Wiederverheiratete Geschiedene und Homosexuelle dürfen künftig bei der katholischen Kirche arbeiten. Darauf haben sich die deutschen Bischöfe geeinigt – aber ein grundsätzliches Problem können sie nicht aus dem Weg räumen.
Neues katholisches ArbeitsrechtEin Widerspruch bleibt
Alle Achtung: Die deutschen Bischöfe sind bei der Neufassung des kirchlichen Arbeitsrechts so weit gegangen, wie sie auf ihrer nationalen Ebene nur konnten. Die Krankenhausärztin, deren Ehe gescheitert ist und die einen neuen Partner gefunden hat, muss nicht mehr um ihre Stelle fürchten, und auch der schwule Lehrer bleibt in Amt und Würden.
Das wurde in den meisten katholischen Bistümern zwar in jüngerer Zeit ohnehin schon so gehandhabt. Nun wird diese Praxis immerhin in einer deutschlandweit gültigen Empfehlung festgehalten. Dennoch sind Betroffene am Ende auf das Wohlwollen der jeweiligen Bistumsleitung angewiesen.
Diskriminierungserfahrung bleibt
Darüber hinaus birgt die Neuregelung einen Widerspruch, den die Bischöfe auch beim besten Willen gar nicht auflösen können: Die Bischöfe erklären, sie wollten künftig auf den kirchlichen Charakter einer Einrichung achten und nicht auf die private Lebensführung. Die betroffenen Arbeitskräfte werden also nun weiter beschäftigt. Aber in ihrem persönlichen Leben als Gläubige werden sie weiterhin Zurückweisung und Diskriminierung empfinden. Wie soll da die katholische Identität des Krankenhauses oder der Schule gewahrt werden? Einfach, in dem die Mitarbeitenden den Dissens zu Hause lassen, die Frustration herunterschlucken? Wird das irgendjemanden überzeugen?
Die deutschen Bischöfe können die Lehre der Weltkirche beim besten Willen nicht verändern. Sie können nur in Rom immer wieder für solche Reformen werben. Schön wäre es, wenn dabei wenigstens alle einig wären.