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Ehe-Monat MaiWer spart nach der Hochzeit wirklich Steuern?

Lesezeit 5 Minuten

Noch immer haben Verheiratete rechtliche Vorteile gegenüber den Unverheirateten.

Zwischen Mai und September läuten für besonders viele Verliebte die Hochzeitsglocken. Während dieser Zeit geben sich laut Statistischem Bundesamt ungefähr 50 Prozent mehr Paare das Ja-Wort als in den restlichen Monaten. Aber mit dem Eheversprechen gehen auch (finanzielle) Rechte und Pflichten einher. Wir geben einen Überblick:

Die richtige Steuerklasse

Frisch Verheiratete können sich von nun an gemeinsam steuerlich veranlagen lassen und bestenfalls Lohnsteuer sparen. Allerdings ist das Einkommen entscheidend für die Frage nach der besten Steuerklassen-Kombination. Wenn beide Ehepartner in etwa gleich viel verdienen, sollten sie nach der Heirat entweder beide die Steuerklasse IV wählen, wo ihnen gleich viel Lohnsteuer abgezogen wird.

Oder sie können ein Ehegattensplitting beantragen. Das Finanzamt addiert dabei die Einkommen beider Partner, halbiert diese dann und versteuert jede Hälfte für sich. Aber: Das Splitting-Verfahren lohnt sich nur für Paare mit stark unterschiedlichen Gehältern – ein Ehepartner sollte mindestens 60 Prozent des gemeinsamen Einkommens verdienen. Paare mit einem fast gleichem Verdienst profitieren nicht davon.

Die Entscheidung muss aber nicht sofort fallen, Frischvermählte können damit bis zur Steuererklärung warten. Die geben Ehepaare gemeinsam oder getrennt ab.

Freibetrag für Kapitalerträge

Steuerzahlern steht für ihre Kapitalerträge ein jährlicher Freibetrag von 801 Euro zu, der sogenannte Sparer-Pauschbetrag. Bis zu dieser Grenze sind Gewinne aus Aktien, Dividenden oder Zinseinnahmen steuerfrei. Eheleute können ihren Freibetrag von insgesamt 1602 Euro gemeinschaftlich nutzen und unter sich aufteilen: Hat der eine Ehepartner seinen Freibetrag nicht voll ausgeschöpft, kann er den Rest dem anderen übertragen.

Schenken, erben, übertragen

Ehegatten können sich gegenseitig alle zehn Jahre bis zu 500.000 Euro steuerfrei schenken, ohne Trauschein sind es lediglich 20.000 Euro. Dieser Freibetrag gilt auch bei Erbschaften. Außerdem müssen Verheiratete keine Grunderwerbsteuer bezahlen, wenn sie untereinander Immobilien oder Grundstücke übertragen.

Lesen Sie auf der nächsten Seite, wie sich nach der Hochzeit bei Versicherungen sparen lässt.

Noch immer haben Verheiratete rechtliche Vorteile gegenüber den Unverheirateten.

Sparen bei Versicherungen

Vor der Heirat: Versicherungen zusammenlegen

Leben Paare in einer eheähnlichen Gemeinschaft, können Haftpflicht- und Hausratversicherung zusammengelegt werden. Bei beiden gilt: In der Regel wird der jüngere Vertrag aufgehoben. Bei der Hausratversicherung sollte dabei zusätzlich der Versicherungsschutz geprüft werden. „Um sich im Schadenfall gegen eine eventuelle Kürzung der Entschädigung zu schützen, sollte der Unterversicherungsverzicht vertraglich fixiert sein“, erklären Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).

Dies sei in der Regel der Fall, wenn eine Mindestversicherungssumme in Höhe von 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche vereinbart sei. Ebenso könnten Lebenspartner durch das Zusammenlegen ihrer KFZ-Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung Geld sparen.

Nach der Heirat: Gegenseitig absichern – Bezugsrechte anpassen

Mit der Hochzeit sollten Eheleute darüber nachdenken, sich gegenseitig finanziell abzusichern, zum Beispiel mit einer Risikolebensversicherung. Sie soll im Todesfall den hinterbliebenen Lebenspartner und die Kinder vor finanziellen Risiken schützen. „Wurde bereits vor der Hochzeit eine Lebensversicherung abgeschlossen, empfehlen wir zu überprüfen, ob der aktuelle Ehepartner als Begünstigter eingesetzt ist“, so die Vermögensberater.

Ebenso Teil des Basisschutzes für Familien ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine Berufsunfähigkeit besteht dann, wenn der aktuelle Job aufgrund von Krankheit oder eines Unfalls zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. In diesem Fall wird dem Versicherten eine vereinbarte Rente ausgezahlt. Gleiches trifft auf die private Unfallversicherung zu, die vor finanziellen Problemen durch Folgekosten bei Unfällen schützt. Solche Kosten können zum Beispiel ein rollstuhlgerechter Umbau einer Wohnung sein.

Krankenversicherung gratis

Ist ein Partner gesetzlich krankenversichert, kann der andere kostenlos bei ihm mitversichert sein. Die Voraussetzung ist, dass er entweder gar nicht oder auf 450-Euro-Basis arbeitet.

Lesen Sie auf der nächsten Seite, welches Bankkonto für Paare sinnvoll ist.

Paare sollten zum Beispiel ihre Haftpflichtversicherung erneuern, wenn sie zusammenziehen oder heiraten. Der Familientarif ist billiger als der Singletarif.

„Und-Konto“ vs. „Oder-Konto“

In vielen Ehen gehört ein gemeinsames Girokonto zum Zusammenleben dazu. Mit dem „Und-Konto“ und dem „Oder-Konto“ gibt es zwei recht unterschiedliche Varianten zur Auswahl. Beim „Und-Konto“ gilt der Grundsatz, dass alle Transaktionen immer von allen Kontoinhabern gemeinsam unterzeichnet werden müssen. Geschäfte mit einer Einzelunterschrift sind nur mit ausdrücklicher Sondervollmacht möglich.

Deutlich lockerer läuft die Kontoführung dagegen beim „Oder-Konto“. Hier kann jeder einzelne Mitinhaber frei über das Konto verfügen, was natürlich auch Risiken mit sich bringt. Stimmt die Beziehung und haben beide Partner ihre Finanzen im Griff, lassen sich die gemeinsamen Geldgeschäfte mit einem „Oder-Konto“ am einfachsten abwickeln.

Fehlt in finanzieller Hinsicht dagegen das absolute gegenseitige Vertrauen, bietet sich zum sperrigen „Und-Konto“ eine beziehungsfreundlichere und alltagstauglichere Alternativlösung an: Die Eröffnung von zwei einzelnen Girokonten mit einer jeweiligen Vollmacht für den Partner. Der Vorteil dieser Regelung ist, dass jeder Kontoinhaber von heute auf morgen die Vollmacht widerrufen kann.

Mietvertrag, Krankenhaus oder Briefgeheimnis: Weitere rechtliche Vorteile einer Hochzeit auf der nächsten Seite.

Gemeinschaftskonto – ja oder nein? Über diese Frage denken viele Ehepaare und Lebenspartner nach. Schließlich hat ein gemeinsames Konto viele Vorteile.

Vor Gericht

Vor Gericht dürfen Zeugen aus persönlichen Gründen die Aussage verweigern. Als persönlicher Grund wird anerkannt, wenn der Zeuge ein Angehöriger, Ehepartner (auch Verlobter) oder naher Verwandter des Beschuldigten ist.

In der Mietwohnung

Will man seinen Ehepartner in die Wohnung einziehen lassen, muss man den Vermieter vorher nicht um Erlaubnis bitten – ist man nicht verheiratet dagegen schon.

Im Krankenhaus

Wer nicht offiziell verwandt ist, kann es schwer haben, wenn es darum geht, von Ärzten oder Krankenhäusern Auskunft zu erhalten. Informationen über den Gesundheitszustand eines Patienten werden in der Regel nur Angehörigen erteilt. Eine Vorsorgevollmacht kann hilfreich sein.

Beim Arbeitgeber

Arbeitnehmer müssen ihre Heirat oft dem Chef mitteilen. „Entsprechende Regelungen gibt es in fast jedem Arbeitsvertrag“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Selbst ohne gilt: Alles, was für die Gehaltsabrechnung relevant ist, muss der Arbeitnehmer wissen. Dazu gehört auch der Wechsel der Steuerklasse.

Sozialleistungen wie Hartz IV

Hier bilden Eheleute eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Reicht deren Einkommen zum Leben aus, gibt es eventuell kein Geld vom Staat. Das hat mit der Hochzeit aber eigentlich nichts zu tun. Denn auch Lebensgefährten, die zusammenleben, sind in der Regel eine Bedarfsgemeinschaft. (gs, mit dpa-Material)

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