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Streit um ErweiterungSegmüller Pulheim begrüßt Gerichts-Entscheidung zur Überprüfung der Rechtslage

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Auf dem Foto ist der Eingang des Möbelhauses Segmüller in Pulheim zu sehen.

Das Möbelhaus Segmüller in Pulheim.

Das Möbelhaus wertet Aussagen des Verwaltungsgerichts Köln zur vergrößerten Verkaufsfläche als Erfolg.

Im Streit um die geplante Erweiterung des Einrichtungshauses Segmüller in Pulheim hat sich nun auch das Unternehmen zu Wort gemeldet. In einer schriftlichen Stellungnahme heißt es, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln entspreche der eigenen Erwartung. Segmüller werde in Ruhe prüfen, welche Schritte „sich daraus für uns ableiten“, sagte ein Unternehmenssprecher. Und weiter: „Wir freuen uns, dass nun erst eine Überprüfung der Rechtslage erfolgt, bevor mit Zwangsmitteln gedroht wird.“

Die Verwaltungsrichter müssen über zwei Klagen entscheiden: In der einen geht es um die Klage der Städte Bergheim und Leverkusen gegen die von der Stadt Pulheim erteilte Baugenehmigung für Segmüller. Sie sieht eine Vergrößerung der Verkaufsfläche um 8000 auf 38.000 Quadratmeter vor. Die zweite Klage hatte zuvor das Möbelhaus gegen Bergheim angestrengt – mit dem Ziel, den 2017 geschlossenen Vergleich zu ändern. Darin hatten die Kölner Richter festgelegt, dass die Verkaufsfläche auf 30.000 Quadratmeter begrenzt sein müsse.

Segmüller hatte angekündigt, mit dem Umbau schnellstmöglich zu starten

Die Entscheidung von Montag, 6. November, wiederum bezieht sich auf einen Vollstreckungsantrag der Stadt Leverkusen und die Androhung eines Zwangsgelds von mindestens 25.000 Euro – als Reaktion auf die angekündigte Vergrößerung. Diesen Antrag hatte das Verwaltungsgericht aus formalen Gründen abgelehnt, aber deutlich gemacht, dass Segmüller an die Vereinbarung aus dem Jahr 2017 gebunden ist. Wenn das Unternehmen diese missachte, begehe es einen Rechtsbruch.

Segmüller hatte im September nach der erteilten Baugenehmigung für die vergrößerte Ausstellungsfläche angekündigt, dass es „so schnell wie möglich eine Abteilung nach der anderen umbauen und Neueröffnung feiern“ werde. Die vergrößerte Ausstellungsfläche belebe nicht nur den Möbelmarkt, sondern erhöhe auch den Wettbewerb in der Region und liege somit im Interesse der Kunden. Erste Umbauten fänden in Kürze statt. Ob dies bereits geschehen ist, ist nicht bekannt.

Bergheims Bürgermeister Volker Mießeler (CDU) fühlt sich durch den Hinweis des Gerichts, wonach die Beschränkung der Verkaufsfläche nach wie vor gelte, in seinem Rechtsempfinden bestätigt. Es könne ja nicht sein, dass Segmüller und die Stadt Pulheim den seinerzeit getroffenen Kompromiss zu Lasten seiner Stadt und Leverkusens einfach aushebeln. Schließlich handele es sich ja um eine Vergrößerung des Angebots um mehr als 25 Prozent.

Mießeler erwartet nun auch, dass das Verwaltungsgericht den Bergheimer und Leverkusener Klagen gegen die Baugenehmigung stattgibt: „Die Aussagen des Gerichts sind ein klarer Fingerzeig.“