Der Vergleich von 2017 zwischen dem Möbelhaus und den Städten Bergheim und Leverkusen hat nach wie vor Bestand.
HandelKölner Richter untersagen Segmüller größere Verkaufsfläche in Pulheim
Das Möbelhaus Segmüller darf seine Verkaufsfläche in Pulheim nicht vergrößern. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am Montag, 6. November, in einer Stellungnahme deutlich gemacht. Darin verweist es darauf, dass die Beschränkung auf eine Verkaufsfläche von 30.000 Quadratmetern weiterhin gelte und Segmüller sich rechtsuntreu verhalte, wenn sie diese von ihr selbst eingegangene Verpflichtung missachte.
Das Unternehmen hatte 2017 einen Vergleich mit den benachbarten Kommunen Bergheim und Leverkusen geschlossen, wonach die in einer früheren durch die Stadt Pulheim erteilten Baugenehmigung die Verkaufsfläche von 54.000 Quadratmetern auf 30.000 Quadratmeter begrenzt werden müsse.
Stadt Pulheim erteilte im August 2023 eine Baugenehmigung
Daran hatte sich das Möbelhaus gehalten. Bis zum September 2023. Da kündigte Segmüller an, auf 38.000 Quadratmeter zu erweitern, weil sich die Grundlagen für den Vergleich verändert hätten. Unter anderem begründete das Unternehmen dies mit den nicht mehr gegebenen negativen Auswirkungen auf den Einzelhandel in Bergheim und Leverkusen. Die Stadt Pulheim bewertete dies auch so und stimmte der Erweiterung zu.
Dagegen hatte die Stadt Leverkusen vor dem Verwaltungsgericht einen Vollstreckungsantrag eingereicht – Segmüller sollte vom Gericht ein Zwangsgeld in Höhe von mindestens 25.000 Euro angedroht werden für den Fall, dass die Verkaufsfläche auf mehr als 30.000 Quadratmeter erweitert wird. Das hat das Gericht am Montag abgelehnt. Der zwischen der Stadt Leverkusen und Segmüller geschlossene Vergleich zur Begrenzung der Verkaufsfläche sei wirksam, aber aus formalen Gründen nicht vollstreckbar. Eine Stellungnahme von Segmüller ist angefragt, liegt aber noch nicht vor.
Verwaltungsrichter müssen über zwei weitere Klagen entscheiden
Die Verwaltungsrichter müssen über zwei weitere Klagen entscheiden: Im Mai 2023 erhob die Firma Segmüller eine Klage – nur gegen die Stadt Bergheim, mit der sie eine Abänderung des Vergleichs begehrt, um die Verkaufsfläche des Möbelhauses zu erweitern. Zudem haben Bergheim und Leverkusen gegen die Baugenehmigung der Stadt Pulheim, die die Erweiterung auf 38.000 Quadratmeter vorsieht, geklagt.
Segmüller betreibt seit 2017 das Möbelhaus am Standort Pulheim. Ob es seine Verkaufsfläche um 8000 Quadratmeter vergrößert hat, wie im September angekündigt, ist nicht klar. „Wir freuen uns riesig. Wir werden jetzt so schnell wie möglich eine Abteilung nach der anderen umbauen und Neueröffnung feiern“, hatte Christof Gerpheide, Sprecher der Geschäftsführung, im September gesagt. Die vergrößerte Ausstellungsfläche belebe nicht nur den Möbelmarkt, sondern erhöhe auch den Wettbewerb in der Region und liege somit im Interesse der Kunden. Erste Umbauten fänden in Kürze statt.
Bergheims Bürgermeister Volker Mießeler (CDU) fühlt sich durch den Hinweis des Gerichts, wonach die Beschränkung der Verkaufsfläche nach wie vor gelte, in seinem Rechtsempfinden bestätigt. Es könne ja nicht sein, dass Segmüller und die Stadt Pulheim den seinerzeit getroffenen Kompromiss zu Lasten anderer Städte einfach aushebeln. Schließlich handele es sich ja um eine Vergrößerung des Angebots um mehr als 25 Prozent. Mießeler erwartet nun auch, dass das Verwaltungsgericht den Bergheimer und Leverkusener Klagen gegen die Baugenehmigung stattgibt: „Die Aussagen des Gerichts sind ein klarer Fingerzeig.“