Höhere Kinderfreibeträge, weniger Einkommensteuer: Was sich 2023 bei der Steuer ändert, verraten wir in der Übersicht. Alle neuen Regeln sollen für mehr Geld in den Taschen der Verbraucher sorgen.
Mehr Gehalt ab JanuarWas sich 2023 bei der Steuer ändert
2023 ändert sich einiges bei der Steuer, um die Auswirkungen der Inflation abzufedern. Steuern sinken oder fallen weg, Freibeträge und Pauschalen steigen. Zum Teil passiert das automatisch, erklärt Finanztest. „Dass ein größerer Teil Ihres Einkommens steuerfrei bleibt und der Steuersatz langsamer ansteigt als im Vorjahr, sehen Sie auf Ihrer Gehaltsabrechnung im Januar.“ Andere Rabatte seien dagegen nur über die Steuererklärung zu holen.
Vor allem Familien und Berufstätige sollen entlastet werden. In unserer Übersicht erklären Finanztest und der Kölner Steuerberaterverband, was 2023 neu ist.
Grundfreibetrag
Vom Einkommen kommt ab dem kommenden Jahr etwas mehr auf dem Konto an: Der Grundfreibetrag steigt auf 10.908 Euro; 2024 ist eine weitere Erhöhung auf 11.604 Euro geplant. Dieser Teil des Einkommens bleibt steuerfrei, von einer Erhöhung profitieren alle Steuerpflichtigen. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften sind es 21.816 Euro.
Tarifgrenzen und Soli
Verbraucher müssen aktuell an vielen Stellen mehr Geld ausgeben. Wenn ihr Gehalt an die Inflation angepasst wurde, zahlen sie auch mehr Steuern und können sich im Endeffekt trotzdem weniger leisten. Dieser Effekt, die „kalte Progression“, soll durch einen neuen Steuertarif ab 2023 verhindert werden.
Neben dem Grundfreibetrag werden auch die weiteren Einkommensgrenzen verschoben und an die Inflation angepasst. Praktisch heißt das für die meisten Steuerpflichtigen, dass sie weniger Einkommensteuer zahlen. Davon ausgenommen sind Steuerpflichtige, die die Reichensteuer von 45 Prozent zahlen. Das betrifft nach wie vor Einkommen ab 277.826 Euro.
Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent verschiebt sich dagegen ebenfalls. Bislang galt er für Einkommen ab 58.597 Euro, ab Januar wird er ab einem zu versteuernden Einkommen von 62.810 Euro fällig. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner zahlen den Spitzensteuersatz ab 125.620 Euro.
Auch der Solidaritätszuschlag wird erst später fällig. Wer weniger als 66.915 Euro zu versteuern hat, bleibt laut Finanztest befreit.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Oder Werbungskostenpauschale. Für ihre Werbungskosten wird allen Steuerzahlern und Steuerzahlerinnen automatisch eine Pauschale angerechnet. Nach einer deutlichen Erhöhung auf 1200 Euro in 2022 soll sie 2023 erneut angehoben werden. Laut dem Steuerberater-Verband Köln beträgt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag künftig 1230 Euro.
Homeoffice-Pauschale
Im ersten Pandemiejahr wurde die Pauschale für Angestellte entwickelt, die zum Teil oder vollständig von zu Hause aus arbeiten: Für jeden Tag im Homeoffice dürfen sie 5 Euro absetzen, bislang galt eine Obergrenze von 120 Tagen im Jahr. Ab 2023 sind bis zu 200 Tage absetzbar – zum Beispiel 40 Wochen mit 5 Arbeitstagen. Der maximale Betrag erhöht sich also auf 1000 Euro.
Die Pauschale zählt allerdings in die Werbungskosten, für die sowieso der Pauschbetrag 1230 Euro angerechnet wird. Nur wer mit Homeoffice-Pauschale und anderen Ausgaben über diesen Betrag kommt, profitiert.
Kinderfreibetrag
Nicht nur das Kindergeld steigt auf monatlich 250 Euro für die ersten drei Kinder. Auch der Kinderfreibetrag wird zum 1. Januar 2023 angehoben. Pro Kind und Elternteil liegt er dann bei 3012 Euro, erklärt Finanztest. „Obendrauf kommt der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung in Höhe von 1464 Euro je Elternteil.“ Damit könnten Eltern unterm Strich ihr zu versteuerndes Einkommen um bis zu 8952 Euro senken, rechnet Finanztest vor.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Für alleinerziehende Mütter und Väter gibt es einen zusätzlichen Freibetrag, den sogenannten Entlastungsbetrag. 2020 wurde er deutlich angehoben, um Alleinerziehende in der Corona-Krise zu entlasten. 2023 wird er erneut angehoben, von 4008 auf 4260 Euro für das erste Kind. Für jedes weitere Kind beträgt der Entlastungsbetrag 240 Euro mehr.
Diese Änderung läuft automatisch. Laut dem Steuerberater-Verband Köln sollen Arbeitgeber den neuen Betrag bereits bei der Abrechnung für Januar 2023 berücksichtigen.
Ausbildungsfreibetrag
Zum ersten Mal seit 21 Jahren wird auch der Ausbildungsfreibetrag angehoben. Den bekommen Eltern für volljährige Kinder, die im Studium oder einer Berufsausbildung sind und nicht mehr zu Hause wohnen. Er beträgt künftig 1200 Euro und darf so lange genutzt werden, wie auch der Anspruch auf Kindergeld besteht, erklärt Finanztest.
Unterhalt für erwachsene Kinder
Mit dem 25. Geburtstag des Kindes endet der Anspruch auf Kindergeld, Kinder- oder Ausbildungsfreibetrag. Eltern, die ihre Kinder danach finanziell unterstützen, dürfen laut Finanztest bis zu 10.908 Euro im Jahr als Unterhalt absetzen, zudem die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Einschränkung: „Einkünfte des Kindes über 624 Euro mindern den Betrag.“
Photovoltaik
Weniger Steuern, weniger Bürokratie: In der aktuellen Energiekrise erhöht die Ampel den Anreiz für Eigentümer, ihre Häuser mit Photovoltaik auszustatten. Zum einen wird die Lieferung und Installation von kleinen Photovoltaik-Anlagen und Stromspeichern günstiger, da künftig die Mehrwertsteuer wegfällt, erklärt Finanztest.
Zum anderen soll es einfacher werden, mit einer kleinen Solaranlage Geld zu verdienen: Ab 2023 fallen Einkommen- und Umsatzsteuer dafür weg. „Das erspart ihnen den Aufwand, ihren Gewinn ermitteln zu müssen“, so Finanztest. Das gilt allerdings nur innerhalb bestimmter Grenzen: maximal 30 Kilowatt Bruttoleistung für Ein- und Zweifamilienhäuser und Gebäude ohne Wohnraum. Maximal 15 Kilowatt pro Wohn- oder Gewerbeeinheit im Mehrfamilienhaus.
Sparerpauschbetrag
Wer Geld anspart und angelegt hat, darf ab 2023 einen höheren Betrag freistellen lassen. Statt 801 Euro dürfen Anleger und Anlegerinnen künftig 1000 Euro im Jahr an Erträgen aus Zinsen, Dividenden und gewinnbringenden Wertverkäufen steuerfrei behalten, erklärt Finanztest. Erst darüber hinaus würden 25 Prozent Abgeltungssteuer fällig. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner sind es 2000 Euro.
Automatisch funktioniert das aber nicht. Finanztest rät: „Aktualisieren Sie Ihre Freistellungsaufträge bei Ihrer Bank auf insgesamt 1000 Euro.“ Wer bei verschiedenen Banken Geld angelegt hat, muss den Sparerpauschbetrag zwischen den Banken aufteilen.
Altersvorsorge
Um eine drohende Doppelbesteuerung der Rente zu verhindern, sind Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse bereits ab 2023 voll als Sonderausgaben absetzbar. Nicht wie geplant zu 96 Prozent und erst ab 2025 vollständig. Der Bundesfinanzhof hatte 2021 dazu geurteilt. Das Gute laut Finanztest: Rentenversicherte müssen ihre Beiträge nicht einmal in die Anlage „Vorsorgeaufwendungen“ eintragen; das Finanzamt bekommt die Daten übermittelt und berücksichtigt sie automatisch.