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Unzufrieden mit dem AnbieterWie komme ich vorzeitig aus meinem Handy-Vertrag raus?

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Das Smartphone ist unser ständiger Begleiter, privat wie zum großen Teil auch für berufliche Angelegenheiten. Deshalb ist es für viele wichtig, gut erreichbar zu sein. Wenn das Netz des Anbieters dann Lücken aufweist, Telefonate unterbrochen werden oder die Verbindung schlecht ist, ist das ein großes Ärgernis. Viele sehen dann nur noch die Möglichkeit, den Anbieter zu wechseln – doch das ist leider nicht so einfach.

Denn wer erst einmal einen Vertrag geschlossen hat, muss triftige Gründe nennen, um dort wieder hinaus zu kommen. Und ein schlechtes Netz gehört nicht dazu, erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei „Wilde Beuger Solmecke“ in Köln. „Eine kurzzeitige schlechte Netzabdeckung alleine ist kein hinreichender Kündigungsgrund, denn Mobilfunkanbietern ist es kaum möglich, zeitlich und räumlich eine lückenlose Netzabdeckung zu gewährleisten.“ Deshalb würden die Mobilfunkanbieter ihr Leistungsversprechen auch in den AGB verzeichnen, dass es zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten zu Beeinträchtigungen kommen kann.

Kündigung bei lang anhaltenden Netzstörungen

Das bedeutet: Wenn das Netz mal für zwei, drei Tage schlecht ist, müssen Sie erst einmal abwarten. Oft liegen auch technische Gründe vor, die aber wieder vom Anbieter behoben werden. Einige Anbieter wie o2 bieten im Internet eine Übersicht zu Netzstörungen an.

Falls die Netzstörungen allerdings über einen längeren Zeitraum von mehreren Wochen kontinuierlich bestehen bleibt, kann eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund gerechtfertigt sein, erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke. „Eine außerordentliche Kündigung käme zum Beispiel auch dann in Betracht, wenn bereits bei Vertragsschluss mit dem Anbieter an bestimmten Orten wie in der Wohnung oder im Büro ein guter Empfang vereinbart wurde, dies dann aber hinterher nicht der Fall ist.“

Doch nicht nur bei argen Schwierigkeiten mit dem Netz besteht ein Sonderkündigungsrecht: „Eine außerordentliche Kündigung ist beispielsweise möglich, wenn eine Rufnummerportierung nicht durchgeführt wird“, erklärt Christian Solmecke.

Weitere Sonderkündigungsgründe

Auch ein Blick auf Ihre Rechnung lohnt sich immer. Wenn dort Beträge abgebucht werden, die nicht vereinbart wurden, kann auch dies ein Sonderkündigungsrecht nach sich ziehen. „Werden Beträge anderer Anbieter aufgelistet, beispielsweise von Drittanbietern oder Premiumdiensten, die der Kunde nicht kennt und auch nie genutzt hat, so kann ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegen. Sollten Kunden eine fehlerhafte Rechnung erhalten haben und der Mobilfunkanbieter weigert sich, die Rechnung zu korrigieren, so haben Kunden ebenfalls das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen“, so Solmecke.

Das ist Christian Solmecke

Christian Solmecke ist Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE. Er ist auf die Gebiete des Medien-, IT- und Urheberrechts spezialisiert. Darüber hinaus ist Christian Solmecke Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht an der Cologne Business School. Bis 2004 arbeitete er unter anderem als freier Journalist und Radiomoderator für den WDR.

Es müssen also immer besondere Gründe vorliegen, um eine frühzeitige Kündigung des Vertrags zu erzielen.

Tipp: Wer von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen will, muss dem Anbieter in dem meisten Fällen allerdings zuvor eine Frist setzen – zum Beispiel von zwei Wochen - um die Störung oder das Problem zu beheben. Wenn sich in dieser Zeit nichts verbessert, kann die Kündigung geschrieben werden.

Das müssen Sie bei der fristgerechten Kündigung beachten

Wenn keine außerordentlichen Umstände vorliegen, ist es fast nicht möglich, aus dem Vertrag heraus zu kommen. Wer beispielsweise vergessen hat, die Vertragslaufzeit fristgerecht zu kündigen, muss es hinnehmen, dass der Vertrag sich automatisch um ein Jahr verlängert. „Nicht ausreichend ist es zudem, wenn das Kündigungsschreiben zwar fristgerecht abgeschickt wurde, der Anbieter das Schreiben allerdings nicht fristgerecht vorliegen hatte“, klärt Christian Solmecke auf.

Deshalb sollte sich jeder vor einem Vertragsabschluss über die Qualität des Anbieters und die Bedingungen des Vertrages genau informieren. Denn oftmals bleibt nur die Option, den Vertrag auszusitzen und sich danach einen anderen Anbieter zu suchen. (chs)