Im Sommer sollte das System eingeführt werden, doch daraus wird nichts mehr. Woran es hakt
Fall für das OLGBezahlkarte für Asylbewerber lässt auf sich warten
Eine Bezahlkarte für Geflüchtete? Richtig, da war ja was. Im Juni hatten sich Bund und Länder nach monatelangen Verhandlungen auf das Projekt festgelegt. Das sogenannte Taschengeld für Asylbewerber soll künftig weitgehend abgeschafft werden, staatliche Leistungen dafür als Guthaben auf eine Karte überwiesen werden. Doch die Einführung des länderübergreifenden Systems verzögert sich.
Nun beschäftigt sich das Oberlandesgericht in Karlsruhe mit dem Thema. Grund ist die Beschwerde eines unterlegenen Anbieters im Vergabeverfahren. Er ficht die Entscheidung einer Jury an, die von den Ländern Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg und Niedersachsen gestellt wurde. Sie hatte sich für ein anderes Unternehmen entschieden. Durch den Einspruch am OLG „kann der Zuschlag nicht mehr Ende August erteilt werden“, teilte der IT-Dienstleister Dataport mit, der mit dem Ausschreibungsverfahren für die Bezahlkarte beauftragt wurde.
Bezahlkarte für Geflüchtete: Städtebund will schnelle Lösung
Noch ist unklar, wann mit einem Beschluss zu rechnen ist. Das OLG wollte sich dazu nicht äußern. Solange das Verfahren läuft, ist die Zuschlagserteilung blockiert. Obwohl das Gericht an keine Frist gebunden ist, gehen Fachleute von ein bis zwei Monaten aus. Gegen die letztinstanzliche Entscheidung kann der unterlegene Bieter keine weiteren juristischen Mittel einlegen.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) drängt auf eine schnelle Lösung. „Verzögerungen im aktuell laufenden Vergabeverfahren waren aufgrund der Komplexität und des Auftragsvolumens nicht auszuschließen“, sagte Hauptgeschäftsführer André Berghegger unserer Redaktion. „Allerdings sind diese Verzögerungen sehr bedauerlich, denn wir diskutieren ja bereits seit vielen Monaten über die Einführung der Bezahlkarten.“
Berghegger betonte außerdem, dass die Karte den Verwaltungsaufwand für die Sozialbehörden „deutlich verringern“ könnte. Dennoch, erklärte er, „muss in einem Rechtsstaat ein rechtmäßiges, transparentes und gerichtlich überprüfbares Vergabeverfahren erfolgen“.
Vergabeverfahren liegt beim OLG
Ursprünglich sollte Mitte Juli bekannt gegeben werden, welcher Anbieter das bargeldlose Bezahlsystem einführt. Nachdem sich die Jury für einen Bewerber entschieden hatte, wandten sich unterlegene Bieter jedoch an die zuständige Vergabekammer Karlsruhe. Die prüfte und kam zu dem Entschluss, dass alles rechtskonform war. Einem Bewerber reichte dies nicht. Jetzt liegt das Verfahren in zweiter Instanz beim OLG.
In Deutschland erhalten Asylsuchende eine monatliche Unterstützung. Für Alleinstehende oder Alleinerziehende sind 410 Euro pro Monat vorgesehen. Davon gelten 182 Euro als Taschengeld, für den „persönlichen notwendigen Bedarf“. Weil nicht jeder Zuwanderer ein Bankkonto eröffnen darf, wird der Betrag meist in bar oder in Form von Gutscheinen ausgehändigt. Die Folge: An den Zahltagen bilden sich oft lange Schlangen vor den Sozialämtern oder Bankschaltern.
Die Bezahlkarte soll den Verwaltungsaufwand in den Kommunen reduzieren und verhindern, dass Geld an Schlepper oder an die Familie im Ausland überwiesen wird. Insgesamt 14 Bundesländer machen mit. Nur Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gehen eigene Wege. Mit der Karte kann man einkaufen, aber kein Geld ins Ausland überweisen. Pro Monat sollen Asylbewerber maximal 50 Euro abheben können.
Wo die Bezahlkarte bereits ausgegeben wird, erlebt sie erste Rückschläge. So hat das Hamburger Sozialgericht die 50-Euro-Grenze in einem Fall für rechtswidrig erklärt. Auch in Nürnberg verlangte ein Gericht Änderungen: Zwei Geflüchtete hatten geklagt, weil sie die Leistungen wieder auf ihr privates Konto überwiesen haben wollten. Die beiden Frauen bekamen Recht.