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Goldene RegelnWas Autofahrer bei einer Verkehrskontrolle nie machen sollten

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Halt, Stopp! Bei einer Verkehrskontrolle befolgen Autofahrer besser die Anweisungen der Polizisten. 

Hamburg/Saarbrücken – Wer sich korrekt verhält, hat bei einer Verkehrskontrolle nichts zu befürchten. Trotzdem ist diese Situation oft unangenehm. Doch gerade wer nervös hinter dem Lenkrad zappelt, riskiert eine lange Kontrolle. Folgende Dinge helfen gegen die Unsicherheit:

Rechts ranfahren bei einer Verkehrskontrolle – muss das sein?

Grundsätzlich gilt: Der Leuchtschrift am Polizeiauto oder dem Wink mit der Polizeikelle müssen Autofahrer umgehend folgen. „Man sollte sich dabei ruhig und besonnen verhalten und an der nächsten geeigneten Stelle halten“, sagt Herbert Engelmohr vom Automobilclub von Deutschland (AvD). Wer die Aufforderung ignoriert, riskiert ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt in Flensburg. Bei Kontrollen am Abend kann es auch sinnvoll sein, die Innenbeleuchtung einzuschalten.

Handelt es sich um eine allgemeine Verkehrskontrolle, dürfen die Polizisten den Fahrzeugzustand, die Fahrtüchtigkeit des Fahrers und die Papiere überprüfen, sagt Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht in Hamburg. Das kann etwa bei einer Personensuche oder bei konkretem Verdacht anders sein - zum Beispiel wenn es im Auto etwa nach Cannabis riecht. „Man kann den Polizeibeamten fragen, auf welcher gesetzlichen Grundlage er handelt“, sagt Mielchen.

Wie sollten sich Autofahrer verhalten?

Der Autofahrer sollte stets ruhig bleiben und den Anweisungen der Polizisten folgen. „Eine offene und freundliche Kommunikation mit den Beamten ist die beste Voraussetzung, um Missverständnisse zu vermeiden“, sagt Polizeihauptkommissar Clemens Gergen vom Landespolizeipräsidium Saarland.

Aggressive oder abrupte Reaktionen sind tabu. Wer die Hände auf das Lenkrad legt, ist auf der sicheren Seite. „Greifen Sie nicht unaufgefordert in das Handschuhfach, in die Jackentasche oder unter den Sitz“, rät Anja Smetanin vom Auto Club Europa (ACE). Anschließend können die Polizisten den Fahrer dazu auffordern, das Fahrzeug zu verlassen. „Steigen Sie nicht unaufgefordert aus dem Auto aus“, so Smetanin.

Fragen beantworten oder schweigen?

„Führerschein und Fahrzeugpapiere, bitte“, heißt es oft gleich am Anfang einer Kontrolle. Zur Herausgabe sind Autofahrer auch verpflichtet. Das gilt auch für Angaben zur Person: Dazu gehören Vor- und Nachname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand, Wohnortanschrift und Staatsangehörigkeit.

„Spätestens nach der Begrüßung sollte man sich aber auf die wichtigste Regel in Verkehrskontrollen besinnen, nämlich zu schweigen“, rät Mielchen. Mit Sätzen wie: „Ich habe nur ein Bier getrunken“ oder „Ich weiß, ich bin ein bisschen zu schnell gefahren“ könnte man sich selbst belasten. Das Schweigen hingegen dürfen die Beamten nicht nachteilig auslegen.

Was darf die Polizei - und was nicht?

Bei einer Verkehrskontrolle ohne konkreten Verdacht dürfen sich die Polizisten das Fahrzeug zwar ansehen, haben aber keinen Anspruch auf einen Blick in das Handschuhfach oder den Kofferraum. Gelegentlich will die Polizei die Verkehrstüchtigkeit überprüfen.

Was Autofahrer oft nicht wissen: Die Teilnahme an diesen Tests ist freiwillig und kann verweigert werden, so Mielchen. Wer die freiwillige Teilnahme allerdings verweigert, muss die Polizisten unter Umständen zur Blutabnahme auf die Wache begleiten. „Nur wenn man sicher ist, weder Alkohol noch Drogen konsumiert zu haben, sollte man die freiwilligen Tests im Rahmen der Verkehrskontrolle mitmachen.“ (dpa)