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Gerichtsentscheidung wegen FormalfehlersGebühren für Anwohnerparken in Bonn für nichtig erklärt – Stadt will Fehler beheben

Lesezeit 4 Minuten
Ein Parkschild

Bonner haben gegen die Gebühren für Anwohnerparken geklagt. (Symbolbild)

Die Bonner Bewohnerparkgebührenordnung wurde vom Verwaltungsgericht Kölner wegen eines Fehlers der Stadtverwaltung aufgehoben.

Das Kölner Verwaltungsgericht hat die Bonner Bewohnerparkgebührenordnung für nichtig erklärt. Die Richter geben damit denjenigen Bürgerinnen und Bürgern recht, die gegen die Gebührenordnung geklagt hatten. Deren Bescheide für das vergangene Jahr hat die Stadt nach der mündlichen Verhandlung aufgehoben, wie das Bonner Presseamt der Redaktion auf Anfrage mitteilte.

Die Kläger – insgesamt waren es sechs – waren mit verschiedenen Argumenten vor Gericht gezogen. Sie meinten unter anderem, die mittlerweile erhobenen Jahresgebühren von 360 Euro fürs Anwohnerparken seien zu hoch. Auch die Ermäßigung für Bonn-Ausweis-Inhaber spielte in einigen Klageschriften eine Rolle. Sie verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Letztlich begründete das Verwaltungsgericht seine Entscheidung aber nur mit einem einzigen Argument, wie Gerichtssprecher Michael Ott ausführte. Die Stadt habe einen formalen Fehler begangen, als sie die Gebührenordnung samt Definition, wer diese Gebühr zu entrichten habe (die Frage des Gebührenschuldners), in einer Satzung festlegte. Sie hätte diese Details aber direkt in der vom Stadtrat beschlossenen Rechtsverordnung festhalten müssen.

Bonner Gebühr liegt inzwischen bei 360 Euro

Wie andere Städte auch hat Bonn von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die früher kaum nennenswerte Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 Euro pro Jahr für Anwohnerparkausweise in zwei Schritten anzuheben. Zunächst auf 180 Euro im vergangenen Jahr, sodann seit dem 1. März 2024 auf 360 Euro.

Die Aufhebung der Bescheide betreffe, so Ott, nur die Kläger und nicht die übrigen Gebührenzahler. Gebührenbescheide würden nach einigen Wochen rechtskräftig und blieben es selbst dann, wenn im Nachgang Rechtsfehler festgestellt würden.

In der mündlichen Verhandlung habe der zuständige Richter auch geäußert, dass er die Gebührenhöhe von 360 Euro grundsätzlich für angemessen halte. Privat angemietete Dauerparkplätze in Garagen seien in der Regel deutlich teurer. Die Stadt kündigt auf Nachfrage an, den formalen Fehler nun beheben zu wollen. „Die Verwaltung legt dem Rat zum Beschluss eine um den Gebührenschuldner angepasste Fassung der Gebührenordnung für die Sitzung des Rates am Februar vor“, hieß es aus dem Presseamt. Diese Gebührenordnung würde dann wieder rückwirkend in Kraft treten. „Da es keine gerichtlichen Einwände gegen die Höhe der Gebühren gab, bleibt die Gebühr bestehen“, teilte die Stadt mit.

Die Höhe der Gebühr ist aus meiner Sicht nicht angemessen
Stephan Pauly, Bonner Rechtsanwalt

Dass das Thema damit vom Tisch ist, steht nicht zu erwarten. Einer der Kläger, der Bonner Rechtsanwalt Stephan Pauly, kündigt schon an, auch vor einer erneuten Klage nicht zurückschrecken zu wollen. „Die Höhe der Gebühr ist aus meiner Sicht nicht angemessen“, findet Pauly. Der vom Gericht angestellte Vergleich mit Privatparkplätzen hinke aus seiner Sicht. Denn bei solchen Parkplätzen hätten die Fahrzeughalter tatsächlich eine Garantie, den reservierten Platz auch nutzen zu können.

Eine ähnliche Meinung vertreten zum jetzigen Zeitpunkt auch Armin Dibbern und Waltraud Mertens aus der Colmantstraße nahe dem Hauptbahnhof. Beide hatten ebenfalls gegen ihre Bescheide Rechtsmittel eingelegt. „Ich kann verstehen, dass die Anwohnerparkausweise teurer werden, aber doch nicht, wenn die Leistung nicht besser wird“, findet Dibbern.

In seiner Nachbarschaft sei es trotz steigender Gebühr nicht einfacher geworden, einen freien Platz zu finden. Eher im Gegenteil. Er hielte es deshalb für angemessen, erst dann mehr Anwohnerparkgebühren zu verlangen, wenn auch mehr freie Parkplätze zur Verfügung stehen. Er meint damit, die gleichzeitige Einführung einer Parkraumbewirtschaftung, wie sie im November in der Bonner Nordstadt erfolgt ist. Dort erhebt die Stadt, wie berichtet, für Fremdparker eine Stunden- oder Tagesgebühr. Seitdem gibt es in der Altstadt und darüber hinaus wieder mehr freie Parkplätze. Für die Weststadt und andere Stadtteile, in denen Parkplätze schwer zu finden sind, hat die Stadt Parkraumkonzepte erarbeiten lassen, aber noch nicht umgesetzt.

Hoffen auf neue Diskussion in der Kommunalpolitik

Mertens und Dibbern begründeten ihre Klagen mit einer ganzen Reihe von Punkten. Einer betraf auch den Gleichbehandlungsgrundsatz. Sie halten es für ungerecht, dass Anwohner zur Kasse gebeten werden. Fremdparker hingegen dürften tagsüber auf den selben Parkplätzen kostenlos parken, weil die Parkraumbewirtschaftung in und rund um die Colmantstraße noch nicht eingeführt sei. Dibbern, der in seinem Berufsleben lange für eine Stadtverwaltung gearbeitet hat, aber mittlerweile im Ruhestand ist, hofft, dass die Gerichtsentscheidung zu einer neuerlichen Diskussion in der Kommunalpolitik führen wird.

Zur Frage, ob die mit 90 Euro deutlich günstigere Jahresgebühr für Inhaber des Bonn-Ausweises rechtskonform ist, hat sich das Verwaltungsgericht übrigens keine abschließende Meinung gebildet. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Umgang der Stadt Freiburg mit einer Ermäßigung für Geringverdiener in als rechtswidrig angesehen, weil sozialstaatliche Aspekte bei der Gebührenbemessung nicht berücksichtigt werden dürften. „Die Stadt Bonn hat das aber etwas anders geregelt als Freiburg: Zunächst werden von allen dieselben Gebühren erhoben. Anschließend können Inhaber des Bonn-Ausweises aber beim Sozialamt die Übernahme eines Teils der Gebühren beantragen“, so Gerichtssprecher Ott. In der mündlichen Verhandlung habe sich die Kammer nicht festgelegt, wie das aus ihrer Sicht zu bewerten wäre, „da es nicht entscheidungserheblich ist“.