Neues StaatsangehörigkeitsgesetzSchnellere Einbürgerung – FDP betont hohe Voraussetzungen

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Menschen zeigen bei einem Fototermin zur Unterstützung des neuen Staatsangehörigkeitsrecht die beiden Pässe, den deutschen und den kroatischen und aserbaidschanischen.

Menschen zeigen bei einem Fototermin zur Unterstützung des neuen Staatsangehörigkeitsrecht die beiden Pässe, den deutschen und den kroatischen und aserbaidschanischen.

Das neue Staatsangehörigkeitsrecht soll Menschen, die alle Anforderungen erfüllen, ermutigen, Deutsche zu werden. 

Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz mit verkürzten Wartezeiten und dem Doppelpass für alle tritt an diesem Donnerstag in Kraft. Die FDP wies angesichts der veränderten Rechtslage darauf hin, dass die Hürden für die Einbürgerung trotz der kürzeren Fristen insgesamt nicht gesenkt würden. „Den deutschen Pass zu bekommen, geht künftig schneller, wird aber schwerer, denn die Voraussetzungen für die Einbürgerung wurden deutlich verschärft“, sagte der FDP-Innenpolitiker Stephan Thomae.

Eine höhere Zahl von Anträgen bedeute auch nicht zwingend, dass es langfristig zu deutlich mehr Einbürgerungen kommen werde. Denn wer Deutscher werden wolle, müsse anders als bisher finanziell auf eigenen Beinen stehen, sagte der FDP-Bundestagsabgeordnete. „Zudem verschärfen wir Prüfungen, damit Antisemiten und Menschen, die unsere Werte nicht teilen, nicht eingebürgert werden“, fügte er hinzu.

Besondere Integrationsleistungen werden gewürdigt - Mehrstaatigkeit wird zugelassen

Das von der Ampel-Koalition formulierte Gesetz sieht vor, dass ein Anspruch auf Einbürgerung nun schon nach fünf statt bisher acht Jahren besteht - vorausgesetzt der Antragsteller erfüllt alle Bedingungen. Bei besonderen Integrationsleistungen sollen Ausländerinnen und Ausländer bereits nach drei Jahren Deutsche werden können. Voraussetzungen für die schnellere Einbürgerung sind gute Leistungen in Schule oder Job, sehr gute Sprachkenntnisse oder ehrenamtliches Engagement. Mehrstaatigkeit wird generell zugelassen.

Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern erhalten ab sofort die deutsche Staatsangehörigkeit und können die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf - statt bisher acht - Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Die sogenannte Optionsregelung, die bisher für nicht in Deutschland aufgewachsene junge Menschen galt, entfällt. Um die Leistungen der DDR-Vertragsarbeiter und der sogenannten Gastarbeiter zu würdigen, wurden für diese Gruppen die Anforderungen für eine Einbürgerung gesenkt.

„Darauf haben viele seit Jahrzehnten gewartet“, sagte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan (SPD). Deutschland habe mit der Reform „endlich ein Staatsangehörigkeitsrecht auf der Höhe der Zeit“. (dpa)

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