Sich den Zeh an irgendeiner Kante zu brechen, ist schmerzhaft. Wenn er über das normale Maß beweglich ist, sollte man einen Arzt aufsuchen.
Aus der PraxisWann man zum Arzt gehen sollte, wenn man sich den Zeh gestoßen hat
Wenn im Lehrbuch schon „häufig“ steht: Die Zehen – der große und die vier kleinen – werden häufig Opfer eines Aufpralls. Und können dabei brechen. Meist reicht schon eine offenstehende Tür oder ein schwerer Gegenstand, der unbemerkt auf dem Boden liegt. Oder auch nur das Bein eines Stuhls oder Sofas. Wer barfuß durch die Wohnung läuft (und das ist ausgesprochen empfehlenswert), kann dagegen stoßen. Und wenn es schlecht läuft, auch mit Schwung. Und die Zehen sind dann natürlich die Aufprallzone – quasi die Knautschzone des Fußes. Es tut erbärmlich weh. Dann wird der Zeh blau. Später gelb.
Aber ist das ein Grund, zum Hausarzt oder in die Ambulanz zu gehen? Im Zweifel ja, denn ein Zeh könnte gebrochen sein. Oder angebrochen. Was dafür spricht: Der Fuß tut bei Belastung weh. Vor allem beim Abrollen. Es schwillt an. Es bildet sich ein Hämatom. Vor allem aber könnte er über das normale Maß beweglich sein (was man, weil es ausgesprochen schmerzhaft ist, kaum selbst prüfen kann und auch nicht sollte). Oder der Zeh könnte schief stehen. Während die letzten beiden Beobachtungen schon starke Hinweise sind, sind es die ersten Symptome eher nicht. Im Zweifel also zum Arzt.
Der kann röntgen und den Fuß fachgerecht untersuchen. Wenn ein Zeh wirklich gebrochen ist, dann passiert trotzdem nicht viel. Ist einer der kleinen Zehen gebrochen, reicht es normalerweise, ihn ruhigzustellen. Dafür wird er mit einem kleinen Pflasterverband an einen Nachbarzeh „gefesselt“ (gleichzeitig aber durch ein kleines Polster getrennt).
Der Vorteil: Der kleine Zeh ist durch die Verbindung zu einem anderen geschützt. Der Knochen wächst unter diesem Schutz wieder zusammen. Die Verbände können bis zu vier Wochen verbleiben. Sollte der Zeh disloziert, also verschoben oder verdreht sein, wird er wieder in die richtige Position gebracht. Unter einer lokalen Anästhesie. Danach gilt die oben beschriebene Ruhigstellung.
Komplizierter ist es beim großen Zeh: Ist der gebrochen, reicht es nicht, ihn an einen anderen Zeh zu tapen. Der große Zeh muss dann mit einer Gipsschiene ruhiggestellt werden. Die hängt aber nicht nur am Fuß, sondern ist am Unterschenkel fixiert. Das schränkt die gesamte Beweglichkeit womöglich empfindlich ein. Weshalb eine Thromboseprophylaxe zwingend notwendig ist. Und eine ausreichende Schmerzbehandlung! Und in ganz seltenen Fällen kann auch eine Operation notwendig sein.
Sich den Zeh an irgendeiner Kante zu brechen, ist nicht nur schmerzhaft, sondern ausgesprochen ärgerlich. Weil man sich zusätzlich noch dumm vorkommt. Einerseits. Andererseits sind diese Verletzungen der Zehen schnell verheilt. Und oft sind die Knochen auch nicht gebrochen, sondern nur angebrochen. Die Heilung entsprechend noch schneller. Entscheidend ist nur, wirklich zum Arzt zu gehen. Wenn die Knochen nicht geschient werden und nicht richtig zusammenwachsen, kann es wirklich problematisch werden.