Schnellerer Weg zum deutschen PassDas neue Staatsangehörigkeitsrecht tritt am Donnerstag in Kraft

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Einige lachen in die Kamera.

Eingebürgerte Menschen stehen mit schwarz-rot-goldenen Regenschirmen nach dem Einbürgerungsfest vor dem sächsischen Landtag. (Archivbild)

Das neue Staatsangehörigkeitsrecht ist eine zentrale Reform der Ampel-Regierung. Auch das Bekenntnis zum Grundgesetz wird präzisiert.

Die Reform soll Einbürgerungen beschleunigen und doppelte Staatsbürgerschaften grundsätzlich ermöglichen. Die Einbürgerung von Menschen, die nicht für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen können oder sich nicht zur freiheitlich demokratischen Grundordnung in Deutschland bekennen, wird hingegen erschwert. Wir geben einen Überblick.


Die Einbürgerungsfrist

Menschen aus dem Ausland, die schon lange legal in Deutschland leben, sollen sich künftig bereits nach fünf Jahren um den deutschen Pass bewerben können. Bislang betrug die Frist im Regelfall acht Jahre. Bei „besonderen Integrationsleistungen“ soll eine Einbürgerung künftig sogar schon nach drei Jahren möglich sein. Dies können etwa gute Sprachkenntnisse, ehrenamtliches Engagement oder sehr gute Leistungen in Schule oder Beruf sein.

Doppel-Pass alias Mehrstaatigkeit

Bislang galt bis auf wenige Ausnahmen das Prinzip: Wer die deutsche Staatsbürgerschaft annimmt, muss die alte Staatsbürgerschaft ablegen. Künftig soll Mehrstaatigkeit grundsätzlich möglich sein.

In Deutschland geborene Kinder

Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern sollen künftig ohne weiteren Vorbehalt die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt. Bislang lag die Frist bei acht Jahren. Prinzipiell können in Deutschland geborene Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit und die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern erhalten und dauerhaft behalten.

Mehr Präzision beim Bekenntnis zum Grundgesetz

Das auch bisher schon verlangte Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung wird präzisiert. Die Reform stellt klar, dass „antisemitisch, rassistisch, gegen das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen“ mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sind.

Bekenntnis zum Schutz jüdischen Lebens

Nach den antisemitischen Protesten in Deutschland infolge des Hamas-Angriffs auf Israel wurde eine weitere Passage ergänzt. Gefordert wird nun auch das Bekenntnis „zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens“. Der Fragenkatalog der Einbürgerungstests wurde entsprechend erweitert, auch zum Existenzrecht des Staates Israel.

Sprachkenntnisse: Kein Deutsch-Test für Gastarbeitergeneration

Besondere Erleichterungen gelten für Angehörige der so genannten Gastarbeitergeneration, die oft schon Jahrzehnte in Deutschland leben. Diese älteren Migrantinnen und Migranten müssen künftig keinen schriftlichen Deutsch-Test mehr machen, um eingebürgert zu werden. Auch sollen sie keinen schriftlichen Einbürgerungstest mehr absolvieren müssen. Mit diesen Erleichterungen soll die „Lebensleistung“ dieser älteren Generation gewürdigt werden.

Lebensunterhalt muss aus eigenen Mitteln bestreitet werden

Grundsätzlich soll nur die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, wer den Lebensunterhalt für sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige aus eigenen Mitteln bestreiten kann. Es gibt allerdings Ausnahmen, etwa für einstige „Gastarbeiter“, die bis 1974 nach Deutschland gekommen sind, oder frühere DDR-Vertragsarbeiterinnen und -arbeiter.

Rücknahme der Einbürgerung

Schon bisher kann eine Einbürgerung nach Paragraf 35 Staatsangehörigkeitsgesetz binnen zehn Jahren etwa bei arglistiger Täuschung oder unrichtigen Angaben widerrufen werden. Die Reform stellt nun klar, dass auch unrichtige Erklärungen zum Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zur Rücknahme führen können.

Einbürgerungsfeier

Die Einbürgerungsurkunde soll grundsätzlich im Rahmen einer öffentlichen Feier ausgehändigt werden.

Zahlen des Bundesinnenministeriums

Das Bundesinnenministerium beziffert die Zahl der Menschen, die mit ausländischer Staatsbürgerschaft in Deutschland leben, auf rund zwölf Millionen.

Von diesen halten sich demnach rund 5,3 Millionen seit mindestens zehn Jahren in Deutschland auf. Im Jahr 2022 haben sich laut Statistischem Bundesamt 168.545 Menschen in Deutschland einbürgern lassen, 2023 waren es dann 200.095. (afp)

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