Am Mittwoch stimmte das EU-Parlament in Straßburg final über die Richtlinie zur „Stärkung der Verbraucher für den grünen Wandel“ ab.
Gegen GreenwashingWo grün draufsteht, soll grün drin sein
Die Werbung weiß um die Macht von klimafreundlichen Botschaften. Da sind Kreuzfahrten plötzlich „klimaneutral“, Säfte werden als „bienenfreundlich“ angepriesen oder die faltenreduzierende Gesichtscreme mit dem Zusatz „nachhaltig“ versehen. Das Problem: Nicht überall, wo grün draufsteht, ist auch grün drin. Deshalb schreitet die EU nun ein. Am Mittwoch stimmte das EU-Parlament in Straßburg final über die Richtlinie zur „Stärkung der Verbraucher für den grünen Wandel“ ab, nun müssen die Mitgliedstaaten sie binnen 24 Monaten in nationales Recht umsetzen.
„Lediglich ein kleiner Teil der Verpackung ist aus recycelten Rohstoffen hergestellt, verwendete Label sind nicht zertifiziert oder es werden bei der Herstellung des Produktes nur Zertifikate zum Emmissionsausgleich erworben“, kritisierte der SPD-Europaabgeordnete René Repasi. Damit sei jetzt Schluss. So untersagt die EU unter anderem zahlreiche irreführende Behauptungen. Allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich“, „natürlich“, „biologisch abbaubar“ oder „ökologisch“ werden verboten, wenn diese nicht mit detaillierten Belegen unterfüttert werden.
Strengere Regeln für Zusatz „klimaneutral“
Komplett vom Markt verbannt werden Zusätze wie „klimaneutral“ oder „klimapositiv“, die auf CO2- Ausgleich basieren. Investitionen von Unternehmen in entsprechende Projekte seien willkommen, sagte die EU-Parlamentarierin Anna Cavazzini (Grüne). „Nur darf eben nicht mehr der Anschein entstehen, dass das Baumpflanzen im Regenwald die industrielle Produktion eines Autos, die Organisation einer Fußballweltmeisterschaft oder die Herstellung von Kosmetika selbst klimaneutral macht.“
Um die Produktinformation zu vereinfachen, sind künftig nur noch Nachhaltigkeitssiegel erlaubt, die auf offiziellen Zertifizierungssystemen beruhen oder von Behörden eingeführt wurden. Repasi sprach von einem „entscheidenden Schritt gegen sogenanntes Greenwashing“. Verbrauchern ermöglicht das Gesetz nach Ansicht von Cavazzini „die nachhaltige Wahl“.
Tatsächlich ergab eine Studie der EU-Kommission aus dem Jahr 2020, dass mehr als die Hälfte der Umweltangaben auf dem europäischen Markt – EU-weit gibt es rund 230 verschiedene Labels – „vage, irreführend oder sogar völlig haltlos“ sind.
Verkauf von nicht reparierbaren Produkte erschweren
Doch nicht nur gegen die Grünfärberei gehen die Volksvertreter mit dem Paket vor. „Künftig sollen Verbraucher Produkte länger nutzen können“, sagte Repasi. So wird der Verkauf von Produkten erschwert, die nicht reparierbar sind, vorzeitig altern oder in die Hersteller sogar absichtlich einen Defekt programmiert oder eingebaut haben.
Zum einen sollen Bürger künftig auf einen Blick erkennen können, wie lange die gesetzliche Gewährleistung und zusätzliche gewerbliche Garantien für ihr Produkt gelten. Das könne laut der Grünen Cavazzini „Reparatur als Option im Rahmen der Gewährleistung attraktiver machen“.
Zum anderen, so hofft sie, „wird eine klare Kennzeichnung der Reparaturfähigkeit eines Produkts zum Zeitpunkt des Kaufs ermöglichen, dass sich Verbraucher für langlebige, reparierbare Produkte entscheiden“. Die Gemeinschaft will die Vermarktung von Waschmaschinen oder Toastern ohne Informationen zur Wiederinstandsetzung verbieten. Händler werden so verpflichtet, die Geräte mit einem Reparaturindex zu versehen, wenn die entsprechenden Informationen verfügbar sind. Es geht um eine verständliche Kennzeichnung. Das schone Ressourcen und Geldbeutel.
Das Gesetzespaket ist Teil des Aktionsplans Kreislaufwirtschaft, der Verbrauchern helfen soll, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen und so zu einem Konsum im Sinne der Umwelt beizutragen.