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Kein Kiffen auf Jahrmärkten und VolksfestenNRW regelt Verstöße bei Cannabis: Bis zu 30.000 Euro Bußgeld

Lesezeit 1 Minute
Ein Mensch hält einen Joint in der Hand, im Hintergrund steht unscharf ein Polizeiauto.

Die Cannabis-Legalisierung wirft weitere Fragen der Reglementierung auf.

Kiffen in der Nähe von Jugendlichen wird in NRW teuer, unerlaubtes Werben aber noch viel mehr. Das legt ein neuer Bußgeldkatalog fest.

Das Land NRW hat einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die neuen Cannabis-Regelungen erstellt. Wirbt man unerlaubt für eine sogenannte Anbauvereinigung, sind demnach bis zu 30.000 Euro fällig. Wer in der Nähe von Jugendlichen kifft, muss bis zu 1000 Euro Bußgeld zahlen.

Die Landesregierung hat dazu eine Cannabisordnungswidrigkeitenverordnung (COwiVO) beschlossen und den entsprechenden Bußgeldkatalog erstellt. Zudem stellt laut Gesundheitsministerium ein neuer Erlass klar, dass der Konsum von Cannabis bei Großveranstaltungen wie Volksfesten oder Jahrmärkten grundsätzlich verboten ist.

Land NRW präsentiert neuen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Cannabis-Regelungen

„Das Cannabisgesetz des Bundes ist ein handwerklich schlecht gemachtes Gesetz, dessen Ziel ich nicht teile. Nichtsdestotrotz werden wir es in Nordrhein-Westfalen konsequent, aber ohne Schaum vor dem Mund umsetzen“, wurde Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Freitag in einer Mitteilung zitiert: „Der klare Schwerpunkt der Landesregierung wird dabei auf dem Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen liegen.“

Kontrollieren sollen das die Gemeinden. Für sie sei der Bußgeldkatalog gedacht. So kann der Cannabiskonsum laut Ministerium in Verbotszonen mit 50 Euro bis 500 Euro oder der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen mit 300 Euro bis 1000 Euro geahndet werden.

Der Bußgeldkatalog und der Erlass zur Regelung von Großveranstaltungen sind nach Angaben des Ministeriums am 16. Mai veröffentlicht worden und gelten ab sofort. (dpa)