krankenkassen sind nicht verpflichtet, bei einer Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages ihren individuellen Zusatzbeitrag anzupassen.
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag als Orientierungsmarke für die Kassen im nächsten Jahr 2,5 Prozent betragen. Das sind 0,8 Prozentpunkte mehr als in diesem Jahr. Die Anhebung folgt damit einer Berechnung des zuständigen Schätzerkreises. Hintergrund sind steigende Milliardenkosten für die Gesundheitsversorgung.
Kunden haben bei Erhöhung Sonderkündigungsrecht
Die konkrete Höhe des Zusatzbeitrags für 2025 für ihre Versicherten bestimmen die Kassen jeweils für sich, sie können je nach ihrer Finanzlage auch davon abweichen. Der gesamte Beitrag, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen, umfasst daneben noch den allgemeinen Satz von 14,6 Prozent des Bruttolohns. Erhöht eine Kasse ihren Zusatzbeitragssatz, haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht.
Im Normalfall sind Versicherte zwölf Monate lang an ihren Versicherer gebunden. Im Fall einer Beitragserhöhung werden sie aber davon entbunden. Gekündigt werden muss dann bis zum Ende des Monats, für den die Kasse erstmals den erhöhten Beitrag verlangt. In der Regel ist dies der Januar. Es reicht, sich an die neue Krankenkasse zu wenden, diese übernimmt dann die Kündigung.