Vor der Wahl hatte die AfD „Abschiebetickets“ verteilt. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen Volksverhetzung und Beleidigung.
Anzeigen wegen VolksverhetzungSo bewertet die Staatsanwaltschaft die „Abschiebetickets“ der AfD

Das Bild zeigt (von links) Tino Chrupalla, AfD-Bundesvorsitzender und Fraktionsvorsitzender der AfD, Gerold Otten, durchgefallener Kandidat als Bundestagsvizepräsident, und Alice Weidel, Fraktionsvorsitzende der AfD. (Archivbild)
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Mitglieder der AfD hatten im Februar in mehreren Orten in Baden-Württemberg Flyer verteilt, die wie Flugtickets gestaltet waren. Diese beinhalteten als Flugziel „Sicheres Herkunftsland“ und einen QR-Code, der auf die Website der AfD Karlsruhe führte. Das Abflugdatum war auf den Tag der Bundestagswahl am 23. Februar datiert.
Mehrere Menschen mit Migrationshintergrund in Karlsruhe fanden die Flyer bereits im Januar in ihren Briefkästen. Das sorgte für Empörung. Rund 20 Anzeigen gingen daraufhin bei der Polizei ein. Die Staatsanwaltschaft prüfte, ob die Verteilung der „Abschiebetickets“ eine Straftat, insbesondere eine Volksverhetzung oder Beleidigung, darstellen könnte.
AfD verteilt „Abschiebetickets“: So hat die Staatsanwaltschaft entschieden
Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Heidelberg entschieden, keine Ermittlungen gegen die AfD wegen der Verteilung der „Abschiebetickets“ einzuleiten. Das teilte die Behörde am Dienstag mit. In ihrem Abschlussbericht stellt die Staatsanwaltschaft fest, dass kein Anfangsverdacht für eine Volksverhetzung vorliege: Die Verteilung sei im Kontext des Wahlkampfs und der Meinungsfreiheit zu betrachten.
Wörtlich heißt es in der Begründung: „Im Hinblick auf das insbesondere im Rahmen des Wahlkampfes besonderes hohe Gut der Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes und der zu Gunsten der AfD anzunehmenden Deutungsmöglichkeit, dass lediglich ausreisepflichtige Personen das Bundesgebiet verlassen sollen, bestand kein Anfangsverdacht für eine Volksverhetzung.“
Wegen Verstoßes gegen das Landespressegesetz wird noch ermittelt
Zudem habe sie keine konkreten Empfänger der Flyer ermitteln können, was auch eine strafrechtliche Relevanz wegen Beleidigung ausschließe. Ob die Verteilung der Flyer gegen das Landespressegesetz verstoßen könnte, ist noch nicht abschließend geklärt. Aus diesem Grund wurde das Verfahren an die zuständige Verwaltungsbehörde abgegeben, die nun prüfen soll, ob ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden muss.
Trotz der rechtlichen Prüfung bleibt die Aktion ein kontroverses Thema, vor allem im Hinblick auf die Wahlkampfstrategien und die politische Kommunikation der extrem rechten AfD. Im Nachgang hatte ein Influencer auf Instagram versucht, das Flugticket einzulösen, allerdings erfolglos. Die deutsche AfD-Chefin Alice Weidel erhielt zudem ein ähnliches Ticket von Schweizer Aktivisten.