ChatGPT erobert die Klassenzimmer, aber was ist da eigentlich erlaubt und was nicht? Das Land stellt klar, wie Lehrkräfte mit künstlich generierten Texten verfahren sollen.
Was ist erlaubt?Wie ChatGPT die deutschen Klassenzimmer erobert
Trotz des hohen Täuschungsrisikos bei Leistungsüberprüfungen will NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU) Textprogramme, die auf Künstlicher Intelligenz (KI) basieren, nicht völlig aus den Klassenzimmern verbannen. „Ein generelles Verbot, KI-Anwendungen zu nutzen, steht nicht zur Debatte. Wir müssen unsere Schülerinnen und Schüler für die Zukunft fit machen“, erklärte Feller am Donnerstag.
In einem zwölfseitigen Leitfaden für alle Lehrkräfte heißt es, ein Verbot des Einsatzes von KI sei „realitätsfern und nicht durchhaltbar“. Vielmehr gibt das Land den Pädagogen erstmals Hinweise, wie man Chancen und Probleme dieser neuen Anwendungen im Unterricht thematisieren könne und Täuschungsmanövern auf die Schliche kommt.
ChatGPT bei vielen Schülern beliebt
Seit Ende November ist die KI-Anwendung ChatGPT frei zugänglich und bei vielen Schülern ein großes Thema. Das Programm könne in verschiedenen Sprachen Fragen beantworten, Texte zusammenfassen, bewerten und übersetzen, Gedichte oder auch Computerprogramme schreiben oder auch Multiple-Choice-Tests erstellen, listet das Schulministerium nach ersten Erfahrungen auf. Das Problem für die Lehrkräfte: ChatGPT erzeugt Texte in so guter Qualität, dass oft nicht zu erkennen ist, ob sie von einem Menschen produziert wurden oder nicht.
Feller lässt in ihrem Leitfaden nun klarstellen, dass die unerlaubte Nutzung genauso wie Abschreiben bewertet werden soll: „Auch wenn es sich nicht um Plagiate im eigentlichen Sinne handelt, handelt es sich bei Nichtangabe, dass der Text oder Teile aus diesem mithilfe einer KI erzeugt wurden, um eine Täuschung über die Autorenschaft.“
Der Google-Abgleich funktioniert so nicht mehr
Anders als bisher können Lehrer aber nicht einfach ganze Textblöcke, die ihnen verdächtig vorkommen, bei Google eingeben, um die Ursprungsquelle zu verifizieren. Ein Chatbot baut vielmehr immer wieder neue Texte aus abgerufenen Informationen zusammen. Die Lehrkräfte müssten im Zweifel in Unterrichtsgesprächen abklopfen, ob Schüler Texte, die sie zu Hause angefertigt haben und der Leistungsüberprüfung dienen sollen, „eigenständig oder mit unzulässiger Hilfe erledigt haben“, so das Ministerium.
Da KI nicht jede Anforderung auf Anhieb richtig versteht, sollen die Lehrkräfte ihre Hausaufgaben künftig etwas differenzierter anlegen: „Bei hinreichend komplexen Fragestellungen ist zu erkennen, dass die im ersten Schritt von einer textgenerierenden KI-Anwendung erstellten Texte nicht zwangsläufig den Anforderungen entsprechen.“
Feller zeigte sich überzeugt davon, dass sich die nächste digitale Revolution ohnehin nicht aufhalten und damit nicht aus den Schulen heraushalten lässt: „Junge Menschen müssen lernen, wie KI-basierte Textgeneratoren funktionieren. Sie sollen erkennen, welche Potenziale, aber auch welche Risiken damit verbunden sein können und welche gesellschaftlichen Auswirkungen der Einsatz von KI hat.“