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Security-Vorfall in KölnSPD fordert Aufklärung von Reul zur fehlenden Prüfung am NRW-Tag

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NRW-Innenminister Herbert Reul beim NRW-Tag

NRW-Innenminister Herbert Reul beim NRW-Tag. Er soll laut Forderung der SPD-Landtagsfraktion Stellung beziehen zum Security-Vorfall.

Die fehlende Überprüfung von Mitarbeitenden eines privaten Sicherheitsdienstes, die auf dem NRW-Tag in Köln eingesetzt wurden, hat möglicherweise ein politisches Nachspiel.

Die SPD-Landtagsfraktion hat eine Berichtsanfrage an den Innenausschuss gestellt. Sprecherin Christina Kampmann erklärte der Rundschau: „Wir stufen den Vorfall als politisch relevant ein und fordern eine Aufklärung.“ Das bedeutet aus ihrer Sicht: Inneminister Herbert Reul muss sich dazu äußern. „Vielleicht steckt da ein generelles Problem hinter. Wir müssen natürlich alles dafür tun, dass die Leute, die zu solchen Festen gehen, sicher sind.“

Zwei Mitarbeiter waren am NRW-Tag in eine Polizeikontrolle geraten und nach Hause geschickt worden, da die Überprüfung ihrer Personalien ergab, dass gegen sie polizeiliche Erkenntnisse vorlagen. Die rechtlichen Vorgaben für private Sicherheitsdienstleister, die Veranstaltungen wie den NRW-Tag begleiten, sind eigentlich klar defniert: Zunächst braucht jeder, der ein Bewachungsgewerbe eröffnet, eine gesetzliche Erlaubnis. Das schreibt Paragraf 34a der Gewerbeordnung (GewO) vor.

Sachkundeprüfung nötig

Nach Auskunft der IHK Köln braucht man für diese Erlaubnis Nachweise, die die Integrität und Zuverlässigkeit bescheinigen, dazu gehört unter anderem ein polizeiliches Führungszeugnis, und eine abgelegte Sachkundeprüfung. Für diese ist die IHK zuständig, für alles andere die üblichen Behörden. Für leitende Mitarbeitende, die im Bereich der öffentlichen Bewachung tätig sind, zum Beispiel an Bahnhöfen, in Kaufhäusern, vor Diskotheken bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen oder an Flüchtlingsunterkünften, gilt dasselbe.

Außerdem gibt es eine sogenannte Unterrichtung bei der IHK. Sie umfasst vierzig Unterrichtsstunden, wird mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt und kann beispielsweise für Pforten- oder Wachdienst-Tätigkeiten im Museum, bei Bewachung vor Bühnen oder im Backstage-Bereich, in Bierzelten oder bei Geldtransporten erforderlich sein. Voraussetzung ist die Beherrschung der deutschen Sprache (mindestens B1-Niveau) sowie das Verständnis der deutschen Gesetzgebung. Schließlich gibt es noch Bewachungstätigkeiten, die nicht erlaubnispflichtig sind, dazu zählen laut GewO unter anderem Signalposten, Kartenabreißer, Einweiser oder reiner Schließdienst.

So funktioniert das Bewacherregister

Die Stadt Köln hat für den NRW-Tag nach eigenen Angaben genau in diese Gruppen unterschieden: Es gab 102 Sicherheitsmitarbeitende, die mit Bewachungsaufgaben betraut waren und die von der GewO geforderte Qualifikationsnachweise besaßen und im Bewacherregister vermerkt waren. 43 Personen fielen unter den schönen Begriff „Veranstaltungsordnungsdienstmitarbeitende“. Sie haben laut Stadt Service- und keine Bewachungstätigkeiten durchgeführt, beispielsweise das Freihalten von Rettungswegen. Die Daten von Sicherheitsunternehmen und ihren Mitarbeitenden werden seit 2022 in einem zentralen und webbasierten Bewacherregister (BWR) beim Statistischen Bundesamt gesammelt und sind für Behörden und Kommunen bei der Planung von Veranstaltungen und Sicherheitskonzepten einsehbar.

Dort heißt es: Alle Gewerbetreibenden des Sicherheitsgewerbes sind seit Einführung des BWR dazu verpflichtet, ihre Unternehmen sowie ihr Sicherheitspersonal zu registrieren. Dazu tragen die Gewerbetreibenden in das BWR Informationen zur Qualifikation, Zuverlässigkeit, Identifizierung und Erreichbarkeit der im Sicherheitsgewerbe tätigen Personen ein.

Rund 1 300 kommunale Behörden (zumeist Ordnungs- oder Gewerbeaufsichtsämter) überprüfen die elektronisch bereitgestellten Angaben und entscheiden über die Freigabe der Gewerbebetriebe und Wachpersonen. In dem Verzeichnis können sie auch Informationen zu Qualifikationen bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) sowie Hinweise zur Zuverlässigkeit beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) abfragen.