Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

Vorsichtsmaßnahmen im NachtlebenNRW setzt sich für schärfere Gesetze gegen Missbrauch von K.O.-Tropfen ein

Lesezeit 4 Minuten
Gläser und Getränkeflaschen stehen auf einem Tisch.

Geschmacksneutral, schwer nachzuweisen und lebensgefährlich: K.O.-Tropfen.

NRW dringt im Bundesrat auf eine Gesetzesverschärfung. Denn die Betäubungsmittel seien gefährliche Waffen.

Die NRW-Landesregierung wird einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einbringen, mit dem den Einsatz von sogenannten K.O.-Tropfen deutlich härter bestraft werden könnte als bisher. „Die Mindeststrafe für einen Raub oder eine Vergewaltigung soll im Strafgesetzbuch von drei auf fünf Jahre angehoben werden, wenn die Tat unter Verwendung von K.O.-Tropfen oder anderen gesundheitsschädigenden Stoffen begangen wird“, erklärte NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) am Dienstag.

Die Kombination aus Gewalt und dem gezielten Einsatz von K.O.-Tropfen verschärfe die Schwere des Verbrechens sehr, so der Minister. Die Verwendung dieser Tropfen sei eine besonders perfide Methode, bei der nicht nur Körper und Seele des Opfers geschädigt würden, sondern auch dessen Urteilsvermögen und Verteidigungsfähigkeit.

„Menschen, die einer solchen Tat zum Opfer fallen, fühlen sich verängstigt und gedemütigt. Nichts ist schlimmer als das Wissen, dass etwas Schlimmes mit mir geschehen ist, aber nicht genau zu wissen, was“, sagte die NRW-Opferschutzbeauftragte und frühere niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza (CDU). Es könnten schwere Traumata ausgelöst werden, die das Opfer ein Leben lang begleiteten.

Eine Gesetzeslücke könnte geschlossen werden

Mit dem Vorstoß könne eine Gesetzeslücke geschlossen werden, argumentiert die Landesregierung. Denn ein Täter, der bei einer Vergewaltigung oder einem Raub mit einem Messer oder einem anderen gefährlichen Werkzeug drohe, müsse mit mindestens fünf Jahren Gefängnis rechnen. Ein lebensgefährliches Gift wie K.O.-Tropfen zähle aber laut dem Bundesgerichtshof nicht zu diesen gefährlichen Werkzeugen und das nur, weil diese Stoffe flüssig und nicht fest seien, erklärte Limbach. Dabei drohten im Falle einer Überdosierung Atemstillstand und Tod. Und viele der überlebenden Opfer würden aus ihrem bisherigen Leben katapultiert, körperlich und seelisch.

Die Richterin Barbara Havliza nannte Tipps, mit denen verhindert werden könne, dass Menschen mit K.O.-Tropfen vergiftet und vergewaltigt werden:

Die Dunkelziffer ist hoch

Erstens: „Lassen Sie nie in einem Lokal ein Getränk oder eine Speise unbeobachtet. Bitten Sie bei einem Ganz zur Tanzfläche oder auf die Toilette Freunde darum, das Getränk oder die Speise im Auge zu behalten. Wenn Sie nicht hundertprozentig sicher sind: Kippen Sie es weg.“

Zweitens: „Beim erstem Anzeichen von Unwohlsein nicht allein weggehen, sondern in der Nähe von anderen bleiben. Das wohlmeinende Angebot von Dritten – „Ich bringe dich zur Toilette oder mal raus“ - ist in diesem Fall meist alles andere als gut gemeint.“

Drittens: „Seit kurzem gibt es in Apotheken oder in Drogerien günstige Armbändchen, die wie Teststreifen benutzt werden. Ist ein Getränk für kurze Zeit unbewacht geblieben, kann ein Tropfen auf das Bändchen gegeben werden. Enthält der Tropfen GBL, verfärbt sich das Armband. Die Methode ist nicht ganz sicher, aber sie ist ein zusätzlicher Schutz.“

Viertens: „Für den Fall, dass doch etwas passiert ist: Gerade bei Sexualdelikten ist es wichtig, sofort zu handeln. K.O.-Tropfen sind nur für sehr kurze Zeit im Blut nachweisbar. Man sollte auch wissen, dass es in den meisten Krankenhäusern eine anonyme Spurensicherung gibt. Die Kosten dafür übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen. Um Spuren einer Vergewaltigung sichern zu können, gilt: Schämen Sie sich nicht vor dem Gang zum Arzt oder zur Polizei. Waschen Sie sich nicht, duschen Sie nicht, wechseln Sie nicht die Kleidung.“

Wie viele Menschen in NRW Opfer von Straftaten mit K.O.-Tropfen werden, ist nicht bekannt. Die Dunkelziffer sei hoch, so der Justizminister, was vor allem daran liegen dürfte, dass dieses Gift schon kurz nach der Tat kaum noch nachzuweisen sei.

Bei der Ankündigung der Gesetzesinitiative erinnerte Benjamin Limbach an den Fall der Französin Gisèle Pelicot, die jahrelang von ihrem Mann betäubt und anderen Männern zur Vergewaltigung angeboten worden war. Diese Taten lösten in Frankreich eine Debatte über sexualisierte Gewalt durch Männer aus. Im Ruf aus NRW nach härteren Strafen spiegele sich Pelicots berühmter Satz: „Die Scham muss die Seite wechseln.“


Mittel zum Zweck für skrupellose Gewalttäter

Die chemischen Bezeichnungen für die sogenannten K.O.-Tropfen lauten GHB (Gamma-Hydroxybutyrat) und GBL (Gamma-Butyrolacton). Sie gehören zur Gruppe der Narkotika. Justizminister Benjamin Limbach beschrieb die beiden Substanzen und ihre Wirkung am Dienstag so: „K.O.-Tropfen sind weitgehend geschmacksneutral, in Mischgetränken bemerkt man sie kaum. Das Opfer wird benommen und gerät in einen Zustand der Willenlosigkeit, in dem es leicht manipulierbar ist. Täter nutzen diesen Moment, um mit dem Betroffenen in Kontakt zu kommen, ihre Hilfe anzubieten und mit ihnen an einen anderen Ort zu gehen. Dort kommt es zu Missbrauch oder Raub. Die Opfer werden durch die Tropfen in einen Zustand völliger Hilflosigkeit versetzt und wissen nachher nicht einmal, was mit ihnen passiert ist.“ (mk)