Aldi und Lidl wollten die teure Hype-Dubai-Schokolade mit einem Kampfpreis verkaufen und bekamen Ärger mit dem Exklusivrechteinhaber Andreas Wilmers.
Abmahnung für Aldi und LidlKlagewelle wegen Dubai-Schokolade?

Erfahren gerade einen Hype in der Dubai-Schokolade: Pistazien.
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Der Hype um die Dubai-Schokolade ebbt nicht ab. In das Geschäft mit der teuren Pistazien-Süßigkeit wollen ab Montag, 16. Dezember, auch die Discounter Aldi und Lidl einsteigen. Doch mit ihrem Kampfpreis von 3,79 Euro und 3,29 Euro pro Tafel bekamen sie am Wochenende mächtigen Ärger mit einem Import-Unternehmen, das den Verkauf in letzter Minute gerichtlich stoppen lassen will. Eine Abmahnung flatterte auch dem Bochumer Start-up Kikis Kitchen ins Haus.
Voll im Trend: Dubai-Schokolade
Dubai-Schokolade ist angesagt, ziemlich süß und vor allem eines – teuer. Das Original der Manufaktur Fix Dessert Chocolatier im Emirat Dubai kostet gut und gern 17 Euro für die 100-Gramm-Tafel. Mit dem Beginn des Hypes auf dem jungen Online-Netzwerk Tiktok hatte sich Unternehmer Andreas Wilmers für Europa die Exklusivrechte an der handgemachten Schokolade mit einer Füllung aus Pistaziencreme und den Engelshaar genannten Teigfäden gesichert – 500 Tafeln pro Tag.
„Die ersten Tafeln brachte ich in Rollkoffern nach Deutschland, selbstverständlich ordentlich verzollt. Sie wurden mir von den Edeka-Betreibern aus den Händen gerissen. So fing es an“, sagte der in Dubai lebende Bankkaufmann dem „Spiegel“. Eine limitierte Weihnachtsedition werde es bald in vier Filialen eines Drogeriemarkts geben. „Die Leute werden vermutlich, wie so oft, Schlange stehen“, meint Wilmers.
Flut an Dubai-Schokolade
Doch inzwischen gibt es in an jedem Kiosk und in nahezu jeder Lotto-Annahmestelle Varianten von Dubai-Schokolade zu kaufen. Nun steigen auch die Discounter-Riesen Aldi Süd und Lidl in das lukrative Geschäft ein. Wilmers dürfte vor allem sauer aufstoßen, dass die Preise bei ihnen deutlich unter den seinen liegen.
Die Händler erhielten deshalb Post vom Wilmers Süßwarenvertrieb mit einer Abmahnung und der Aufforderung, den für Montag, 16. Dezember, geplanten Verkaufsstart von Dubai-Schokolade zu stoppen und eine strafbewehrte Unterlassungsklage zu unterzeichnen. Wilmers hält die Verwendung des Namens „Dubai-Schokolade“ für Produkte, die nicht aus Dubai stammen, für irreführend und unzulässig. Aus diesem Grund hatte der Unternehmer zuvor bereits den Süßwarenhersteller Lindt abgemahnt. Lindt hat inzwischen reagiert und den neuen Namen „Dubai Style Chocolade“ gewählt.
Wie reagieren Aldi und Lidl?
Wie der in Mülheim ansässige Discounter Aldi Süd mit dem Druck von Wilmers umgeht, blieb am Sonntag unklar. Eine Anfrage unserer Redaktion beantwortete der Discounter zunächst nicht. Das Unternehmen wirbt in seinem aktuellen Prospekt mit dem Aufruf „Hol Dir Dubai-Schokolade“ und versieht das Angebot mit einem roten Schild, auf dem „bis zu -62 Prozent sparen“ steht.
Der Rivale Lidl hat den Verkauf bereits am Freitag, 13. Dezember, gestartet und die ersten 10000 Tafeln für Inhaber der Lidl-Kundenkarte zum Preis von 3,29 Euro vermarktet. Allerdings nur in 20 ausgewählten Filialen – an nordrhein-westfälischen Standorten in Düsseldorf und Köln. Aldi Süd will Dubai-Schokolade dagegen offenbar flächendeckend für 3,79 Euro anbieten, beschränkt die Abgabe aber auf zwei Tafeln pro Person.
Importeur Wilmers legt sich nicht nur mit Lindt, Lidl und Aldi an. Eine Abmahnung haben seine Anwälte auch nach Bochum geschickt. Dort hat die Jung-Unternehmerin Kiki Aweimer ihr Start-up Kikis Kitchen aufgebaut, das unter anderem Backutensilien, Süßes und Lebensmittel vertreibt. Zum Angebot gehört inzwischen auch „Kikis Dubai Chocolate“ in den Varianten Pistazie und Haselnuss für 78,42 Euro pro Kilogramm. Der Onlineshop nimmt bereits Vorbestellungen entgegen, der Versand erfolge am dem 5. Februar 2025, heißt es auf der Homepage.
Ob Dubai-Schokolade, die in Bochum und nicht in Dubai hergestellt wird, auch Dubai-Schokolade genannt werden darf, werden wohl Gerichte entscheiden müssen. Der Verband der deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) hält das im Gegensatz zu Importeur Weimers nicht für irreführend. „,Dubai-Schokolade‘ ist kein Hinweis auf die Herkunft der Schokolade, sondern zwischenzeitlich ein Oberbegriff für eine bestimmte Rezeptur der Schokoladenfüllung“, teilt der BDSI mit. Hauptgeschäftsführer Carsten Bernoth spricht lebensmittelrechtlich gesehen von einer „Gattungsbezeichnung“ wie Wiener Würstchen oder Pils, die auch nicht ausschließlich in Wien und Pilsen hergestellt werden müssten.