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RechtsfrageIst bei Stau die Pinkelpause auf der Autobahn erlaubt?

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Wer sein Fahrzeug im Stau stehen lässt, um zu auszutreten, behindert den Nachfolgeverkehr. 

Erfurt – Speziell zur Urlaubszeit wird die Geduld der Autofahrer auf so manche Probe gestellt. Endet die Urlaubsfahrt im Stau, steigt erfahrungsgemäß der Stresspegel, schildert der Tüv Thüringen eine typische Situation. Diese kann sich zuspitzen, wenn gerade nun einer der Insassen plötzlich dringend auf Toilette muss. Ist der Sprung über die nahe Leitplanke eine Alternative?

Beine vertreten und pinkeln sind tabu

„Das Betreten von Autobahnen ist generell verboten. Die Straßenverkehrsordnung macht hier keinerlei Ausnahmen“, sagt Verkehrsexperte Achmed Leser vom Tüv Thüringen. Er rät dringend davon ab. Egal, ob man sich im Stau nur die Beine vertreten oder tatsächlich erleichtern wolle, das sei tabu und könne mit einem Bußgeld von zehn Euro geahndet werden. Die einzige Ausnahme gibt es bei einer Fahrzeugpanne: Hier sollte man in jedem Fall das Auto verlassen und möglichst hinter der Leitplanke Schutz suchen.

Wer allerdings sein Fahrzeug im Stau stehen lässt, um auszutreten, behindert den Nachfolgeverkehr, sollte in der Zwischenzeit die Blechlawine wieder ins Rollen geraten. Das kann als Halten auf der Autobahn gewertet werden und laut Bußgeldkatalog 30 Euro kosten. Dauert das Geschäft etwas länger und das Fahrzeug blockiert mehr als drei Minuten den Verkehr, gilt das als Parken auf der Autobahn und wird mit einem Bußgeld von 70 Euro belegt.

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Eine Notdurft ist kein Notfall

Doch eine Sache wird oft vergessen: In Deutschland ist das Urinieren in der Öffentlichkeit grundsätzlich untersagt und wird von Städten und Kommunen unterschiedlich hart geahndet. Das trifft auch auf Fahrbahnränder zu. Eine Notdurft ist in aller Regel noch kein Notfall. In den meisten Fällen lösen sich Staus nach einer Weile wieder auf, so dass am nächsten Park- oder Rastplatz gehalten werden kann, so der Tüv Thüringen.

Wer weiß, dass er eine schwache Blase hat, sollte für den Fall der Fälle über die Anschaffung sogenannter Notfall- oder Taschen-WC nachdenken. (dpa)