Zum 1. Februar tritt eine erweiterte Herkunftskennzeichnung für frisches Fleisch in Supermärkten und Metzgereien in Kraft. Die Änderungen im Überblick.
Ab 1. FebruarWas sich ab Donnerstag an der Fleischtheke ändert und was noch geplant ist
Bisher blieb die Herkunft von unverpacktem Fleisch an Bedientheken, Metzgereien, Wochenmärkten und Hofläden häufig unklar, da hierfür nicht wie lediglich für Rindfleisch eine Angabe vorgeschrieben war. Das ändert sich ab 1. Februar. Von da an sind Informationen zum Herkunftsland der Tiere Pflicht, wie eine Verordnung von Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) festlegt. Bisher musste nur bei verpacktem Fleisch sowie bei unverpacktem Rindfleisch ausgewiesen werden, woher es kommt. Diese Regelung wird ab 1. Februar auf unverarbeitetes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch ausgeweitet. Fleischer müssen die Herkunft dann also in der Theke sichtbar machen.
Die Änderungen im Überblick
In Supermärkten, Metzgereien, Hofläden und auf Wochenmärkten werden Pflichtkennzeichnungen zum Herkunftsland auch auf unverpacktes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel ausgedehnt. Bei verpackter Ware gilt das schon, ebenso bei unverpacktem Rindfleisch.
Anzugeben sind Aufzucht- und Schlachtland, und zwar mit kleinen Schildern an der Ware oder auch an Bildschirmen. Also zum Beispiel: „Aufgezogen in: Frankreich. Geschlachtet in: Deutschland“, wie das Ministerium erläuterte. Waren Geburt, Aufzucht und Schlachtung in einem einzigen Staat, kann es heißen „Ursprung: Deutschland“.
Wird überwiegend Fleisch gleicher Herkunft verkauft, reicht auch ein allgemeiner Hinweis im Laden. Also etwa ein gut sichtbarer Aushang: „Unser gesamtes Schweinefleisch in der Theke hat den Ursprung Deutschland.“ Die Angabe einer Region (z.B. „Nordrhein-Westfalen“ oder „Eifel“) ist nicht vorgeschrieben, aber freiwillig möglich.
Warum wurde die neue Regelung geschaffen?
Transparenz soll die Basis für eine bessere Kaufentscheidung schaffen. Vielen Kunden ist eine bestimmte Herkunft von Lebensmitteln wichtig, etwa weil sie die heimische Landwirtschaft unterstützen wollen oder weil sie mit bestimmten Ländern mehr Vertrauen oder bestimmte Eigenschaften verbinden. Das ist bei unverpacktem Fleisch nicht anders als bei verpackter Ware. So halten 85 Prozent Angaben zu den Haltungsbedingungen von Tieren für wichtig oder sehr wichtig, wie eine kürzlich vorgestellte Umfrage im Auftrag des Landwirtschaftsministeriums ergab.
Ausweitung auf Kantinen und Restaurants gefordert
Die Verbraucherzentralen begrüßen die Ausdehnung, fordern aber noch weitergehende Schritte etwa auch für Kantinen und Restaurants. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten in der Speisekarte erkennen können, woher das Fleisch auf ihrem Teller stammt, sagte die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Ramona Pop, der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
Verbraucherinnen und Verbraucher interessierten das Ursprungsland und auch die regionale Herkunft. Das Ausweiten der Kennzeichnung sei daher ein Schritt in die richtige Richtung. Es müssten aber weitere Lücken geschlossen werden. „Auch bei verarbeiteten Lebensmitteln wie Wurst oder Salami-Pizza sollte die Herkunft des Fleischs gekennzeichnet werden“, so Pop weiter. Das Landwirtschaftsministerium hat eine Ausweitung auf die Gastronomie auch schon im Blick. Die Abstimmung eines Entwurfs in der Regierung ist für das Frühjahr angedacht, wie ein Sprecher kürzlich sagte.
Was bisher galt und was noch geplant ist
Auf Fleischverpackungen im Supermarkt gibt es schon einige Siegel und Etiketten, die zum Teil verwirrend sind. Da ist zum einen das weit verbreitete System der Supermarktketten, das viele Kundinnen und Kunden kennen. Es hat den Aufdruck „Haltungsform“, und auf den Etiketten ist eine der Zahlen von 1 bis 4 größer hervorgehoben. Zum anderen kommt bald das staatliche Logo. Es hat in einem abgerundeten schwarz-weißen Rechteck den Aufdruck „Tierhaltung“. Und die Haltungsform anzeigen sollen darin fünf kleine Rechtecke für fünf vorgesehene Kategorien.
Geplant ist, dass auch das private Siegel zum Sommer fünf Stufen bekommt. Konkret soll die jetzige Stufe 4 namens „Premium“ aufgeteilt werden, die bisher auch Bio-Ware umfasst. Hinzukommen soll eine eigene Stufe 5 für Bio. Auch die Bezeichnung der Stufen soll an die des Staats-Logos angepasst werden. Während das Handels-Logo auf freiwilliger Basis läuft, sieht das gesetzliche eine Pflichtkennzeichnung für inländische Erzeugnisse ab 2025 vor. Sie soll zunächst mit Schweinefleisch im Handel starten und erst dann auf mehr und mehr Produkte, Tierarten und Verkaufskanäle wie die Gastronomie ausgedehnt werden. Das private Siegel dürfte also noch länger parallel bestehen bleiben. (mit dpa)